Rechtsprechung
OLG Bremen, 29.03.2019 - 2 W 68/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- spruchverfahren-direkt.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Squeeze-out bei der Deutschen Immobilien Holding AG: Barabfindung auf EUR 6,09 angehoben (+ 121,45 %)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Deutschen Immobilien Holding AG: Keine automatische Auszahlung des Erhöhungsbetrags!
- blogspot.com (Kurzinformation)
SdK: Squeeze-out Deutsche Immobilien Holding AG - Gericht erhöht Barabfindung von 2,75 Euro je Aktie auf 6,09 Euro je Aktie
- blogspot.com (Kurzinformation)
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Deutschen Immobilien Holding AG: Ausgeschlossene Minderheitsaktionäre müssen Erhöhungsbetrag einfordern
Sonstiges
- blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Squeeze-out bei der Deutschen Immobilien Holding AG: Zech Group zahlt erst nach mehreren Anwaltsschreiben Nachbesserung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 19.09.2013 - 13 O 147/13
- LG Bremen, 07.03.2018 - 12 O 147/13
- LG Bremen, 07.03.2018 - 13 O 147/13
- LG Bremen, 23.07.2018 - 13 O 147/13
- OLG Bremen, 29.03.2019 - 2 W 68/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 08.07.2021 - 26 W 10/20
Spruchverfahren wegen Verschmelzung abgeschlossen - Barabfindung auf 16,13 EUR …
In Anlehnung an den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 29.03.2019 (2 W 68/18, n.v.) sei "im Sinne des Gebots der vollen Entschädigung" bei mehreren gleichwertigen und gleichwahrscheinlichen wertbestimmenden Kennzahlen die höchste Kennzahl anzusetzen.Weder ist es geboten, bei der Angemessenheitsprüfung im gerichtlichen Spruchverfahren den höchsten Wert unter mehreren gleichwertigen und gleichwahrscheinlichen Werten oder wertbestimmenden Kennzahlen anzusetzen, noch wird die dahingehend geäußerte Rechtsansicht der Antragstellerin zu 18) durch die von ihr angeführte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 29.03.2019 (2 W 68/18, n.v.) gestützt.
Insbesondere lässt sich dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 29.03.2019 (2 W 68/18, n.v.) weder in Bezug auf den dort entschiedenen Sachverhalt noch in genereller Weise entnehmen, dass bei mehreren gleichwertigen und gleichwahrscheinlichen wertbestimmenden Parametern oder Barabfindungsbeträgen "der Oberwert" anzusetzen wäre.
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 W 8/20
Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der …
Vielmehr sei diese - entsprechend der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München - allenfalls bei 5, 0 % bzw. - entsprechend dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 29.03.2019 (2 W 68/18) wie auch den Vorgaben des Landgerichts Berlin - bei 4, 50 % anzusetzen.