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   OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19   

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OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19 (https://dejure.org/2019,53561)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.10.2019 - 8 U 26/19 (https://dejure.org/2019,53561)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 8 U 26/19 (https://dejure.org/2019,53561)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VV, Rürup-Vertrag, Aufklärungspflicht über Nachteile informieren, Beratungspflicht, Beratungsverschulden, Begriff des Schadens, Differenzhypothese, steuerliche Vorteile, Verjährung, Produktinformationsbaltt, Versicherungsschein, grob fahrlässige Unkenntnis, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Unter den Anwendungsbereich der §§ 59 ff., 63 VVG fallen gem. § 59 Abs. 2 VVG auch solche Versicherungsvertreter, die nicht vom Versicherer selbst, sondern von einem anderen Versicherungsvertreter (hier: Beklagte zu 3) als Untervertreter damit betraut sind, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (vgl. BGH, VersR 2015, 107, 108).

    Bei einem Vertrag über eine Lebensversicherung handelt es sich nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig um einen komplizierten und damit besonders beratungsbedürftigen Vertrag (vgl. BT-Drucks. 16/1935, Seite 24; BGH, VersR 2015, 107, 108, eine Beratungspflicht bejahend bei der Kapitallebensversicherung).

    Allerdings kommen dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr zugute, wenn die vom Versicherungsvermittler gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 VVG zu erstellende Beratungsdokumentation nicht den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (BGH, VersR 2015, 107, 108 f.).

    Ist ein erforderlicher Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht, auch nicht im Ansatz, dokumentiert worden, muss grundsätzlich der Versicherungsvermittler beweisen, dass der Hinweis erteilt worden ist (vgl. BGH, VersR 2015, 107, 109, m. w. N., für den Versicherungsvertreter; OLG Saarbrücken, VersR 2015, 1248, 1249 f., für den Versicherungsmakler).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Allerdings stellt bereits der Abschluss eines vom Versicherungsnehmer nicht gewollten Vertrages einen Schaden dar, der eine Aufhebung des Vertrages im Wege des Schadensersatzes rechtfertigt (BGH, VersR 2012, 1237, 1243; OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2014, 09479, unter II.2); OLG Köln, VersR 2014, 1238, 1239; Rudy in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 6 VVG Rn. 62; Münkel in HK-VVG, § 6 VVG Rn. 46).

    bb) Für den Kausalzusammenhang zwischen der Beratungspflichtverletzung und dem Schadenseintritt besteht die Vermutung beratungsrichtigen Verhaltens (BGH, VersR 2012, 1237, 1243).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13

    Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Ist ein erforderlicher Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht, auch nicht im Ansatz, dokumentiert worden, muss grundsätzlich der Versicherungsvermittler beweisen, dass der Hinweis erteilt worden ist (vgl. BGH, VersR 2015, 107, 109, m. w. N., für den Versicherungsvertreter; OLG Saarbrücken, VersR 2015, 1248, 1249 f., für den Versicherungsmakler).

    Der Senat hat diese Grundsätze bereits in früheren Entscheidungen auch auf die Beratung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages angewandt (Urteil vom 14. Januar 2016 - 8 U 169/15, nicht veröffentlicht, unter II. 2. b) dd); Urteil vom 28. Mai 2018 - 8 U 191/17, nicht veröffentlicht, unter II. 1. b) bb); ebenso OLG Saarbrücken, VersR 2015, 1248, 1250); daran hält er fest.

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Weil über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu entscheiden ist (§ 287 Abs. 1 ZPO) und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, muss eine nähere Berechnung nur dann erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung steuerlicher Nachteile derart außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. BGH, WM 2014, 460, 461 f.; WM 2010, 1641, 1648; OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1441, 1444).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Weil über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu entscheiden ist (§ 287 Abs. 1 ZPO) und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, muss eine nähere Berechnung nur dann erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung steuerlicher Nachteile derart außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. BGH, WM 2014, 460, 461 f.; WM 2010, 1641, 1648; OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1441, 1444).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2011 - 5 U 502/10

    Vermittlung einer Lebensversicherung: Beratungspflicht des Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Weil über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu entscheiden ist (§ 287 Abs. 1 ZPO) und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, muss eine nähere Berechnung nur dann erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung steuerlicher Nachteile derart außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. BGH, WM 2014, 460, 461 f.; WM 2010, 1641, 1648; OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1441, 1444).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Ob der Schädiger die Herausgabe des Vorteils verlangt, ist unerheblich; eines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schädigers bedarf es nicht (vgl. BGH, WM 2015, 1461, 1463).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wie etwa dann, wenn sich dem Gläubiger die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben und er leicht zugängliche Informationsquellen nicht genutzt hat (BGH, WM 2010, 1493, 1495, zur Kapitalanlage).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Diese führt nach neuerer Rechtsprechung zum Kapitalanlagerecht auch dann zu einer Beweislastumkehr, wenn es mehr als nur eine Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gibt (BGH, VersR 2013, 628, 630, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • OLG München, 22.06.2012 - 25 U 3343/11

    Haftung aus Versicherungsberatung und -vermittlung: Feststellungsinteresse bei

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
    Das gilt auch in dem Fall, dass lediglich ein Ankreuzen nach bestimmten Themenbereichen erfolgt ohne jegliche Erläuterung dazu, ob einzelne Punkte ausführlich oder weniger ausführlich besprochen wurden, und ohne Angaben, welche konkrete Motivation der Beratung zugrunde lag und was die wesentlichen Gründe für den erteilten Rat zu einer bestimmten Versicherung waren (OLG München, VersR 2012, 1292, 1293, für den Versicherungsvertreter).
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 255/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei steuerlicher Beratung einer GbR und

  • KG, 19.04.2018 - 8 U 169/15

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Vermieterkündigung wegen

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 12 U 146/12

    Haftung der Versicherung für fehlerhafte Beratung und deshalb erfolgtem

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von

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