Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ausl.A 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16195
OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ausl.A 3/17 (https://dejure.org/2021,16195)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.04.2021 - 1 Ausl.A 3/17 (https://dejure.org/2021,16195)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. April 2021 - 1 Ausl.A 3/17 (https://dejure.org/2021,16195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    § 34 IRG; Art. 18 Abs. 4 EuAlÜbk
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 34 ; EuAlÜbk Art. 18 Abs. 4
    Höchstdauer von dreißig Tagen für Durchführungshaft; Erfordernis der Übergabe des Haftbefehls innerhalb der Höchstfrist; Auskunftsersuchen der Republik Albanien

  • rechtsportal.de

    IRG § 34 ; EuAlÜbk Art. 18 Abs. 4
    Höchstdauer von dreißig Tagen für Durchführungshaft; Erfordernis der Übergabe des Haftbefehls innerhalb der Höchstfrist; Auskunftsersuchen der Republik Albanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 670
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 3 Ausl 113/01

    Rechtsgrundlagen der Durchführungshaft nach Bewilligung der Auslieferung

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 AuslA 3/17
    Die Durchführungshaft nach § 34 IRG, für die eine Höchstdauer gesetzlich nicht geregelt ist, ist daher, wenn eine Durchführung der Auslieferung noch nicht konkret mit Zeit und Ort der Übergabe vereinbart ist, auf diese Höchstfrist aus Art. 18 Abs. 4 EuAlÜbk zu beschränken (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2003 - 3 Ausl 113/01, juris Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2003 - 3 Ausl 113/01

    Auslieferungsverfahren: Vorführungsbefehl zum Zweck der Durchführung der

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 AuslA 3/17
    113/01, NStZ-RR 2003, 277; Hackner in Schomburg/Lagodny, a. a. O., Rn. 7).
  • KG, 14.01.2013 - 151 AuslA 165/12

    Haft zur Durchführung der Auslieferung; zum unmittelbaren Bevorstehen der

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 AuslA 3/17
    Ein ausreichender Haftgrund für die Anordnung der Haft nach § 34 IRG liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass sich der Verfolgte der Auslieferung durch passives Verhalten entziehen wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013 - (4) 151 Ausl.A. 165/12 (312/12), BeckRS 2013, 4048; Hackner in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 34 IRG Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht