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   OLG Celle, 02.02.2017 - 13 U 153/15   

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https://dejure.org/2017,8496
OLG Celle, 02.02.2017 - 13 U 153/15 (https://dejure.org/2017,8496)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2017 - 13 U 153/15 (https://dejure.org/2017,8496)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 13 U 153/15 (https://dejure.org/2017,8496)
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    Lebensmittelrecht / Arzneimittelrecht: HCVO hilft nicht bei der Abgrenzung

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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1668/18

    Untersagung des Vertriebs und Verpflichtung zum Rückruf eines Präparates mit den

    Er führt unter Bezugnahme u.a. auf verschiedene, dem Senat zum Teil vorliegende wissenschaftliche Studien, eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 20.09.2011 und unter Berufung auf nicht rechtskräftige Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 25.04.2017 - 7 K 3110/14 -, juris) sowie des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 02.11.2017, a.a.O.) und eine rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 02.02.2017 - 13 U 153/15 -, juris) weiter aus, dass die Wirkungsweise von Melatonin pharmakologischer Natur sei.

    Ähnliches ergebe sich aus einem weiteren, dem Senat nicht vorliegenden Gutachten, das das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 02.02.2017, a.a.O.) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

  • KG, 11.02.2020 - 5 U 58/16

    Qualifizierung eines Produktes als Arzneimittel oder als diätetisches

    Ein Produkt mit dem Inhalt von 5 mg Melatonin in Kapselform ist in der Rechtsprechung bisher als ein Funktionsarzneimittel angesehen worden, (OLG Celle, PharmR 2017, 251 juris Rn. 37 ff, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 9.11.2017, I ZR 29/17; OVG Münster, PharmR 2015, 305 juris Rn. 10 ff; daran anschließend BayVGH, PharmR 2015, 468 juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2022 - 6 U 111/21

    Gingko-Extrakt als neuartiges Lebensmittel

    Darunter fallen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung darstellen und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Tabletten, Pillen zur Aufnahme in angemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2.2.2017 - 13 U 153/15, Rn 31, juris - Sleepwell-Kapseln).

    Die Frage, ob ein Erzeugnis nach § 21 AMG zulassungspflichtig ist, ist nicht mit der therapeutischen Wirksamkeit gleichzusetzen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2014 - 13 A 1202/14, Rn 23, juris; OLG Celle, Urteil vom 2.2.2017 - 13 U 153/15, Rn 42 - Sleepwell-Kapseln, juris).

    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof auch nach Änderung des Arzneimittelbegriffs durch Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/27/EG festgehalten (vgl. BGH, Urteil vom 26.6.2008 - I ZR 61/05 = GRUR 2008, 830 ff., Rn 29, juris; OLG Celle, Urteil vom 2.2.2017 - 13 U 153/15, Rn 33 - Sleepwell-Kapseln, juris).

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