Rechtsprechung
OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 1618 Satz 2 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1618
Additive Einbenennung ist bei Kleinkindern prinzipiell nicht erforderlich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer additiven Einbenennung i.S.v. § 1618 S. 2 BGB zum Wohle des Kindes bei Kindern im Kleinkindalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1618 S. 2
Additive Einbenennung eines Kindes im Kleinkindalter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 06.10.2009 - 64 F(R) 150/09
- OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 700
- FamRZ 2010, 1816
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99
Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die …
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten des Namensrechts, innerhalb der Familie verschiedene Namen zu führen, hat der Gesichtspunkt der Namensgleichheit in der Familie an Bedeutung verloren (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1380, 1381;… Hoppenz/Burandt, Familiensachen, 9. Auflage, § 1618 BGB Rn. 9). - OLG Hamm, 05.05.2004 - 10 UF 334/03
Voraussetzungen für Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes gemäß …
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Eine Namensverschiedenheit trifft letztlich alle Trennungskinder, wenn der betreuende Elternteil wiederverheiratet ist und den Namen des neuen Ehepartners angenommen hat (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748). - OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01
Namensänderung bei additiver Einbenennung
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).
- OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des …
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630). - OLG Düsseldorf, 23.08.1999 - 3 UF 117/99
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Bedeutsam für die Beurteilung der Stabilität der Einbenennungsehe ist vor allem deren bisherige Dauer (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691, 692;… Staudinger/Coester, a.a.O., § 1618 Rn. 32). - BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus OLG Bremen, 25.02.2010 - 4 UF 100/09
Die Ersetzung der Einwilligung zu einer additiven Einbenennung nach § 1618 S. 2 BGB kommt unter weniger schwerwiegenden Voraussetzungen in Betracht als diejenige zu einer exclusiven Einbenennung nach S. 1 der Vorschrift, weil sie den milderen Eingriff in das Elternrecht des nicht betreuenden Elternteils darstellt (BGH, FamRZ 2002, 94; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1990; OLG Köln, FamRZ 2003, 630).