Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18, 24 F 16/17   

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https://dejure.org/2019,10251
OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18, 24 F 16/17 (https://dejure.org/2019,10251)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.2019 - 21 UF 119/18, 24 F 16/17 (https://dejure.org/2019,10251)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 2019 - 21 UF 119/18, 24 F 16/17 (https://dejure.org/2019,10251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 FamFG; § 63 FamFG
    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten nach einer Trennung; Zusammenveranlagung nach Bestandskraft eines Steuerbescheides für einen Ehegatten zur Einzelveranlagung; Aufteilung einer Steuerschuld

  • IWW
  • RA Kotz

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Zustimmungspflicht - gemeinsame Steuerveranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Pflicht zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 58 ; FamFG § 63
    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten nach einer Trennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Verweigerung der Zusammenveranlagung kann missbräuchlich sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten nach einer Trennung: Verletzung der Zustimmungspflicht ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Pflicht zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen verweigerter Zusammenveranlagung bei Scheidung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Zustimmungspflicht zur Zusammenveranlagung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Ehegattenveranlagung
    Wahlrechtsausübung
    Änderung des Veranlagungswahlrechts
    Rechtsprechung
    Scheidung
    Veranlagungswahlrechte bei der Einkommensteuer
    Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr
    Unwirksamkeit der Wahl der Einzelveranlagung
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1685
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06

    Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Ehegatte schadensersatzpflichtig, wenn er - solange die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen - einer gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zustimmt (vgl. BGH FamRZ 2010, 269, 270 [Rn. 11]; 2007, 1229, 1230 [Rn. 17]).

    Gemäß § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB besteht die Verpflichtung der Ehegatten, einer steuerlichen Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten gemindert, der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte aber keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt ist (vgl. BGH FamRZ 2007, 1229, 1330 [Rn. 10]; 2010, 269, 270 [Rn. 11]).

    Hingegen setzt der Zahlungsanspruch nicht voraus, dass der Ehegatte den zustimmungspflichtigen Ehegatten zuvor gerichtlich auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung in Anspruch genommen hat (vgl. Wever, a.a.O., Rn. 655; BGH FamRZ 2010, 269, 270 Rn. 11).

    In einer solchen Situation ist es nicht sachgerecht, dass der Ehegatte mit der günstigeren Steuerklasse III dem anderen Ehegatten mit der Steuerklasse V dessen höhere Steuerlast ausgleicht, weil das höhere Einkommen aus der Steuerklasse III für die Lebensverhältnisse der Eheleute zur Verfügung stand und im Zweifel hierfür verbraucht wurde (vgl. BGH FamRZ 2010, 269, 270 [Rn. 18]; Wever, a.a.O., Rn. 621 ff.; Engels, a.a.O., Rn. 239 ff.; FA-FamR/Kuckenburg/Perleberg-Kölbel, Kap. 13 Rn. 431; jeweils auch zu verschiedenen Konstellationen).

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Ehegatte schadensersatzpflichtig, wenn er - solange die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen - einer gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zustimmt (vgl. BGH FamRZ 2010, 269, 270 [Rn. 11]; 2007, 1229, 1230 [Rn. 17]).

    Gemäß § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB besteht die Verpflichtung der Ehegatten, einer steuerlichen Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten gemindert, der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte aber keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt ist (vgl. BGH FamRZ 2007, 1229, 1330 [Rn. 10]; 2010, 269, 270 [Rn. 11]).

  • BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03

    Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18
    Dafür ist die festgesetzte Steuerschuld zum Quotienten aus der eigenen fiktiven Steuerschulden im Fall der Einzelveranlagung zu der Summe der fiktiven Steuerschulden beider Ehegatten im Fall ihrer Einzelveranlagung in Verhältnis zu setzen (vgl. BGH FamRZ 2006, 1178, 1179; 2017, 517, 522).

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2006, 1178, 1179; 2017, 519, 522) eine steuerrechtskonforme Berechnung in der Weise vorzunehmen, dass für die Aufteilung das Verhältnis der bei einer (fiktiven) Einzelveranlagung entstehenden Steuerbeträge maßgeblich ist (§§ 268, 270 AO).

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16

    Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2006, 1178, 1179; 2017, 519, 522) eine steuerrechtskonforme Berechnung in der Weise vorzunehmen, dass für die Aufteilung das Verhältnis der bei einer (fiktiven) Einzelveranlagung entstehenden Steuerbeträge maßgeblich ist (§§ 268, 270 AO).
  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99

    Zur Pflicht des Ehegatten, während der Trennungszeit einer Zusammenveranlagung

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18
    Die gerichtliche Durchsetzung der Zustimmungserklärung obliegt dem Ehegatten auch nicht im Rahmen einer etwaigen Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB), weil diese gegenüber einer nachhaltigen Weigerung regelmäßig zurücktritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 98).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 20/17

    Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18
    Dabei kommt der erstinstanzlich zwischen den Beteiligten streitigen Frage, ob der Antragsgegner verpflichtet ist, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, obwohl für ihn für beide Jahre bereits bestandskräftige Steuerbescheide am 30. Dezember 2015 ergangen waren, keine Bedeutung zu (bejahend OLG Stuttgart FamRZ 2018, 1493, 1494; OLG Koblenz FamRZ 2016, 2013, 2014; zur früheren Rechtslage BFH DStR 2018, 2269).
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