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   OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10   

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https://dejure.org/2011,4051
OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10 (https://dejure.org/2011,4051)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2011 - Not 26/10 (https://dejure.org/2011,4051)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2011 - Not 26/10 (https://dejure.org/2011,4051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 BNotO; § 14 Abs. 3 BNotO; § 12 Abs. 1 S. 1 GBO; § 43 GBV
    Notar darf Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht im Wege des automatisierten Abrufverfahrens ohne berechtigtes Interesse einsehen; Notarielle Einsichtnahme in das Grundbuch im Auftrag eines Maklers im Wege des automatisierten Abrufverfahrens; Erfordernis eines ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 12, 133; GBV § 43; BNotO § 14 Abs. 1 und 3
    Automatisiertes Abrufverfahren: Grundbucheinsicht im Auftrag eines Maklers nur, wenn rechtliches Interesse eines Berechtigten vorliegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notar darf Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht im Wege des automatisierten Abrufverfahrens ohne berechtigtes Interesse einsehen; Notarielle Einsichtnahme in das Grundbuch im Auftrag eines Maklers im Wege des automatisierten Abrufverfahrens; Erfordernis eines ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren; Erkundungspflicht des Notars bezüglich dem rechtlichen Interesse des Maklers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1 S. 1
    Pflichten des Notars bei Einsicht des Grundbuchs für Dritte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Grundbucheinsicht für den Makler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Vollmacht des Eigentümers haben Makler kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch! (IMR 2011, 295)

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2008 - 2 Not 5/08

    Amtspflichtverletzungen des Notars

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des 2. Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. Oktober 2008 (2 Not 5/08, zitiert nach Juris).

    Soweit vertreten wird, dass sich die dienstaufsichtsrechtliche Prüfung auf die formularmäßige Abwicklung von Verwahrungsgeschäften über ein Notaranderkonto zu beschränken hat und nicht jeder einzelne Verstoß geahndet werden darf, weil auch dann, wenn ein Regelfall für eine Abwicklung ohne Notaranderkonto vorliege, nicht ohne Weiteres unterstellt werden könne, der Notar habe die gebotene Prüfung des berechtigten Sicherungsinteresses nicht vorgenommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 2 Not 5/08, Rn. 13; Zimmermann, DNotZ 2000, 164, 167 f.), ändert dies jedenfalls mit Blick auf den hier im Raum stehenden Verstoß nichts an der Befugnis der Dienstaufsicht, dagegen vorzugehen.

  • OLG Celle, 12.09.2003 - Not 24/03

    Verletzung von Dienstpflichten durch Anwaltsnotar; Verweis im Wege einer

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10
    Die mögliche - durch die Vorschrift zu vermeidende - Interessenkollision bleibt die gleiche, insbesondere ist der Bevollmächtigte nicht nur formell, sondern auch materiell beteiligt (vgl. zum Auftreten des Sozius als vollmachtloser Vertreter Senatsbeschluss vom 12. September 2003, Not 24/03, Nds. Rpfl. 2004, 16 f.).
  • OLG Celle, 04.10.2005 - Not 10/05

    Mitwirkung an der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10
    In der Entscheidung ist lediglich beiläufig davon die Rede, das grundlegende Verbot finde in eng begrenztem Umfang nur für die Fälle eine Ausnahme, in denen es lediglich um die Ausübung sogenannter Vollzugs-, Durchführungs- oder Abwicklungsvollmachten gehe (so im Übrigen auch schon Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2005, Not 10/05, Nds. Rpfl. 2006, 15 ff.), die das Oberlandesgericht Frankfurt seinerseits indes nicht bejaht hat (a. a. O., Rn. 5).
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03

    Zulässige Mitwirkung des Sozius bei Ausführungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10
    Dementsprechend treffen auch die von dem Oberlandesgericht Frankfurt seinerseits in Bezug genommenen Gründe des Beschlusses des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 20. April 2004 (2 X (Not) 17/03, NJW 2005, 2092 ff.), der sich ebenfalls mit Vollzugs-, Durchführungs- oder Abwicklungsvollmachten bzw. der Beurkundung von Hauptversammlungen befasst, auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht zu.
  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 2/19

    Prüfung des Bestehens eines berechtigten Sicherungsinteresses für eine

    Dies sollte unterbunden und die direkte Abwicklung als Standardmodell implementiert werden (vgl. zB BNotK - Rundschreiben 1/1996 vom 11. Januar 1996 [zum Regierungsentwurf der später in Kraft getretenen Textfassung des § 54a BeurkG], abgedruckt bei Weingärtner/Gassen/Sommerfeldt, DONot, 13. Aufl., Anhang 5; bestätigt durch Rundschreiben 31/2000 vom 4. September 2000; vgl. auch Verlautbarung der Notarkammer Hamm und des Präsidenten des OLG Hamm, u.a. abgedruckt in ZNotP 2002, 137 f; OLG Celle, RNotZ 2011, 367, 371; OLG Frankfurt, BeckRS 2014, 16741 Rn. 101; Renner aaO S. 145; Grziwotz in Grziwotz/Heinemann, Beurkundungsgesetz, 3. Aufl., § 57 Rn. 5).
  • KG, 14.05.2019 - Not 6/18

    Notarsache: Disziplinarmaßnahme gegen den Notar wegen der Entgegennahme von Geld

    Es steht nicht zur freien Disposition der Beteiligten und fehlt regelmäßig, wenn das Geschäft - nach objektiven Kriterien - ebenso gut durch andere Mittel als die Verwahrung abgesichert werden kann (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 Not 1/13 - juris; OLG Celle, RNotZ 2011, 367, 371; Beschluss vom 18. März 2010 - Not 1/10 - BeckRS 2010, 22387; Kammergericht, 1. ZS, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 W 472/01 - MittBayNot 2005, 430, 431; OLG Bremen, MittBayNot 2005, 428, 429; Hertel, in: Eylmann/Vaasen, a.a.O., § 54 a BeurkG, Rdn. 6; Renner, in: Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG/DONot, 7. Aufl., § 54 a BeurkG, Rdn. 9; Grziwotz, in: Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 57, Rdn. 5; Winkler, BeurkG, 18. Aufl., § 54 a, Rdn. 10).

    Sowohl in der - veröffentlichten - obergerichtlichen Rechtsprechung als auch der Literatur besteht Einigkeit, dass dem Notar dabei ein Beurteilungsspielraum zusteht, der von den Aufsichtsbehörden nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24 Juni 2014 - 2 Not 1/13 - juris; Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 Not 5/08; OLG Celle, RNotZ 2011, 367, 371; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 W 25/05 - juris; Renner, a.a.O., Rdn. 30; Lerch, BeurkG, DONot, RL-E, 5. Aufl., § 54 a BeurkG, Rdn. 3; Hertel, a.a.O., Rdn. 8; ders., in: Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 4. Aufl., Rdn. 1571; Weingärtner, in: Weingärtner/Löffler, Vermeidbare Fehler im Notariat, 10. Aufl., Rdn. 427; ders., in: Weingärtner/Gassen/Sommerfeldt, DONot, 13. Aufl., Vorbemerkung zu § 27, Rdn. 4; Sandkühler, in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 8. Auflage, § 23, Rdn. 52; Blaeschke, a.a.O., Rdn. 1712; Zimmermann, DNotZ 2000, 164, 167; Rundschreiben Nr. 31/2000 der Bundesnotarkammer vom 4. September 2000, abgedruckt bei Weingärtner, Notarrecht, 2009, 298a-1).

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