Rechtsprechung
OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Oberlandesgericht Bremen
BGB §§ 779, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 242, 311 Abs. 2
Sonstiges Zivilrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vergleichssumme
- rabüro.de
Zur Frage der Pflichtverletzung einer Prozesspartei bei unterlassenem Hinweis auf Rechenfehler in Prozessvergleich
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vergleichssumme
- RA Kotz
Kalkulationsirrtum in außergerichtlichem Vergleich - Aufklärungspflicht einer Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1
Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vergleichssumme - rechtsportal.de
Keine Pflichtverletzung, wenn eine Partei vor Vergleichsschluss bemerkt, dass die Berechnung des Vergleichsbetrages auf einem für sie günstigen Rechenfehler beruht - sonstiges Zivilrecht; Vergleich; einseitiger Berechnungsfehler
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechenfehler darf ausgenutzt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers
- Jurion (Kurzinformation)
Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechenfehler darf ausgenutzt werden! (IBR 2019, 162)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 29.05.2018 - 3 O 1430/17
- OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57
angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § …
Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
Vergleichs von Anfang an führt, ginge es hierbei um einen Streit um dessen Wirksamkeit, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nur durch Fortsetzung des alten Verfahrens auszutragen wäre (BGH 28, 171). - BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht …
Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
So ist die Schwelle zu einem Verstoß überschritten, wenn dem Bietenden in einem Vergabeverfahren aus verständiger Sicht des Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem kalkulierten Preis als einer nur annähernd äquivalenten Gegenleistung zu begnügen (BGH, Urteil v. 11.11.2014 - X ZR 32/14 in Weiterführung zu dem Urteil v. 07.07.1998 - X ZR 17/97). - BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber
Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
So ist die Schwelle zu einem Verstoß überschritten, wenn dem Bietenden in einem Vergabeverfahren aus verständiger Sicht des Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem kalkulierten Preis als einer nur annähernd äquivalenten Gegenleistung zu begnügen (BGH, Urteil v. 11.11.2014 - X ZR 32/14 in Weiterführung zu dem Urteil v. 07.07.1998 - X ZR 17/97).
- OLG Koblenz, 13.10.2020 - 3 U 773/20
Zahlung bei Vergleichsabschluss "vergessen": Störung der Geschäftsgrundlage!
Im Ergebnis würde die Beklagte bei unverändertem Vertrag mehr erhalten, als sie nach den Vorstellungen beider Parteien bei Vergleichsschluss im Ergebnis erhalten sollte, überhaupt nach dem Werkvertrag selbst bei mangelfreier Vertragserfüllung erhalten könnte und als eingeklagt war (s. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 30. November 2018 - 2 U 64/18; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 32/14).