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OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.11.2006 - 13 O 170/06
- OLG Celle, 02.05.2007 - 3 U 271/06
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 20.02.2008 - 31 U 51/07
Zur Anrechnung gezogener Steuervorteile im Rahmen des Vorteilsausgleichs bei der …
Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f der Urteilsausfertigung) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.In jedem Fall fehlt es an einem Verschulden der Beklagten, weil die Frage der Ordnungsgemäßheit der von der Beklagten verwendeten Widerrufsbelehrung höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und das OLG Celle (Urteil vom 02.05.2007 3 U 271/06) diese bejaht.
Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007(3 U 271/06) die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.
- OLG Hamm, 18.06.2008 - 31 U 313/06
Rechtsfolgen der unterbliebenen Angabe des Gesamtbetrags in einem Kreditvertrag; …
Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f der Urteilsausfertigung) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007(3 U 271/06) die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.
- OLG Hamm, 07.01.2008 - 31 U 391/06
Widerruf eines darlehensfinanzierten Fondsbeitritts nach dem HWiG - Ausnutzung …
Soweit die Beklagte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f. UA) vorlegt, in welchem dieses die Auffassung vertritt, die Belehrung führe im Ergebnis lediglich zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht gleichfalls nicht entfallen.Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007, Az.: 3 U 271/06, die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.
- OLG Hamm, 12.12.2007 - 31 U 359/06
Widerruf eines Darlehensvertrages zum Erwerb von Fondsanteilen nach dem HWiG - …
Soweit die Beklagte im Einklang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 02.05.2007 (Az.: 3 U 271/06, S. 12 f. UA) meint, die Belehrung führe im Ergebnis zu einer Begünstigung des Verbrauchers, lässt dies die Unrichtigkeit der erteilten Belehrung nach damals geltendem Recht nicht entfallen.Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 02.05.2007, Az.: 3 U 271/06, die Formulierung in der Widerrufsbelehrung der Beklagten, dass der Lauf der Frist erst mit Aushändigung der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages beginne, für gesetzeskonform erachtet.
- OLG Karlsruhe, 28.09.2007 - 4 U 70/06
Darlehensvertrag in einer Haustürsituation: Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
fff) Das OLG Celle (Urteil vom 02.05.2007 - 3 U 271/06 -) hat zu einer gleichlautenden Formulierung hinsichtlich des Fristbeginns in einer Widerrufsbelehrung eine abweichende Rechtsauffassung vertreten. - KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer …
Im Gegenteil liegen zahlreiche Entscheidungen vor, die einen Zusatz mit der hier in Rede stehenden Formulierung für zulässig halten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2007 - 3 U 271/06 -, sowie bereits Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 - OLGR 2007, 143; Kammergericht, Urteil vom 24. August 2007 - 3 U 27/06 - Urteil vom 24. April 2007 - 4 U 45/06 - Urteil vom 6. Juni 2007 - 24 U 5/07; OLG Stuttgart, Hinweisverfügung vom 2. Mai 2007 - 6 U 95/07; zuvor bereits OLG Stuttgart OLGR 2004, 202). - SG Koblenz, 04.05.2009 - S 7 U 266/07
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenprivileg gem § 183 SGG …
Auch das LSG Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 17.04.2007 - L 3 U 271/06 festgestellt, dass für eine einschränkende Auslegung des § 183 Satz 1 SGG kein Bedürfnis bestehe.