Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12640
OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19 (https://dejure.org/2020,12640)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.04.2020 - 1 Ws 169/19 (https://dejure.org/2020,12640)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. April 2020 - 1 Ws 169/19 (https://dejure.org/2020,12640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 25.09.2017 - 2 (S) AR 24/17

    Überstellung eines Straftäters aus einem EU-Mitgliedsland

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    Insoweit tritt für den Verurteilten als Bürger eines EU-Mitgliedstaates die Ausreisepflicht nach dem § 7 FreizügG/EU (Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern vom 30.07.2004) anstelle der Ausreisepflicht nach § 50 des Aufenthaltsgesetzes, da letzteres Gesetz grundsätzlich keine Anwendung auf EU-Bürger findet (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 25.09.2017 - 2 (S) AR 24/17, juris Rn. 28, NStZ-RR 2018, 90).

    4 OLG Dresden, Beschluss vom 25.09.2017 - 2 (S) AR 24/17, juris Rn. 30, NStZ-RR 2018, 90; siehe auch Schomburg/Lagodny-Hacker, 6. Aufl., § 85c IRG Rn. 7; ablehnend dagegen OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2017 - 2 Ausl 102/17, juris Rn. 29).

  • OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 31/18

    Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls nur bei Einhaltung

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    Der Senat hat bereits entschieden, dass jedenfalls für den Bereich von Begehren zur Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung an die Republik Polen eine solche Gefahr jedenfalls nicht ohne weiteres als gegeben anzusehen ist, da es hier gerade noch nicht einmal feststeht, ob es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf den Betroffenen kommt, dort im Hinblick auf eine gerichtliche Überprüfung möglicher Entscheidungen im Hinblick auf die weitere Strafvollstreckung oder den Strafvollzug (siehe Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 07.09.2018 - 1 AuslA 31/18, juris Rn. 22, OLGSt IRG § 83 Nr. 19).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 2 Ausl 102/17

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Polen

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    4 OLG Dresden, Beschluss vom 25.09.2017 - 2 (S) AR 24/17, juris Rn. 30, NStZ-RR 2018, 90; siehe auch Schomburg/Lagodny-Hacker, 6. Aufl., § 85c IRG Rn. 7; ablehnend dagegen OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2017 - 2 Ausl 102/17, juris Rn. 29).
  • OLG Celle, 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Strafrestes im Heimatstaat eines

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    Die Entschließung der Staatsanwaltschaft Bremen als Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckungsübertragung ist durch den Senat auch auf eventuelle Ermessensfehler durch Nicht- oder Fehlgebrauch zu überprüfen (für eine Überprüfung durch die Oberlandesgerichte im Rahmen der Entscheidung nach § 85c IRG auch OLG Celle, Beschluss vom 17.03.2017 - 2 AR (Ausl) 30/17, juris Rn. 29, OLGSt IRG § 85c Nr. 3;.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    Zudem bestehen in Bezug auf die Republik Polen auf der Grundlage des Begründeten Vorschlags der Kommission vom 20.12.2017 nach Art. 7 Abs. 1 EUV zur Rechtsstaatlichkeit in Polen (COM[2017] 835 final) auch Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, die eine entsprechende Gefahr begründen können (siehe EuGH, Urteil vom 25.07.2018, LM - C-216/18 PPU, Rz. 69).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Bremen, 28.04.2020 - 1 Ws 169/19
    Der Verurteilte hat aufgrund seines durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruchs auf Resozialisierung einen Anspruch auch darauf, dass die Behörden im Bereich des Strafvollzugs ein ihnen eingeräumtes Ermessen pflichtgemäß ausüben und dies umfasst auch die gegenüber dem Strafvollzug eigenständige strafvollstreckungsrechtliche Frage, ob der Verurteilte zur Verbüßung seiner Strafe in seine Heimat überstellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, juris Rn. 87, BVerfGE 96, 100).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20

    Voraussetzungen der Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten

    Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2020, 1 Ws 169/19; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az. III-2 Ausl 217/16; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, Az. 1 AR (Ausl) 59/16, jeweils zit. nach juris).

    d) Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckungsübertragung an die Republik Polen lässt Ermessensfehler durch Nicht- oder Fehlgebrauch nicht erkennen (vgl. hierzu: OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2020, 1 Ws 169/19, zit. n. juris, Rn. 16 f.; OLG Celle, Beschluss vom 17. März2017, 2 AR (Ausl) 30/17, zit. n. juris, Rn. 29, OLG Dresden, Beschluss vom 25. September 2017, 2 (S) AR 24/17, NStZ-RR 2018, 90).

  • OLG Braunschweig, 21.03.2022 - 1 AR (Ausl) 3/22

    Auslieferung nach Polen regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf faires

    Zwar liegen tatsächlich im Grundsatz Anhaltspunkte für systemische und allgemeine Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz in Polen vor (OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2020, 1 Ws 169/19, juris, Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht