Rechtsprechung
OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gesellschaftsrecht: Beurteilung einer Zusammenarbeit von Rechtsanwälten als Gesellschaft beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung; Zulässigkeit des Ausschlusses eines Abfindungsanspruchs beim Ausscheiden eines Rechtsanwalts aus einer Sozietät und vereinbartem ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 705 BGB; § 706 BGB; § 738 Abs. 1 BGB
Fehlende ausdrückliche Vereinbarung über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen nach außen als Sozietät auftretenden Rechtsanwälten; Angemessene Art der Auseinandersetzung einer von Rechtsanwälten betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR); Anspruch ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende ausdrückliche Vereinbarung über den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen nach außen als Sozietät auftretenden Rechtsanwälten; Angemessene Art der Auseinandersetzung einer von Rechtsanwälten betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR); Anspruch ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705 § 706 § 738 Abs. 1
Anforderungen an Qualifizierung eines "Juniorpartners" als Gesellschafter einer Anwaltssozietät mit Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.06.2006 - 1 O 39/05
- OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06
Papierfundstellen
- NZG 2007, 542
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78
Anspruch auf Vorlage einer Abschichtungsbilanz und eines Vermögensverzeichnisses …
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06
Als angemessene Art der Auseinandersetzung einer von Rechtsanwälten betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt danach die Teilung der Sachwerte und die - rechtlich nicht beschränkte - Möglichkeit der Mitnahme von Mandanten (BGH NJW 1994, 796, 797 im Anschluss an BGH WM 1979, 1064, 1065).Insofern ist auch eine Klausel nicht zu beanstanden, durch die - bei gestatteter "Mitnahme" der Mandate - ein Abfindungsanspruch gänzlich ausgeschlossen wird (BGH WM 1979, 1064, 1065 l. Sp.).
- BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88
Kürzung des Abfindungsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06
Zwar hat der BGH solche Unterschiede im Hinblick auf die Beurteilung von Abfindungsansprüchen von Gesellschaftern abgelehnt, die ihren Anteil durch Schenkung erhalten haben (BGH NJW 1989, 2685, 2686). - OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
Bewertung des Patientenstamms bei Auseinandersetzung einer Zahnärzte-GbR
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06
Damit korrespondiert, dass die Unwirksamkeit eines Wettbewerbsverbots mit dadurch eröffnetem freiem Wettbewerb dazu führen kann, einem am immateriellen Praxiswert ("good will") orientierten vertraglichen Abfindungsanspruch die Grundlage zu entziehen (OLG Celle, NZG 2002, 862, 863). - BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92
Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06
Als angemessene Art der Auseinandersetzung einer von Rechtsanwälten betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt danach die Teilung der Sachwerte und die - rechtlich nicht beschränkte - Möglichkeit der Mitnahme von Mandanten (BGH NJW 1994, 796, 797 im Anschluss an BGH WM 1979, 1064, 1065).