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OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17 (1 Ss 50/17) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 1 Ss 50/17 (1 Ss 50/17) (https://dejure.org/2018,56305)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen , S. 246 (Leitsatz)
StPO § 354 Abs. 1a
Verfahrensgang
- LG Bremen, 14.08.2017 - 606 Js 27927/13
- OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17 (1 Ss 50/17)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52
Erschießen einer polnischen Arbeiterin durch einen deutschen Polizisten ohne …
Auszug aus OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17
Die durch das Landgericht erfolgte Heranziehung generalpräventiver Erwägungen verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB , da der im Hinblick auf die Körperverletzung durch einen Amtsträger berührte Schutz des Vertrauens des Rechtsstaats im Allgemeinen bereits ein allgemeines Merkmal des Straftatbestandes der Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB ist und somit dessen im Vergleich zum Grundtatbestand des § 223 StGB verschärften Strafrahmen trägt (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1952 - 1 StR 353/52, BGHSt 3, 349, 351). - BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung …
Auszug aus OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17
Die Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO , mit dem von der Regelfolge der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 354 Abs. 2 StPO abgewichen wird, kommt (nur) dann in Betracht, wenn das Revisionsgericht die verhängte Strafe trotz des Rechtsfehlers bei ihrer Zumessung im Ergebnis für angemessen erachtet, selbst wenn nicht festgestellt werden kann, dass der Tatrichter ohne den Fehler auf dieselbe Strafe erkannt hätte (siehe BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - 3 StR 39/05, juris Rn. 12, NJW 2005, 1813 ). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus OLG Bremen, 27.02.2018 - 1 Ss 50/17
Hierfür muss aber dem Revisionsgericht für die eigene Sachentscheidung ein zutreffend ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung stehen (siehe BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, juris Rn. 92, BVerfGE 118, 212 ).