Rechtsprechung
   OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8900
OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14 (https://dejure.org/2014,8900)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.04.2014 - 5 UF 16/14 (https://dejure.org/2014,8900)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. April 2014 - 5 UF 16/14 (https://dejure.org/2014,8900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 10, 15 Abs. 2, 63 Abs. 1, 68 Abs. 2 Satz 2; ZPO §§ 81, 172
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Beschwerdefrist eines Antrags im Adoptionsverfahren durch einen nicht zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Beschwerdefrist eines Antrags im Adoptionsverfahren durch einen nicht zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 07.02.2012 - 25 W 4/12

    Ablehnung der Eintragung der Sitzverlegung einer KG ins Handelsregister:

    Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
    Unklar bleibt bereits, ob der Antrag auf Übersendung der Entscheidung sich überhaupt auf den Fall einer ablehnenden Entscheidung erstreckt (so wohl KG ZIP 2012, 980) oder aber - wie es der Wortlaut nahelegt - lediglich die stattgebende Entscheidung erfassen soll.
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
    In jedem Falle aber ist Voraussetzung einer Bestellung, die zur Entgegennahme einer von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung berechtigt, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 444); wobei die Bestellung - bereits im Interesse der Rechtssicherheit - hinreichend eindeutig erkennbar sein muss (vgl. zur Eindeutigkeit BGH NJW 1992, 699).
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
    Zwar trifft es zu, dass Zustellungen in einem anhängigen Verfahren (nur) an den für den Rechtszug bestellten Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bzw. Urkundsnotar zu erfolgen haben, §§ 15 Abs. 2 FamFG i.V.m. 172 ZPO (BGH NJW 1996, 2103).
  • BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 52/06

    Wirksamkeit der Urteilszustellung an den unterbevollmächtigten Terminsvertreter

    Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
    Die Bestellung zum Prozessbevollmächtigten geschieht dadurch, dass dem Gericht die Bevollmächtigung zur Kenntnis gebracht wird (vgl. BGH NJW-RR 2007, 356).
  • BGH, 25.06.1963 - VI ZR 309/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
    Allein der Antrag, dem gestellten Antrag auf Annahme als Kind zu entsprechen und den Adoptionsbeschluss zu seinen Händen zu übersenden, lässt keine verbindlichen Rückschlüsse auf die Bestellung des Notars als Bevollmächtigten für das anschließende Verfahren zu, sondern spricht eher für eine Stellung als Bote (zum Unterschied zwischen den vom Notar als Vertreter oder als Bote gestellten Anträgen vgl. Würzburger Notarhandbuch, 2. Aufl., Rdn. 431; BGH DNotZ 1964, 434; BayObLG DNotZ 1976, 103 f).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
    Dies kann ausdrücklich oder schlüssig geschehen, etwa durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1992, 699).
  • KG, 19.09.2023 - 22 W 31/23

    Beginn der Beschwerdefrist bei Erklärungseinreichung durch Notar

    Die Vertretungsmacht erstreckt sich dabei auf alle Verfahrenshandlungen, die zur Registereintragung erforderlich sind, und umfasst auch die Entgegennahme von Zustellungen, insbesondere von Ablehnungsbeschlüssen (vgl. KG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 25 W 4/12 -, Rn. 7, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 29. April 2014 - 5 UF 16/14 -, Rn. 7, juris; Eickelberg in: Sternal, 21. Auflage, 2023, § 378 FamFG, Rn. 14-17; Otto in: BeckOK FamFG, 47. Ed. 1.8.2023, § 378 FamFG, Rn. 17-19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht