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   OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21   

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https://dejure.org/2021,50314
OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21 (https://dejure.org/2021,50314)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2021 - 5 U 131/21 (https://dejure.org/2021,50314)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 5 U 131/21 (https://dejure.org/2021,50314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 249 BGB

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - fiktive Schadensersatzabrechnung bei Teil-Reparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Der Unfallgeschädigte, der lediglich eine Teil-Reparatur seines verunfallten Kfz vornimmt und nunmehr von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig die auf die erfolgte - preisgünstigere - ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Teilreparatur eines verunfallten Kfz Kein Anspruch der auf eine Teilreparatur entfallenden Mehrwertsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fiktive Reparaturkosten - und die Umsatzsteuer für die Teilreperatur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 498
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21
    Der Bundesgerichtshof hat für eine Fallkonstellation wie die vorliegende, also, dass der Geschädigte lediglich eine Teil-Reparatur vornimmt und nunmehr von dem Schädiger einerseits den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis und andererseits die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordert, offen gelassen, ob dies möglich ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, juris Rn. 17).

    Wie bereits das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung argumentiert hat, meint auch der Senat, dass die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bereits in Bezug auf die Fallkonstellation einer Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeugs aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 40/18, juris Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, juris Rn. 10 ff.; vgl. zudem für eine - allerdings ebenfalls nicht unmittelbar einschlägige - Fallkonstellation einer "Reparatur": BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, juris Rn. 6 ff.), gleichermaßen für die vorliegend erörterte Fallkonstellation Anwendung finden müssen.

  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21
    Wie bereits das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung argumentiert hat, meint auch der Senat, dass die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bereits in Bezug auf die Fallkonstellation einer Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeugs aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 40/18, juris Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, juris Rn. 10 ff.; vgl. zudem für eine - allerdings ebenfalls nicht unmittelbar einschlägige - Fallkonstellation einer "Reparatur": BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, juris Rn. 6 ff.), gleichermaßen für die vorliegend erörterte Fallkonstellation Anwendung finden müssen.
  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21
    Der Bundesgerichtshof hat für eine Fallkonstellation wie die vorliegende, also, dass der Geschädigte lediglich eine Teil-Reparatur vornimmt und nunmehr von dem Schädiger einerseits den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis und andererseits die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordert, offen gelassen, ob dies möglich ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, juris Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 22.10.2019 - 12 U 95/19
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21
    Andere Teile der Instanzrechtsprechung (OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 12 U 95/19, juris Rn. 5 f.) sowie der Literatur (Jahnke in Buhrmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 BGB Rn. 32 und 311) verneinen diese Frage.
  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 40/18

    Ersatzfähigkeit der angefallenen Umsatzsteuer i.R.e. Ersatzbeschaffung bei der

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21
    Wie bereits das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung argumentiert hat, meint auch der Senat, dass die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bereits in Bezug auf die Fallkonstellation einer Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeugs aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 40/18, juris Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, juris Rn. 10 ff.; vgl. zudem für eine - allerdings ebenfalls nicht unmittelbar einschlägige - Fallkonstellation einer "Reparatur": BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, juris Rn. 6 ff.), gleichermaßen für die vorliegend erörterte Fallkonstellation Anwendung finden müssen.
  • OLG Hamm, 08.04.2016 - 11 U 171/14
    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 5 U 131/21
    In der Literatur (vgl. z.B. MünchKomm BGB/Oetker, 8. Aufl., § 249 Rn. 467; Beck OK BGB/Flume, Stand: 1. August 2021, § 249 Rn. 201; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wenner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 6. September 2021, § 249 BGB Rn. 142; Geiger/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 5, Rn. 13) sowie der Instanzrechtsprechung (z. B. OLG Hamm, Urteil vom 8. April 2016 - 11 U 171/14, juris Rn. 8) wird diese Frage teilweise bejaht.
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