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   OLG Bremen, 27.11.2009 - 2 U 37/09   

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https://dejure.org/2009,20432
OLG Bremen, 27.11.2009 - 2 U 37/09 (https://dejure.org/2009,20432)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.11.2009 - 2 U 37/09 (https://dejure.org/2009,20432)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. November 2009 - 2 U 37/09 (https://dejure.org/2009,20432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1360a, 1360, 1357 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs; Eintrittspflicht des anderen Ehegatten bei Wahrnehmung von Wahlleistungen in einem Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs; Eintrittspflicht des anderen Ehegatten bei Wahrnehmung von Wahlleistungen in einem Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 577
  • FamRZ 2010, 1080
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.11.2009 - 2 U 37/09
    Solche Geschäfte liegen allerdings grundsätzlich vor bei medizinisch gebotener Behandlung ohne Sonderleistungen (BGHZ 116, 184, 186 f.; BGH NJW 2005, 2069, 2071).

    Bei Zusatzleistungen eines Krankenhauses sind die Geschäfte in der Regel nur dann angemessen i.S.d. § 1357 Abs. 1 BGB, wenn sich die Eheleute hierüber ausdrücklich und erkennbar im Einzelfall abgestimmt haben (BGHZ 94, 1,9; 116, 184, 186).

    Dabei ist bei nicht getrennt lebenden Ehegatten an die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie im Rahmen der §§ 1360, 1360a BGB bei Vertragsschluss anzuknüpfen (BGHZ 116, 184, 189; NJW 05, 2069, 2072), wobei ein "familienindividueller" Maßstab gilt.

    Entscheidend hierbei ist der Lebenszuschnitt der Familie, wie er nach außen in Erscheinung tritt und wie er sich aus der Sicht eines objektiven Beobachters im Erscheinungsbild der Ehegatten darstellt (BGH NJW 2004, 1593, 1594; BGHZ 116, 184, 188f.).

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Bremen, 27.11.2009 - 2 U 37/09
    Solche Geschäfte liegen allerdings grundsätzlich vor bei medizinisch gebotener Behandlung ohne Sonderleistungen (BGHZ 116, 184, 186 f.; BGH NJW 2005, 2069, 2071).

    Bei der Frage, ob die in § 1357 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB enthaltene Ausnahmeklausel zur Anwendung zu kommen hat, ist nicht auf den Gläubigerschutz, sondern auf den unterhaltsrechtlichen Aspekt der Vorschrift abzustellen, wonach sich die Verpflichtung des Ehegatten auf das, was er unterhaltsrechtlich zu leisten hätte, begrenzt (vgl. BGH NJW 2005, 2069, 2070).

    Dabei ist bei nicht getrennt lebenden Ehegatten an die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie im Rahmen der §§ 1360, 1360a BGB bei Vertragsschluss anzuknüpfen (BGHZ 116, 184, 189; NJW 05, 2069, 2072), wobei ein "familienindividueller" Maßstab gilt.

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Bremen, 27.11.2009 - 2 U 37/09
    Bei Zusatzleistungen eines Krankenhauses sind die Geschäfte in der Regel nur dann angemessen i.S.d. § 1357 Abs. 1 BGB, wenn sich die Eheleute hierüber ausdrücklich und erkennbar im Einzelfall abgestimmt haben (BGHZ 94, 1,9; 116, 184, 186).
  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03

    Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen

    Auszug aus OLG Bremen, 27.11.2009 - 2 U 37/09
    Entscheidend hierbei ist der Lebenszuschnitt der Familie, wie er nach außen in Erscheinung tritt und wie er sich aus der Sicht eines objektiven Beobachters im Erscheinungsbild der Ehegatten darstellt (BGH NJW 2004, 1593, 1594; BGHZ 116, 184, 188f.).
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