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   OLG Celle, 02.01.1975 - 7 U 70/74   

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https://dejure.org/1975,944
OLG Celle, 02.01.1975 - 7 U 70/74 (https://dejure.org/1975,944)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.01.1975 - 7 U 70/74 (https://dejure.org/1975,944)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Januar 1975 - 7 U 70/74 (https://dejure.org/1975,944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1379 S. 1, 2 BGB; § 2314 BGB; § 253 Abs. 2 ZPO
    Vorlage eines Bestandverzeichnisses durch die Parteien i.R.d. Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Anspruch auf Auskunfterteilung eines Ehegatten über den Bestand eines Endvermögens des anderen Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage eines Bestandverzeichnisses durch die Parteien i.R.d. Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Anspruch auf Auskunfterteilung eines Ehegatten über den Bestand eines Endvermögens des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1568
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.03.1967 - 4 W 7/67

    Verzeichnis; Gegenstände; Wert

    Auszug aus OLG Celle, 02.01.1975 - 7 U 70/74
    Hierzu sind, wie auch das OLG Karlsruhe (FamRZ 1967, 339 [OLG Karlsruhe 21.03.1967 - 4 W 7/67] ) ausgeführt hat, eine weitere Spezifizierung der Vermögensbestandteile erforderlich.
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Der Scheidungswille mußte durch die Zustellung, die Vornahme einer Verfahrenshandlung, nach außen deutlich gemacht sein, wenn er erbrechtlich Bedeutung haben sollte (OLG Bamberg, HEZ 2, 290; BayObLG, FamRZ 1975, 514 (515); Kregel, in: RGRK, 12. Aufl., § 1933 Rdnr. 3 und Johannsen, in: RGRK, 12. Aufl., § 2077 Rdnr. 2).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Zu diesem Zweck muß der Auskunftsverpflichtete die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren in dem Vermögensverzeichnis angeben, wobei sich Umfang und Art der notwendigen Einzelangaben nach den Besonderheiten der jeweiligen Vermögensgegenstände richten (vgl. OLG Celle NJW 1975, 1568 [OLG Celle 02.01.1975 - 7 U 70/74]).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    Nach § 1933 S. 1 BGB, der als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (BGH, NJW 1990, 2382 = WM 1990, 1791 = FamRZ 1990, 1109; BayObLG, FamRZ 1975, 514; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1107) und in seiner für den Streitfall maßgeblichen zweiten Alternative verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, NJW-RR 1995, 769 = FamRZ 1995, 536; Palandt/Edenhofer, BGB, 56. Aufl., § 1933 Rdnr. 1), ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
  • OLG Jena, 04.09.2017 - 1 UF 432/16

    Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten über den Vermögensbestand

    Notwendig ist es dagegen nicht, dass der Auskunftsverpflichtete die Grundbuchbezeichnungen angibt (OLG Celle, NJW 1975, 1568).
  • BayObLG, 31.01.1990 - BReg. 1a Z 24/89

    Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach Zustellung

    Der Erblasser mußte seinen Willen, die Scheidung herbeizuführen, durch die Klageerhebung, also die Begründung der Rechtshängigkeit der Streitsache (§ 261 Abs. 1 ZPO) bestimmt bekundet haben (BayObLG FamRZ 1975, 514/515 m.w.N.).

    Hiergegen spricht schon der Umstand, daß § 1933 BGB eine Ausnahmevorschrift darstellt und als solche eng auszulegen ist (BayObLG FamRZ 1975, 514/515).

  • OLG Naumburg, 26.10.2000 - 8 UF 260/99

    Zu Umfang und Inhalt der Auskunft nach § 1379 BGB

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  • OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 WF 204/17

    Umfang der Auskunftspflicht des Ehegatten nach Beendigung des Güterstandes

    Die Grundbuchbezeichnungen müssen nicht angegeben werden (OLG Celle, NJW 1975, 1568).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 507/80

    Streitigkeit um den Zugewinnausgleich nach Ehescheidung - Entscheidung über die

    Er mußte lediglich die Vermögensgegenstände so genau bezeichnen, daß die Klägerin zur Wertermittlung selbst im Stande war (OLG Celle NJW 1975, 1568 [OLG Celle 02.01.1975 - 7 U 70/74]).
  • BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 149/88

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Zu diesem Zweck muß der Auskunftverpflichtete die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren in dem Vermögensverzeichnis angeben, wobei sich Umfang und Art der notwendigen Einzelangaben nach den Besonderheiten der jeweiligen Vermögensgegenstände richten (vgl. OLG Celle NJW 1975, 1568 [OLG Celle 02.01.1975 - 7 U 70/74]).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82
    War der Scheidungswille des Erblassers nicht in dieser Form nach außen deutlich geworden, dann blieb er erbrechtlich ohne Bedeutung (BayObLG FamRZ 1975, 514, 515).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.1983 - 5 W 145/83

    Auswirkungen der Eherechtsreform von 1977 auf sachliche Regelung des § 2077 Abs.

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