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   OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09   

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https://dejure.org/2010,10349
OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09 (https://dejure.org/2010,10349)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2010 - 4 UF 100/09 (https://dejure.org/2010,10349)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 4 UF 100/09 (https://dejure.org/2010,10349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 1618 Satz 2 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1618
    Additive Einbenennung ist bei Kleinkindern prinzipiell nicht erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer additiven Einbenennung i.S.v. § 1618 S. 2 BGB zum Wohle des Kindes bei Kindern im Kleinkindalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 S. 2
    Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 700
  • FamRZ 2010, 1816
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
    Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten des Namensrechts, innerhalb der Familie verschiedene Namen zu führen, hat der Gesichtspunkt der Namensgleichheit in der Familie an Bedeutung verloren (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1380, 1381; Hoppenz/Burandt, Familiensachen, 9. Auflage, § 1618 BGB Rn. 9).
  • OLG Hamm, 05.05.2004 - 10 UF 334/03

    Voraussetzungen für Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes gemäß

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
    Eine Namensverschiedenheit trifft letztlich alle Trennungskinder, wenn der betreuende Elternteil wiederverheiratet ist und den Namen des neuen Ehepartners angenommen hat (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01

    Namensänderung bei additiver Einbenennung

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
    Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04

    Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
    Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1999 - 3 UF 117/99
    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
    Bedeutsam für die Beurteilung der Stabilität der Einbenennungsehe ist vor allem deren bisherige Dauer (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691, 692; Staudinger/Coester, a.a.O., § 1618 Rn. 32).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
    Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
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