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   OLG Bremen, 25.11.2020 - 4 WF 65/20   

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https://dejure.org/2020,42071
OLG Bremen, 25.11.2020 - 4 WF 65/20 (https://dejure.org/2020,42071)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.11.2020 - 4 WF 65/20 (https://dejure.org/2020,42071)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. November 2020 - 4 WF 65/20 (https://dejure.org/2020,42071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Geltendmachung eines Verfahrenskostenvorschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2019 - 3 WF 114/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Bremen, 25.11.2020 - 4 WF 65/20
    Da es sich bei dem Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses aufgrund seiner systematischen Stellung um einen unterhaltsrechtlichen Anspruch handelt, richtet sich die Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht nach § 115 ZPO, sondern nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2019, 992 Rn. 4; Palandt/Brudermüller, BGB, 79. Auflage, § 1360a Rn. 12).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Bremen, 25.11.2020 - 4 WF 65/20
    Mit einer derartigen Berechnung kann jedoch die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf einen in Raten zu leistenden Verfahrenskostenvorschuss nur in den Fällen ermittelt werden, in denen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Verfahrenskostenvorschuss schulden, weil § 115 Abs. 1 und 2 ZPO regelmäßig den sogenannten notwendigen Selbstbehalt, der derzeit ausweislich Ziff. 21.2 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (LL) bei 1.160 EUR beträgt, wahrt (BGH, FamRZ 2004, 1633 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22

    Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten

    Dabei beträgt der Kinder unterhaltsrechtlich privilegierende sogenannte notwendige Selbstbehalt derzeit ausweislich Nr. 21.2 der "Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)", Stand: 01.01.2022, bei Erwerbstätigen 1.160,00 Euro (einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 430, 00 Euro), wohingegen sich der höhere eheangemessene Selbstbehalt nach Nr. 21.3.2 SüdL für Erwerbstätige auf 1.280,00 Euro (einschließlich Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 490, 00 Euro) beläuft (vgl. zum Rückgriff auf die Selbstbehaltssätze der Leitlinie BGH, Beschluss vom 04.08.2004 - XII ZA 6/04 -, juris Rn. 14; OLG Bremen, Beschluss vom 26.11.2020 - 4 WF 65/20 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 21.05.2021 - 9 W 11/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Darlegung einer

    Der auf Leistung eines Prozess-/Verfahrenskostenvorschusses in Anspruch genommene Ehepartner kann sich auf den eheangemessenen Selbstbehalt berufen (OLG Bremen v. 25.11.2020 - 4 WF 65/20 - juris).
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