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   OLG Bremen, 18.03.1991 - 6 U 4/91   

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https://dejure.org/1991,2393
OLG Bremen, 18.03.1991 - 6 U 4/91 (https://dejure.org/1991,2393)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.03.1991 - 6 U 4/91 (https://dejure.org/1991,2393)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. März 1991 - 6 U 4/91 (https://dejure.org/1991,2393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Verwendung einer nachträglichen Tilgungsverrechnungsklausel in Annuitätendarlehensverträgen; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot; Unangemessene Benachteilung eines Darlehnsnehmers; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip bei ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Unwirksamkeit nachträglicher Tilgungsverrechnungsklauseln in Darlehensverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1837
  • NJW 1992, 2312 (Ls.)
  • ZIP 1991, 436
  • ZIP 1992, 395
  • WM 1991, 1158
  • BB 1991, 718
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Frankfurt/Main, 23.12.1991 - 24 S 14/91

    Kreditwesen; Unwirksamkeit einer Tilgungsverrechnungsklausel

    Die in den bedingungen einer Landesbausparkasse enthaltene Tilgungsverrechnungsklausel (Auswirkungen der Tilgungsleistungen auf Zinsberechnung erst mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres) ist - ohne Rücksicht auf die Einhaltung des Tranzparenzgebots - wegen materieller Unangemessenheit nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam (abweichend von BGHZ 108, 47 = NJW 1989, 222; BGHZ 112, 115 = NJW 1990, 2383; zustimmend zu OLG Bremen, NJW 1991, 1837).
  • LG Frankfurt/Main, 30.05.1994 - 24 O 5/94
    Die Kammer folgt jedoch der Rechtsprechung des BGH und der wohl herrschenden Meinung, wonach derartige fingierte Zinsrechnungsfaktoren hingenommen werden können, soweit ihre Auswirkungen für den Kunden hinreichend durchschaubar sind (vgl. BGH, NJW 1989, 222; 1990, 2383; 1991, 2559; 1992, 179; Canaris in NJW 1987, 609 f.; anderer Ansicht OLG Bremen, NJW 1991, 1837; Metz in NJW 1991, 668f.).
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