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   OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13   

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https://dejure.org/2014,417
OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13 (https://dejure.org/2014,417)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.01.2014 - 2 U 164/13 (https://dejure.org/2014,417)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 2 U 164/13 (https://dejure.org/2014,417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 Abs. 2 BGB; § 242 BGB; § 307Abs. 1 BGB; § 550 BGB
    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem geschlossenen Gewerberaummietvertrag i.R.e. Angebots auf Vertragsveränderung und Beendigung durch ordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem geschlossenen Gewerberaummietvertrag i.R.e. Angebots auf Vertragsveränderung und Beendigung durch ordentliche Kündigung

  • RA Kotz

    Gewerberaummiete - Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens ohne Obergrenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel wegen Übergabeverzugs mit Mietobjekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Vertragsstrafe in Mietvertrag zu Gewerbeimmobilie ohne Obergrenze ist wirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenvereinbarung ohne Obergrenze in einem Gewerberaummietvertrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vertragsstrafeversprechen ohne Obergrenze in einem Gewerberaummietvertrag kann wirksam sein

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Mietrecht: Vertragsstrafe in Mietvertrag zu Gewerbeimmobilie ohne Obergrenze ist wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 307, 343; HGB § 348 Vertragsstrafeversprechen bei Gewerbemiete

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe im Gewerberaummietverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe bei verzögerter Übergabe auch ohne Obergrenze zulässig! (IMR 2014, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 751
  • ZMR 2014, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 09.12.2022 - 4 U 20/21

    Wirksamkeit und Angemessenheit einer Vertragsstrafenregelung in einem Mietvertrag

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.03.2003, XII ZR 18/00, juris Rn. 50 ff.) ist geklärt, dass für den Fall der Nichtüberlassung einer erst noch zu errichtenden Gewerbeimmobilie entgegen einer mietvertraglichen Abrede ein Vertragsstrafeversprechen, das die Verwirkung einer täglichen Summe vorsieht, auch ohne Vereinbarung einer Obergrenze zulässig ist und zwar selbst dann, wenn die Vertragsstrafe im Rahmen von AGB vereinbart wurde und am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB zu messen ist (so auch OLG Celle, Beschlüsse vom 03.01.2014, 2 U 164/13, juris Rn. 48 und 14.11.2014, 2 U 111/14, juris Rn. 34).

    Der BGH hat in dem von ihm entschiedenen Fall diese Grenze bei einer verlangten Vertragsstrafe für 478 Tage jedenfalls als noch nicht erreicht angesehen (BGH, Urteil vom 12.03.2003, XII ZR 18/00, juris Rn. 52), das OLG Celle bei 212 bzw. 123 Tagen (OLG Celle, Beschlüsse vom 03.01.2014, 2 U 164/13, juris Rn. 55 und 14.11.2014, 2 U 111/14, juris Rn. 40) ebenfalls nicht.

    Entsprechende Entscheidungen hat auch das OLG Celle getroffen (Urteil vom 03.01.2014, 2 U 164/13: Vertragsstrafe: 42.400,00 EUR (212 Tage x 200, 00 EUR) bei einer Nettomonatsmiete von 8.000,00 EUR, die Vertragsstrafe entspricht etwa einer 5-fachen Monatsmiete und Urteil vom 14.04.2014, 2 U 111/14: Vertragsstrafe: 36.900,00 EUR (123 Tage x 300, 00 EUR) bei einer Nettomonatsmiete von ca. EUR 9.200,00, die Vertragsstrafe entspricht etwa einer 4- fachen Monatsmiete).

  • LG Hamburg, 09.11.2017 - 307 O 370/14

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist ausnahmsweise wirksam!

    Soweit das OLG Celle in seinem Beschluss vom 3. Januar 2014 - 2 U 164/13 in Randziffer 46 feststellt, die Verwirkung einer Vertragsstrafe sei an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft, musste es sich mit dem möglichen Ausnahmefall der Garantieübernahme gar nicht auseinandersetzen, da es im Ergebnis durch Auslegung für den zu entscheidenden Fall nicht zu der Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeklausel kam.
  • OLG Celle, 14.11.2014 - 2 U 111/14

    Vermieter erwirbt kein Eigentum: Vertragsstrafe auch ohne vereinbarte Obergrenze

    Dem folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 2014, 2 U 164/13, ZMR 2014, 353).

    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in denen sich ein Vermieter ohne berechtigten Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen, gibt es keine Veranlassung, die Vertragsstrafe der Höhe nach zu begrenzen (OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 2014, 2 U 164/13, ZMR 2014, 353).

  • KG, 26.03.2015 - 8 U 19/15

    Mietvertrag über noch herzustellende Räume: Mieteranspruch auf auf Zutritt zur

    Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass der Vermieter mangels abweichender Vereinbarungen für das Vorhandensein von anfänglichen Mängeln entsprechend § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB verschuldensunabhängig auf Schadensersatz haftet (s. BGHZ 9, 320, bei Juris Tz 16 betr. Herstellung eines Kinos), dass - anders als im Werkvertragsrecht - eine Formularklausel, die den Vermieter ohne Obergrenze zu einer Vertragsstrafe für jeden Tag des Übergabeverzugs verpflichtet, wirksam ist (s. BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158, 2161 unter IV.2; OLG Celle ZMR 2014, 353, bei Juris Tz 48) und dass ein Baukostenzuschuss seinen Rechtsgrund allein im Mietvertrag, nicht aber in einer Werkvertragsabrede hat (s. OLG Dresden ZfIR 2015, 199, bei Juris Tz 22, 29).
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