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   OLG Bremen, 30.11.2015 - 3 U 65/13   

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https://dejure.org/2015,40695
OLG Bremen, 30.11.2015 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2015,40695)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.11.2015 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2015,40695)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. November 2015 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2015,40695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer Krankheit

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    MB/KK 2009 § 1 Teil I Abs. 1 und 2 Satz 1, § 4 Teil I Abs. 6 Satz 2
    Versicherungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Behandlung eines Krebspatienten mit autologen Tumor-Antigen-geprimten dendritischen Zellen)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Krankenversicherung - Kostenübernahme für alternative Behandlungsmethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Behandlung eines Krebspatienten mit autologen Tumor-Antigen-geprimten dendritischen Zellen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alternative Behandlungsmethoden als "notwendige Heilbehandlung" im Sinne der MB/KK

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alternative Behandlungsmethoden als "notwendige Heilbehandlung" im Sinne der MB/KK

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für dendritische Zelltherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 455
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 5 U 7/16

    Private Krankenversicherung: Kostenübernahmeanspruch für eine Behandlung mit

    Haben entsprechende Behandlungen schon zuvor in einer solchen Anzahl stattgefunden, die Aussagen darüber zulässt, ob die Behandlung die mit ihr erstrebte Wirkung wahrscheinlich zu erreichen geeignet ist, kann darin ein besonders aussagekräftiger Umstand für die Beurteilung der Notwendigkeit zu erkennen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 30.10.2013 - IV ZR 307/12 - VersR 2013, 1558 und nachfolg. OLG Bremen, Urt. v. 30.11.2015 - 3 U 65/13 - betreffend die Behandlung eines Prostatakarzinoms im fortgeschrittenen Stadium mit autologen Tumor-Antigen-geprimten dendritischen Zellen; BGH, Urt. v. 10.7.1996 - IV ZR 133/95 - VersR 1996, 1224).

    Dabei ist entscheidend, dass der Sachverständige die Wirkweise der Hitzeschockproteine selbst grundsätzlich für medizinisch nachvollziehbar erachtet und Hinweise für therapeutisch günstige Effekte bei der Behandlung von ALS gesehen hat (Bl. 448 d.A.; vgl. OLG Bremen, Urt. v. 30.11.2015 - 3 U 65/13 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - 1 B 943/16

    Vorwegnahme der Hauptsache; Tumortherapie; Dendritische Zellen; Wissenschaftlich

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. März 2016- 20 U 178/14 -, juris, Rn. 12 ff. (Die überzeugenden Fälle in vitro-Daten hätten in klinischen Studien weniger gut belegt werden können, was am ehesten dadurch bedingt sei, dass eine erhöhte Immunantwort in vitro nicht immer mit einer objektiven Tumorregression einhergehe. Zudem fehlten randomisierte Studien der klinischen Phase III.), und Urteil vom 10. Januar 2014- 20 U 71/12 -, juris, Rn. 23 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 5 U 82/15 -, juris, Rn. 14 ff., 19 (Bedenken gegen die Impfung mit dendritischen Zellen seien nachvollziehbar, weil es bislang keine standardisierten Verfahren zur Gewinnung der Zellen gebe, die Impfungen und etwaige in Studien beobachtete Wirkungen daher nur eingeschränkt vergleichbar seien; ohne eine Vergleichbarkeit in den Herstellungsverfahren der dendritischen Zellen könne auch keine Vergleichbarkeit bei den etwaigen Wirkungsgraden aufgezeigt werden.); Schl.-H. LSG, Urteile vom 13. März 2014- L 5 KR 95/10 - juris, Rn. 47 (Aussagen zur allgemeinen Wirkungsweise reichen nicht aus, um einen Nutzen plausibel zu machen. Denn allein aus dem Grundprinzip des Wirkmechanismus kann nicht zwangsläufig auf dessen Potential im konkreten Einzelfall geschlossen werden.), und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10 -, juris, Rn. 34; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18. Februar 2014- L 11 KR 5016/12 -, juris, Rn. 33 (sehr kleine Fallserien, sehr geringe Fallzahl, inhomogenes Patientenkollektiv, verschiedene Aufbereitungen dendritischer Zellen); Hess. LSG, Beschluss vom 28. März 2013 - L 8 KR 68/13 ZVW -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juli 2010- 11 S 2730/09 -, juris, Rn. 35 (Über Eignung und Wirksamkeit der eingesetzten Methoden - Therapie mit dendritischen Zellen - können keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden.); VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08 -, juris, Rn. 41 f.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12 -, juris, Rn. 55 ff.; a. A. OLG Bremen, Urteil vom 30. November 2015- 3 U 65/13 -, juris, Rn. 46 f. (Das Gericht hielt das von den Sachverständigen geschilderte medizinische Wirkprinzip dendritischer Zellen für nachvollziehbar und erfolgversprechend, wobei die Sachverständigen über ihren eigenen Arbeits- bzw. Forschungsbereich berichteten.), und LSG Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2012 - L 5 KR 1496/13 -, juris, Rn. 83 (Das Gericht stützte sich auf die indiziellen Wirkungen der im Verfahren angeführten Studienergebnisse zu dendritischen Zellen, obwohl, wie anzumerken ist, es sich insoweit "in der großen Mehrheit" nur um "Phase-I/II-Studien" gehandelt hat. Einem daraus abgeleiteten Analogschluss dürfe man nicht die Unterschiede verschiedener Tumoren entgegenhalten, weil die Beklagte hinsichtlich der etablierten Methoden zur Krebsbehandlung ebenfalls einen Analogschluss gezogen habe.).
  • LG Hannover, 21.12.2017 - 2 O 215/16

    Behandlung mit dendritischen Zellen gegen Krebs ist von privater

    Der an einer schweren lebensbedrohlichen oder lebenszerstörenden Krankheit leidenden Versicherte können nicht lediglich auf eine die Eindämmung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden dienende Standardtherapie verwiesen werden, wenn eine alternative Behandlung die nicht ganz entfernte Aussicht auf weitergehende Heilung biete (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. November 2015 - 3 U 65/13 -, Rn. 29, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 4 KR 357/15
    Der vorliegende Fall ist nach Gutachtenlage und Erkrankungsverlauf nicht vergleichbar mit den Entscheidungen des OLG Bremen, Urteil zur privaten Krankenversicherung vom 30. November 2015, 3 U 65/13, sowie des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2014, L 5 KR 1496/13 (Zitierung nach juris).
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