Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.04.2022 - 2 Ws 36/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9092
OLG Celle, 01.04.2022 - 2 Ws 36/22 (https://dejure.org/2022,9092)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.04.2022 - 2 Ws 36/22 (https://dejure.org/2022,9092)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. April 2022 - 2 Ws 36/22 (https://dejure.org/2022,9092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 83 Abs. 2 Nr. 1 IRG; § 84b Abs. 3 Nr. 1 IRG; § 84d IRG; § 84e IRG; § 263 Abs. 1 StGB; § 473 Abs. 1 StPO
    Anforderungen an Terminsmitteilung für ordnungsgemäße Bekanntgabe des Verhandlungstermins nach IRG; Keine Pflicht zum Hinweis auf Möglichkeit der Verurteilung bei Abwesenheit des Angeklagten; Fehlende Ermessensausübung der Staatsanwaltschaft im Exequaturverfahren; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1 ; StPO § 473 Abs. 1
    Anforderungen an Terminsmitteilung für ordnungsgemäße Bekanntgabe des Verhandlungstermins nach IRG ; Keine Pflicht zum Hinweis auf Möglichkeit der Verurteilung bei Abwesenheit des Angeklagten; Fehlende Ermessensausübung der Staatsanwaltschaft im Exequaturverfahren; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsübernahme - und das Ermessen der Staatsanwaltschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsübernahme trotz Abwesenheitsverurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 658 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2022 - 2 Ws 36/22
    Und während die Staatsanwaltschaft in der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen ausdrücklich als "Anordnungsbehörde" benannt ist, weshalb die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofes zur unabhängigen Justizbehörde im Anwendungsbereich des Rb-EuHB dort nicht zur Anwendung kommen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2020 - C-584/19), ist die Staatsanwaltschaft im Rb-Freiheitsstrafen nicht ausdrücklich als "zuständige Behörde des Vollstreckungsstaates" benannt.
  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.2022 - 2 Ws 36/22
    Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl (Rb-EuHB) hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 24. November 2020 - C-510/19) entschieden, dass der dort in Art. 6 Abs. 2 Rb-EuHB verwendete Begriff der "vollstreckenden Justizbehörde" die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats nicht umfasst, die - wie für deutsche Staatsanwaltschaften in §§ 146, 147 GVG bestimmt - Einzelweisungen der Exekutive unterworfen werden kann.
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