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   OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21   

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OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21 (https://dejure.org/2021,16321)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.05.2021 - 2 W 16/21 (https://dejure.org/2021,16321)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 2 W 16/21 (https://dejure.org/2021,16321)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!

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  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20BeckRS 2020, 18690 - beck-online).
  • OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01

    Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen -

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20BeckRS 2020, 18690 - beck-online).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32NJW-RR 2014, 318MDR 2015, 50; BGH; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20BeckRS 2020, 18690 - beck-online).
  • BGH, 08.01.2014 - VII ZR 148/13

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Äußerungen zur Verlängerung der

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32NJW-RR 2014, 318MDR 2015, 50; BGH; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32NJW-RR 2014, 318MDR 2015, 50; BGH; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20BeckRS 2020, 18690 - beck-online).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Liegt ein erheblicher Grund für die beantragte Terminsänderung vor, so eröffnet dies aber nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Änderung des Termins (BGH NJW 2008, 1448; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Köln, 26.08.2009 - 25 WF 149/09

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    7Die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag ist alsbald und ohne Zögern zu treffen, sie darf ohne hinreichenden Grund nicht bis zur Entscheidung in der Sache hinausgeschoben werden (OLG Köln, FamRZ 2010, 52).
  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13

    Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

    Auszug aus OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG MDR 2013, 294; BGH JR 2013, 32NJW-RR 2014, 318MDR 2015, 50; BGH; Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rdnrn. 8 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 158/20

    Antrag auf Terminsverlegung abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!

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