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   OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14   

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OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2014,41957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.12.2014 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2014,41957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2014,41957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    AEUV Art. 45; Satzung des DFB Art. 17a Abs. 2; Anhang 4 zum Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern der FIFA
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Ausbildungsentschädigung an den ausbildenden Verein bei der Verpflichtung von Fußballspielern im Alter von 12-23 Jahren für die Zeit der Ausbildung bzgl. Reglements der FIFA (hier: Berufsspieler); Zwangsabstieg der 1. Herren-Fußballmannschaft aus der ...

  • rabüro.de

    Zur Pflicht eines Sportvereins zur Ausschöpfung der internen Gerichtsbarkeit vor Beschreiten des ordentlichen Gerichtsweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern der FIFA bestehenden Verpflichtung eines Vereins bei der Verpflichtung von Fußballspielern im Alter von 12 bis 23 Jahren für die Zeit ihrer Ausbildung an den ausbildenden Verein eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord verstößt gegen Europarecht und war deshalb unwirksam

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Transferregelungen der FIFA verstoßen gegen EU-Recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2015, 149
  • SpuRt 2015, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Dabei erstreckt sich Art. 45 AEUV nicht nur auf behördliche Maßnahmen, sondern auch auf Vorschriften anderer Art, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit dienen, und damit auch auf die von Sportverbänden wie der FIFA oder der UEFA aufgestellten Regeln, die die Voraussetzungen für die Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit durch die Berufssportler festlegen (EuGH, Urt. v. 16.03.2010, C-325/08, Rn. 27ff., "Olympique Lyonnais"; Urt. v. 15.12.1995, C- 415/93, Rn. 87, "Bosman").

    Für den Berufssport hat der EuGH festgestellt, dass angesichts der beträchtlichen sozialen Bedeutung, die dem Sport und insbesondere dem Fußball in der Union zukommt, der Zweck, die Anwerbung und die Ausbildung junger Spieler zu fördern, als legitim anzuerkennen ist (siehe EuGH, Urt. v. 16.03.2010, C- 325/08, Rn. 38f. m.w.Nw.).

    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).

    Bei der Frage der Eignung einer Entschädigungsregelung zur Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern sind daher die Kosten zu berücksichtigen, die den Vereinen durch die Ausbildung sowohl der künftigen Berufsspieler als auch derjenigen, die nie Berufsspieler werden, entstehen (siehe EuGH, C- 325/08, Rn. 45; C-415/09, Rn. 109; BGH a.a.O.).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Die Versäumung der Anrufung vereinsinterner Verfahren steht der Anrufung der Gerichte jedoch nur entgegen, wenn diese Rechtsfolge der Fristversäumung sich für den juristischen Laien klar erkennbar aus der Satzung ergibt (siehe BGHZ 47, 172, 175f.).

    Wie oben bereits angeführt, ist der Ausschluss der gerichtlichen Nachprüfung einer Vereinsstrafe nur gerechtfertigt, wenn das Vereinsmitglied durch Einblick in die Vereinssatzung sich die Erkenntnis verschaffen kann, ihm drohe bei Nichteinlegung vereinsinterner Rechtsmittel ein derartiger Rechtsverlust (siehe BGHZ 47, 172, 175).

    Eine Satzung ist lediglich aus ihrem Inhalt heraus auszulegen und Willensäußerungen oder Interessen der Gründer und sonstige Vorgänge aus der Entstehungsgeschichte dürfen nicht verwertet werden (so BGHZ 47, 172, 180).

    Auch für sie gilt, dass die neue Satzungsregelung "zur körperschaftlichen Verfassung des Vereins" wird und "fortan das rechtliche Wollen des Vereins als der Zusammenfassung seiner Mitglieder" objektiviert (siehe BGHZ 47, 172, 179f.).

  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Dies folgt aus der verfassungsrechtlich für die Vereinsmitglieder verbürgten Rechtsweggarantie (siehe BGH, NJW-RR 2013, 873, 874, Rn. 22, hins. des Zugangs des Vereins zu den staatlichen Gerichten).

    Um ein solches Schiedsgericht zu sein, muss das Vereinsgericht satzungsmäßig als unabhängige und unparteiliche Stelle organisiert sei und die Streitbeteiligten müssen paritätisch Einfluss auf dessen Besetzung nehmen (siehe BGHZ 197, 162, 168f., Rn. 17 m.w.Nw.).

