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   OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14   

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https://dejure.org/2014,29756
OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14 (https://dejure.org/2014,29756)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14 (https://dejure.org/2014,29756)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 321 SsBs 60/14 (https://dejure.org/2014,29756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Pflichtverletzung bei einem unter Rettungswillen durchgeführten Verkehrsverstoß

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - rechtfertigender Notstand bei notwendiger Hilfeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Mama gefallen” - das kann ggf. vor einem Fahrverbot retten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vermeidbarer Verbotsirrtum bzgl. Notstands: Kein Fahrverbot!

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtfertigender Notstand bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - wann liegt Notstand vor?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung kann wegen Rettungswillen gerechtfertigt sein

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ss OWi 808/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstand; Rechtfertigung

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14
    Zwar ist es grundsätzlich anerkannt, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einer, fremden Person erste Hilfe zu leisten, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein kann ( OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004, 2 Ss OWi 808/04 kr (juris); NStZ 2002, 307; KG VRS 53, 60 [KG Berlin 07.02.1977 - 3 Ws B 24/77] ; BayObLG NJW 2000, 888 [BayObLG 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99] ; OLG Köln, DAR 2005, 574 ).

    Dies hängt jedoch jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab und setzt jedenfalls, wie das Amtsgericht zutreffend erkannt hat, voraus, dass die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr war, sie also im konkreten Fall nicht nur einen geringen Zeitgewinn bewirkt (vgl. dazu u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004, 2 Ss OWi 808/04 kr; BayObLG, a. a. 0.; OLG Köln, a. a. 0. m. w. N.).

  • BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14
    Zwar ist es grundsätzlich anerkannt, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einer, fremden Person erste Hilfe zu leisten, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein kann ( OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004, 2 Ss OWi 808/04 kr (juris); NStZ 2002, 307; KG VRS 53, 60 [KG Berlin 07.02.1977 - 3 Ws B 24/77] ; BayObLG NJW 2000, 888 [BayObLG 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99] ; OLG Köln, DAR 2005, 574 ).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14
    Die Annahme einer vorsätzlichen Begehungs-weise ist angesichts der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zu beanstanden und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur OLG Gelle, NZV 2014, 232 [OLG Celle 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13] ).
  • KG, 02.04.1997 - 3 Ws (B) 169/97
    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung nämlich anerkannt, dass die Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Notstand i. S. des § 16 OWiG schon dann nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene zwar einen medizinischen Notfall behauptet, aber selbst nicht vorträgt, vergeblich einen anderen Ausweg aus der Notsituation, etwa die fernmündliche Benachrichtigung eines Arztes oder der Feuerwehr, gesucht zu haben (vgl. dazu KG, Beschluss vom 02.04.1997, 2 Ss 78/97; OLG Sachsen-Anhalt, DAR 2000, 131).
  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.2014 - 321 SsBs 60/14
    Zwar ist es grundsätzlich anerkannt, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einer, fremden Person erste Hilfe zu leisten, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein kann ( OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2004, 2 Ss OWi 808/04 kr (juris); NStZ 2002, 307; KG VRS 53, 60 [KG Berlin 07.02.1977 - 3 Ws B 24/77] ; BayObLG NJW 2000, 888 [BayObLG 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99] ; OLG Köln, DAR 2005, 574 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2021 - 2 RBs 13/21

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Rechtfertigung durch Notstand

    Die Verletzung von Verkehrsvorschriften etwa durch Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit kann zwar grundsätzlich durch Notstand gerechtfertigt sein, wenn nur so die erforderliche schnelle Hilfe für eine schwer erkrankte oder verletzte Person geleistet werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. Mai 2005, 8 Ss-OWi 98/05; OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2014, 321 SsBs 60/14, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • OLG Schleswig, 04.08.2020 - II OLG 74/20
    Zwar ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, schnellstmöglich Hilfe für eine schwerkranke Person zu erlangen, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein kann (OLG Celle, Beschluss vom 1. Oktober 2014 ­ 321 SsBs 60/14 m.w.N. ­ zitiert nach juris).
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