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   OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18   

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https://dejure.org/2018,34389
OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18 (https://dejure.org/2018,34389)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.09.2018 - 1 W 25/18 (https://dejure.org/2018,34389)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. September 2018 - 1 W 25/18 (https://dejure.org/2018,34389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    HGB § 166 Abs. 1; ZPO § 940
    Zivilprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 166 Abs. 1 ; ZPO § 940
    Durchsetzung von Auskunftsansprüchen des Kommanditisten einer Publikums-KG im Hinblick auf die Inanspruchnahme in einem Parallelverfahren

  • rechtsportal.de

    HGB § 166 Abs. 1 ; ZPO § 940
    Einstweilige Verfügung gegen einen Prozessgegner zur Auskunftserteilung als Grundlage des Sachvortrags des Verfügungsklägers in einem Parallelverfahren - Zivilprozessrecht; einstweilige Verfügung; Auskunftserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 182
  • WM 2018, 2366
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage aber ausdrücklich "dahingestellt bleiben" lassen und hat sich statt dessen auf die Erwägung gestützt, dass dem auf Rückzahlung ausgeschütteter Einlagen in Anspruch genommenen Kommanditisten Einwendungen gegen die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen gemäß §§ 129 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB generell abgeschnitten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16, juris Rn. 20 ff., WM 2018, 626).

    Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass sich aus der vom Antragsteller selbst angeführten Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 07.09.2016 - 9 U 9/16, juris Rn. 30) sogar ergibt, dass der Antragsteller sich für seine Einwendung der Überdeckung der Masse auf eine sekundäre Darlegungslast des Insolvenzverwalters stützen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16, juris Rn. 39 a.E., WM 2018, 626).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18
    In diesen Fällen muss auch eine einstweilige Verfügung zulässig sein, die den Schuldner zu einer Erfüllung des zu sichernden Anspruches anhält (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123 [124]; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 06100; Zöller-Vollkommer, 32. Aufl., § 940 ZPO Rn. 6).

    Hierzu muss der Antragsteller im Einzelfall darlegen und glaubhaft machen, dass er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123 [124]).

  • LG Bremen, 07.08.2018 - 6 O 1247/18

    Rückzahlung von einlagereduzierenden Gewinnausschüttungen i.R.d. Haftung des

    Auszug aus OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 21.08.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 07.08.2018 - 6 O 1247/18 - wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 07.09.2016 - 9 U 9/16
    Auszug aus OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18
    Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass sich aus der vom Antragsteller selbst angeführten Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 07.09.2016 - 9 U 9/16, juris Rn. 30) sogar ergibt, dass der Antragsteller sich für seine Einwendung der Überdeckung der Masse auf eine sekundäre Darlegungslast des Insolvenzverwalters stützen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16, juris Rn. 39 a.E., WM 2018, 626).
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Auszug aus OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18
    In diesen Fällen muss auch eine einstweilige Verfügung zulässig sein, die den Schuldner zu einer Erfüllung des zu sichernden Anspruches anhält (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1995 - U (Kart) 15/95, NJW-RR 1996, 123 [124]; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 06100; Zöller-Vollkommer, 32. Aufl., § 940 ZPO Rn. 6).
  • OLG Hamm, 29.11.1991 - 26 W 15/91
    Auszug aus OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 W 25/18
    Dies gilt selbst dann, wenn man nicht der Auffassung folgen wollte, dass die Leistungsverfügung für den Antragsteller eine - hier nicht erkennbare - existenzsichernde Bedeutung haben müsse (so aber OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.1991 - 26 W 15/91, juris Rn. 5, NJW-RR 1992, 640), sondern es ausreichen lässt, dass ohne die alsbaldige Auskunft ein endgültiger Rechtsverlust einträte (vgl. Zöller-Vollkommer, 32. Aufl., § 940 ZPO Rn. 8 "Auskunft, Vorlage, Besichtigung"; MK-Drescher, 5. Aufl. 2016, § 935 ZPO Rn. 16, 17).
  • LG München I, 02.08.2022 - 34 O 7857/22

    Einsichtrecht im Wege einstweiligen Rechtschutzes

    Sie kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Realisierung des Hauptanspruchs für den Gläubiger von existenzieller Bedeutung ist und von der umgehenden Erteilung der Auskunft abhängt (OLG Bremen, Beschluss vom 21.9.2018 - 1 W 25/18, NJW-RR 2019, 182; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2018 - 12 W 6/18, BeckRS 2018, 37434 Rn. 17; OLG München, Urteil vom 28.11.2007 - 7 U 4498/07, NZG 2008, 230, 234; OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.1991 - 26 W 15/91, NJW-RR 1992, 640; KG, Urteil vom 28.08.1987 - 5 U 3581/87, GRUR 1988, 403, beck-online; a.A. Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auf.

    Nicht anderes gilt, wenn man es entgegen der hier vertretenen Auffassung ausreichen ließe, dass ohne die alsbaldige Einsichtnahme ein endgültiger Rechtsverlust einträte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 21.9.2018 - 1 W 25/18, NJW-RR 2019, 182 Rn. 13 m.w.N.).

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