Rechtsprechung
OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06 (BL 78/06) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 148
Zulässigkeit des Öffnens von Verteidigerpost - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 189 (Leitsatz)
StPO § 148 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.02.2006 - 42 KLs 840 Js 12451/05
- OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06 (BL 78/06)
Papierfundstellen
- StV 2006, 650
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
"Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig
Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur der Prüfung des Bestehens eines Verteidigungsverhältnisses dienen soll, selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).Die bestehenden Zweifel an der Verteidigerstellung des Rechtsanwalts Prof. Dr. D. hätten daher lediglich dazu führen dürfen, dass das Schriftstück ungeöffnet hätte zurückgesendet werden müssen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).
- KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und …
Glaubhaftmachung bedeutet, daß die Behauptungen soweit bewiesen werden müssen, daß das Gericht sie für wahrscheinlich hält und in die Lage versetzt wird, ohne verzögernde weitere Ermittlungen zu entscheiden (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG, Beschluß vom 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 6, § 26 StPO Rdn. 7 mit weit. Nachw.).Nicht behebbare Zweifel an der Richtigkeit des Entschuldigungsvorbringens wirken sich, da der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) hier nicht gilt, zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. August 2006 - 4 Ws 141/06 - und 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Senat, Beschluß vom 23. September 2004 - 5 Ws 460/04 -).