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   OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15   

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https://dejure.org/2015,44287
OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2015,44287)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.2015 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2015,44287)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2015,44287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestehendes Widerrufsrecht bei vom gesetzlichen Muster abweichender Widerrufsinformation

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf: Widerrufsbelehrung wegen falscher Pflichtangaben ist fehlerhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Pflichtangaben - Darlehen aus 2011 widerrufbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehen aus 2011

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Pflichtangabe macht Widerrufsinformation fehlerhaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehen aus 2011

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-hamburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen bzw. Darlehensverträgen für Immobiliendarlehen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditwiderruf: Widerrufsbelehrung aus 2011 wegen falschen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB für fehlerhaft erklärt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    marktüblicher Verzinsung verpflichteten Klägern stünde demnach per Saldo kein Zahlungsanspruch gegenüber der Beklagten zu, weshalb die Leistungsklage keine weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeit darstellte (vgl. insoweit auch KG, Urt. v. 22. Dez. 2014 - 24 U 169/13, zit. nach juris Rz. 23 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 17 U 127/14

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2015 (I - 17 U 127/14, 17 U 127/14) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2015 (2 U 81/14) setzen sich ersichtlich nicht mit der hier zu beurteilenden Problematik der Aufzählung vermeintlicher - aber gar nicht vorhandener - Pflichtangaben auseinander.
  • LG Verden, 08.05.2015 - 4 O 264/14

    Die Kreissparkasse Verden verwendete noch im Jahr 2011 fehlerhafte

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Die Kläger beantragen, die Berufung zurückzuweisen, sowie im Wege der Anschlussberufung in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Verden vom 8. Mai 2015, Az. 4 O 264/14,.
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 2 U 81/14

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung einer Widerrufsbelehrung für einen

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2015 (I - 17 U 127/14, 17 U 127/14) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2015 (2 U 81/14) setzen sich ersichtlich nicht mit der hier zu beurteilenden Problematik der Aufzählung vermeintlicher - aber gar nicht vorhandener - Pflichtangaben auseinander.
  • BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10

    Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Zu dem Zeitablauf müssen mithin besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urt. v. 5. Juli 2011, - XI ZR 306/10, zit. nach juris Rz. 42).
  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13

    Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Dabei kann eine Feststellungsklage sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, etwa auf bestimmte Ansprüche oder Verpflich- tungen oder auf den Umfang der Leistungspflicht beschränken (BGH, Urt. v. 5. März 2014 - IV ZR 102/13, zit. nach juris Rz. 15).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Ferner könne der Vertragsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt habe, indem er keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt habe (BGH, Urt. v. 7. Mai 2014, - IV ZR 76/11, zit. nach juris Rz. 39, 40 zur Widerrufsbelehrung gem. § 52 Abs. 2 Satz 5 VVG a. F.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Der bloße Zeitablauf rechtfertigt mithin den Einwand der Verwirkung nicht (BGH, Urt. v. 18. Okt. 2001, - I ZR 91/99, zit. nach juris Rz. 21).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Der Bundesgerichtshof hat überdies einen Zeitraum von 10 Jahren als unschädlich angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Okt. 2004,- II ZR 352/02, zit. nach juris Rz. 24 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 2. Juli 2001, - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201 ff.), weshalb der Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung des Klägers im August 2014, also weniger als vier Jahre nach dem Vertragsschluss, die zeitlichen Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllt.
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Der Bundesgerichtshof hat überdies einen Zeitraum von 10 Jahren als unschädlich angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Okt. 2004,- II ZR 352/02, zit. nach juris Rz. 24 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 2. Juli 2001, - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201 ff.), weshalb der Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung des Klägers im August 2014, also weniger als vier Jahre nach dem Vertragsschluss, die zeitlichen Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllt.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 25 U 110/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung außerhalb der

    Damit gehören die Angaben zu der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde und zu dem einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags nicht zu den Pflichtangaben bei Immobiliardarlehensverträgen (OLG Celle, Beschluss vom 2. Dezember 2015, 3 U 108/15, juris Rdn. 45).
  • LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die

    Gegenstand einer Feststellungsklage gem. § 256 ZPO kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses sein, nicht aber die Wirksamkeit eines ausgeübten Gestaltungsrechts (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 32, zitiert nach juris, Anl. K 10).

    Deshalb stellt die Leistungsklage für die Kläger keine weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeit dar (so auch OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 34, zitiert nach juris unter Hinweis auf KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13, Rn. 23, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, Rn. 28, zitiert nach juris).

    Zwar wird vertreten, dass eine unvollständige beispielhafte Aufzählung der Pflichtangaben in einem Klammerzusatz (OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15, Rn. 34, zitiert nach juris, Anl. K 11; OLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2015 - 8 U 241/15, Rn. 27, zitiert nach juris) oder für die konkrete Darlehensart nicht einschlägiger Beispiele zu einer Irreführung des Verbrauchers über den Beginn der Widerrufsfrist führen sollen (OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 45, ff., zitiert nach juris, Anl. K 10).

