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   OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20 (2 Ss 50/20)   

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https://dejure.org/2021,9619
OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20 (2 Ss 50/20) (https://dejure.org/2021,9619)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31.03.2021 - 1 Ss 50/20 (2 Ss 50/20) (https://dejure.org/2021,9619)
OLG Bremen, Entscheidung vom 31. März 2021 - 1 Ss 50/20 (2 Ss 50/20) (https://dejure.org/2021,9619)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Das Taschenmesser ist, wenn auch keine Waffe, so doch ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift (siehe zum selben Begriff im Rahmen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - 3 StR 246/07, NJW 2008, 2861); die frühere Voraussetzung einer Verwendungsabsicht ist - mit Wirkung für Taten nach dem 29.05.2017 - in § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB n.F. nicht mehr enthalten.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Die polizeiliche Maßnahme unterfiel nicht als Durchsuchung dem Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG und es ist nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils das Betreten der Geschäftsräume des Angeklagten wie auch das weitere Verweilen dort auch nicht gegen dessen erklärten bzw. erkennbaren Willen erfolgt, so dass auch kein sonstiger rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in den Schutzbereich dieses Grundrechts vorlag (siehe BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83, juris Rn. 141, BVerfGE 65, 1).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1984 - 2 Ss 639/83
    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Anders als in der Entscheidung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.1984 - 2 Ss 639/83, NJW 1984, 1571 entfällt vorliegend auch nicht die Rechtmäßigkeit der für die Erfüllung des Tatbestands des § 113 StGB relevanten Diensthandlung dadurch, dass der Angeklagte hat erkennen lassen, mit dieser Verwarnung nicht einverstanden zu sein, so dass wegen der Mitwirkungsbedürftigkeit dieses Verwaltungshandelns gemäß § 56 Abs. 2 OWiG dessen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit nicht gegeben wäre: Die Widerstandshandlung des Angeklagten richtete sich vorliegend nicht gegen die Verwarnung, sondern gegen die nachfolgende Identitätsfeststellung durch die Polizeibeamten, so dass deren Rechtmäßigkeit für die Erfüllung des Tatbestands des § 113 StGB maßgeblich ist.
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Der Fall ist gerade nicht der vom Angeklagten herangezogenen Entscheidung BGH, Beschluss vom 27.09.2002 - 5 StR 117/02, juris Rn. 15 f., NStZ-RR 2003, 12, vergleichbar, worin der BGH ausführte, dass bei kleineren Taschenmessern aus dem Merkmal des objektiven Beisichführens nicht notwendigerweise auch auf ein im Moment der Tatausführung vorliegendes subjektives Bewusstsein davon geschlossen werden kann: Vorliegend sind die subjektiven Voraussetzungen des bewussten Beisichführens vielmehr vom Landgericht in rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung konkret festgestellt worden.
  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Hierbei handelt es sich auch um solche Fragen der Strafzumessung, die der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (siehe BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 5 StR 536/08, juris Rn. 13, NStZ-RR 2009, 279).
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Entgegen der Auffassung der Revision ist insoweit ein Rechtsfehler der landgerichtlichen Entscheidung in Bezug auf die Beweiswürdigung und die Tatsachenfeststellungen nicht zu erkennen, wobei grundsätzlich zu beachten ist, dass die revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung darauf beschränkt ist, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr. des BGH, siehe zuletzt u.a. BGH, Urteil vom 16.08.2012 - 3 StR 237/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 369).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Es kann die Indizwirkung eines Regelbeispiels ausnahmsweise durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass sie das Tatunrecht oder die Schuld deutlich vom Regelfall abheben und daher die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (siehe BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 1 StR 654/86, NStZ 1987, 222).
  • OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (siehe OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11, juris Rn. 6, StV 2011, 678; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016 - III-3 RVs 11/16, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - 5St RR 233/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (mögliche Kompensation der Indizwirkung

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Dies bedeutet, dass trotz Vorliegens eines Regelbeispiels in Ausnahmefällen ein besonders schwerer Fall verneint werden kann, wenn eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen - hierbei kann es sich um vertypte oder sonstige Milderungsfaktoren handeln - Unrecht und Schuld des Täters als gemindert erscheinen lassen (siehe BGH, Beschluss vom 04.08.2015 - 3 StR 267/15, BeckRS 2015, 16316).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
    Für die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne des § 113 Abs. 3 StGB kommt es nicht auf die materielle Verwaltungsrechtmäßigkeit der Diensthandlung an, sondern auf den strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff, wonach grundsätzlich nur die formale Rechtmäßigkeit ausschlaggebend ist und nur schwerwiegende Mängel der Diensthandlung zu ihrer Unrechtmäßigkeit führen, wie insbesondere eine fehlende sachliche und örtliche Zuständigkeit, die Nichteinhaltung der wesentlichen Förmlichkeiten sowie im Fall von Ermessensvorschriften eine nicht pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, bei der der Beamte nicht auf Grund sorgfältiger Prüfung in der Annahme handelte, zu der Amtshandlung berechtigt und verpflichtet zu sein (siehe u.a. BGH, Urteil vom 10.11.1967 - 4 StR 512/66, juris Rn. 130, BGHSt 21, 334, 361).
  • OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Notwendige Urteilsfeststellungen zur

  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung

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