    Allerdings ist der hierzu ursprünglich gestellte und bereits in erster Instanz übereinstimmend für erledigt erklärte Antrag auf Rücknahme des Punktabzugs zu weit gefasst gewesen, weil er gegen den Grundsatz verstoßen hat, dass es regelmäßig einen unzulässigen Eingriff in die Vereinsautonomie bedeutet, wenn das angerufene Gericht Maßnahmen oder Entscheidungen eines Vereinsorgans aufhebt oder abändert (siehe BGH, NJW-RR 2013, 873, 876, Rn. 32).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Einfluss auf die Tätigkeit des Spielers haben, weil dieser für seinen neuen Verein spielen kann, ist Art. 45 AEUV berührt, weil der neue Verein verpflichtet ist, die fragliche Entschädigung zu zahlen, und ihm andernfalls gravierende Disziplinarmaßnahmen drohen (siehe EuGH, "Bosman", Rn. 75 und 101, sowie auch BGH, NJW 1999, 3552, 3553 zu Art. 12 Abs. 1 GG).

    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    soweit es nicht um die Einhaltung der Spielregeln im engeren Sinne geht, keine Ausnahme für sich beanspruchen (siehe BGHZ 128, 93, 110 = NJW 1995, 583, 587).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind derartige dynamische Verweisungen einer Vereinssatzung auf den jeweils gültigen Inhalt übergeordneter Verbandssatzungen unzulässig (siehe BGHZ 128, 93, 100 = NJW 1995, 583, 585 m.w.Nw.).

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Au- ßerhalb der Satzung liegende Umstände können nur berücksichtigt werden, wenn deren Kenntnis allgemein bei den Betroffenen erwartet werden kann (BGHZ 63, 282, 290).
  • BGH, 14.04.1988 - III ZR 12/87

    Beendigung des Schiedsrichteramts durch Ablauf der Entscheidungsfrist

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Nach Art, 5 Abs. 2b) des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 kommt es auf den ordre public des jeweiligen Anerkennungs- und Vollstreckungsstaates an, so dass die Frage, ob ein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, nicht international einheitlich beantwortet werden kann (siehe Adolphsen im MünchKomm, 4. Aufl., § 1061 ZPO, Anh. 1, UNÜ, Art. V, Rn. 68 bis 70, sowie auch BGHZ 104, 178, 180).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen sind als "Verfassung" des Vereins in die Vereinsatzung aufzunehmen (siehe BGHZ 105, 306, 313f. m.w.Nw.).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Ein derartiges Stimmrecht in der Mitgliederversammlung genügt dem Erfordernis der paritätischen Bestimmung der Schiedsrichter durch die Streitparteien nicht (siehe BGHZ a.a.O., Rn. 17, BGHZ 159, 207, 213f.).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

  • OLG Hamm, 24.07.1987 - 15 W 7/87

    Verweisung auf Satzungsbestimmungen; Ersetzung eigener Satzungsregelungen

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit

  • EuGH, 19.03.2010 - C-415/09

    Sucreries & Distilleries de Souppes - Ouvré Fils

  • OLG Frankfurt, 30.10.1987 - 20 W 18/87

    Zustimmung der Verwalterin zur Veräußerung einer Wohneinheit in einer

  • BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht, nachdem die Parteien den Rechtsstreit hinsichtlich des Punktabzugs übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, die Unwirksamkeit des Beschlusses, mit dem der Zwangsabstieg verfügt wurde, festgestellt (SpuRt 2015, 74 = CaS 2015, 49).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19

    Kartellrechtlicher Prüfungsmaßstab für Reglement für Spielervermittlung

    So wurden die "Meca-Medina" - Kriterien zwischenzeitlich auch in mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen angewandt worden, die aus der Organisation des Sports erwachsen sind und zugleich wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Vereine, Spieler und Dritte hatten (OLG Bremen Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 VI-U (Kart) 13/14- IHF Abstellbedingungen).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15

    Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung"

    Gemäß der Rechtsprechung des EuGH gelten die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts immer dann, wenn nicht die reine Ausübung des Sportes, sondern eine dem Wirtschaftsleben zuzurechnende Tätigkeit zu prüfen ist (EuGH, Urteil vom 18.7.2006 - C-519/04 (Meca Medina/Kommission) Rn. 23 ff.; OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

    Die mit dem Beschluss verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen müssen zudem notwendig mit der Verfolgung der genannten Ziele zusammenhängen und im Hinblick auf die verfolgten Ziele verhältnismäßig, insbesondere angemessen sein (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (IHF Abstellbedingungen); OLG Bremen, Urt. vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

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