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 219/15

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach

    Die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der aufklärungspflichtigen Bank, der von ihr bloß unzutreffend informierte Verbraucher werde von seinen Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, ist unter Beachtung der herkömmlichen Voraussetzungen für die Verwirkung ausgeschlossen (vgl. Staudinger/Olzen/Looschelders BGB (2015) § 242 Rn. 309; MüKoBGB/Schubert, 7. Auflage 2016, BGB § 242 Rn. 389, 387 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2008 - XII ZR 147/05 -, juris Rn. 23 für pflichtwidrige Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln; vgl. schließlich OLG Celle, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 3 U 108/15 -, juris Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 U 80/16

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Schließlich erscheint die Annahme, die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung verstoße gleichwohl deshalb gegen die Anforderungen an eine klaren und verständlichen Darstellung im Sinne von Art. 247 § 6 I 1. HS i.V.m. Art. 246 § 6 S. 1 und 2 EGBGB, weil in dieser im Gesetz bei Immobiliar-Darlehensverträgen nicht vorgesehene Pflichtangaben als solche benannt werden (so OLG Celle, Beschluss vom 2.12.2015 - 3 U 108/15 -, Juris, Rn. 46), auch unter dem Gesichtspunkt des Deutlichkeitsgebots als zu weitgehend.

    Indem die beklagte Bank zusätzliche Anforderungen an den Lauf der Widerrufsfrist mitteilt, wird auch durch die beispielhafte Aufzählung von nur vermeintlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB der Schutzzweck des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in einer Weise verfehlt, dass deshalb der Verbraucher selbst bei rechtskundiger Beratung nicht in die Lage versetzt werde, nachzuvollziehen, nach Erhalt welcher Angaben konkret die Frist zu laufen beginnt (anders: OLG Celle, Beschluss vom 2.12.2015 - 3 U 108/15 -, Juris, Rn.46).

  • OLG Köln, 13.07.2017 - 12 U 183/16
    Soweit die Kläger mit Schriftsatz vom 10.07.2017 unter Verweis auf etwas ältere Entscheidungen des BGH (BGH, Urteil vom 02.07.2001, II ZR 304/00, zitiert nach juris, Rn. 13; Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, zitiert nach juris, Rn. 22) sowie des OLG Celle (Hinweisbeschluss vom 02.02.2015, 3 U 108/15, zitiert nach juris) die Ansicht vertreten, es bestehe grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf die vom Senat bejahte Frage, ob auch bei Zeiträumen von weniger als 10 Jahren eine Verwirkung des Rechts zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen in Betracht komme, greift dies nicht durch.

    Schließlich hat auch das OLG Celle entgegen der Ansicht der Kläger in dem zitierten Hinweisbeschluss keine Aussage zur Nichterfüllung des Zeitmoments vor Ablauf von 10 Jahren getroffen, sondern lediglich festgestellt, dass nach Ablauf von 4 Jahren das Zeitmoment noch nicht erfüllt sei, wobei es sodann aber entscheidend auf die Nichterfüllung des Umstandsmoments abgestellt hat (OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.02.2015, 3 U 108/15, zitiert nach juris, Rn. 50-52).

  • LG Bielefeld, 30.06.2016 - 6 O 347/15

    Anforderungen an die Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

    Angesichts dessen ist die erteilte Widerrufsinformation unrichtig und auch irreführend, weil der Beginn der Widerrufsfrist an gar nicht zwingend erforderliche Angaben geknüpft wird (so auch LG Verden, Urteil vom 08.05.2015 - 4 O 264/14 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.10.2015 - 6 O 2628/15 - vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 02.12.2015 - 3 U 108/15 -).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 183/16

    Widerruf eines auf Wunsch des Verbrauchers einverständlich vorzeitig beendeten

    Die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der aufklärungspflichtigen Bank, der von ihr bloß unzutreffend informierte Verbraucher werde von seinen Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, ist unter Beachtung der herkömmlichen Voraussetzungen für die Verwirkung ausgeschlossen (vgl. Staudinger/Olzen/Looschelders BGB (2015) § 242 Rn. 309; MüKoBGB/Schubert, 7. Auflage 2016, BGB § 242 Rn. 389, 387 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2008 - XII ZR 147/05 -, juris Rn. 23 für pflichtwidrige Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln; vgl. schließlich OLG Celle, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 3 U 108/15 -, juris Rn. 52).
  • LG Freiburg, 04.05.2016 - 5 O 27/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ausübung des Widerrufsrechts zwecks

    Das gilt auch für das Widerrufsrecht nach § 495 BGB a.F. (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2016, 409, 412 f. und OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2015, 6 U 148/14, juris Tz. 43 ff.; ebenso im Ergebnis auch OLG Celle, Urt. v. 02.12.2015, 3 U 108/15, juris Tz. 53 f.; OLG Dresden, Urt. v. 11.06.2015, 8 U 1760/14, juris Tz. 36; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.09.2015, 23 U 24/15, juris Tz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.02.2016, 17 U 77/15, juris Tz. 36 ff.; a.A. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, 6 U 296/14, Tz. 21 ff., aber auch LG Freiburg [1.
  • LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Durch die Gestaltungshinweise nicht geforderte Weglassungen oder Ergänzungen führen zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion (Begr. RegE, BR-Drs. 17/1394, S. 22; vgl. auch MüKo-BGB/Schürnbrand, 6. Aufl. 2012, § 492 Rn 30; OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15).

    Die Widerrufsbelehrung der Beklagten ist daher insofern fehlerhaft, als im Gesetz nicht vorgesehene Pflichtangaben als solche benannt werden (in diesem Sinne auch OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15).

  • OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 86/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Ebenso wie für § 14 BGB-InfoV a. F. ist auch für die Anwendung von Art. 247 § 6 Abs. 2, Satz 3, Satz 4 EGBGB maßgeblich, ob die Musterbelehrung einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen wurde und die Eingriffe über eine rein sprachliche Redaktion hinausgehen (OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015, 3 U 108/15, zitiert nach juris, Rn. 42).
  • LG Hamburg, 20.06.2017 - 311 O 227/16

    Rückabwicklung eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit eines

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