Rechtsprechung
OLG Bremen, 23.11.2017 - 5 UF 54/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberlandesgericht Bremen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Unterhaltsbedarfs eines minderjährigen Kindes; Aufwendungen für den Besuch eines sogenannten "pädagogischen Mittagstisches"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 ; BGB § 1610 ; BGB § 1612
Umfang des Unterhaltsbedarfs eines minderjährigen Kindes - rechtsportal.de
BGB § 1603; BGB § 1610; BGB § 1612
Kosten für den Besuch eines sogenannten "pädagogischen Mittagstisches" stellen grundsätzlich keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar - Familienrecht; unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf; pädagogischer Mittagstisch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf bei Besuch eines pädagogischen Mittagstisches?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kosten für den Besuch eines so genannten "pädagogischen Mittagstisches" als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf des Kindes
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mehrbedarf des Kindes bei Besuch eines "pädagogischen Mittagstisches”
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Stellt die Nachmittagsbetreuung eines Kindes Mehrbedarf dar?
Verfahrensgang
- AG Bremen, 23.02.2017 - 68 F 5736/16
- OLG Bremen, 23.11.2017 - 5 UF 54/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 685
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17
Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden …
Auszug aus OLG Bremen, 23.11.2017 - 5 UF 54/17
Nach der Rechtsprechung des BGH (zuletzt: Beschl. v. 4.10.2017 - XII ZB 55/17 - juris -) widerspricht eine generelle Qualifizierung von Fremdbetreuungskosten als Mehrbedarf des Unterhaltsberechtigten dem Gesetz (…a.a.O. Rn. 16 ff.). - BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
Auszug aus OLG Bremen, 23.11.2017 - 5 UF 54/17
Zwischen den Beteiligten steht dabei nicht im Streit, dass der in der Vereinbarung verwendete Begriff des "Mehrbedarfs" im Sinne der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 05.03.2008 - XII ZR 150/05 -, juris - Rn. 24) zu verstehen ist und keinen eigenen, darüber hinausgehenden Bedeutungsinhalt aufweist. - BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15
Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs; …
Auszug aus OLG Bremen, 23.11.2017 - 5 UF 54/17
Inzwischen habe der BGH aber auch entschieden, dass Hortkosten "Mehrbedarf" des Kindes seien (FamRZ 2017, 437).