Rechtsprechung
OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Befangenheit, Ablehnungsgrund, Wildwasser e.V., Schöffin, Mitgliedschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 24 Abs. 2 StPO; § 31 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 18 Abs. 2 BVerfGG; StPO § 24 Abs. 2; StPO §§ 24 ff.; StPO § 31; StPO § 338 Nr. 3
Besorgnis der Befangenheit bzgl. Mitgliedschaft eines Schöffen bei "Wildwasser e.V." i.R.d. Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Keine Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin trotz Mitgliedschaft in einem Opferschutzverein - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgnis der Befangenheit bzgl. Mitgliedschaft eines Schöffen bei "Wildwasser e.V." i.R.d. Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozess: Unbegründete Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de
Keine Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin trotz Mitgliedschaft in einem Opferschutzverein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Schöffin Mitglied bei "Wildwasser e.V.” - befangen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Schöffin und ihre Mitgliedschaft bei "Wildwasser e.V."
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Befangenheit einer Schöffin bei Mitgliedschaft bei "Wildwasser e.V."
Besprechungen u.ä.
- uni-bielefeld.de (Entscheidungsbesprechung)
Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen wegen Mitgliedschaft in einer Opfereinrichtung (Prof. Dr. Stephan Barton; StV 2015, 212-214)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 346
- NStZ-RR 2014, 6
- StV 2015, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14
Die Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, die abgelehnte Schöffin nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die deren Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86; 43, 16, 18).Es ist ein individuell-objektiver Maßstab anzulegen (BGHSt 43, 16, 18).
Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, dass ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner Vereinsmitgliedschaft fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil, beeinflussen lässt (vgl. BGHSt 43, 16, 22).
- BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66
Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14
Die Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, die abgelehnte Schöffin nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die deren Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86; 43, 16, 18). - BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14
Das rechtliche Gehör des Angeklagten wird dadurch nicht verletzt (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487).
- BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14
Die Ablehnung einer Schöffin wegen Besorgnis der Befangenheit ist nach §§ 31, 24 Abs. 2 StPO nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auf Grund des ihm bekannten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, die abgelehnte Schöffin nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die deren Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 1, 34, 36; 21, 85, 86; 43, 16, 18). - BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14
a) Dass die Strafkammer bei ihrer Entscheidung auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 17 ff.) herangezogen hat, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. - BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2014 - 31 Ss 22/14
Es kommt vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten an (BGHSt 21, 334, 341).