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   OLG Celle, 03.04.2014 - 5 U 168/13   

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https://dejure.org/2014,18650
OLG Celle, 03.04.2014 - 5 U 168/13 (https://dejure.org/2014,18650)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.04.2014 - 5 U 168/13 (https://dejure.org/2014,18650)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. April 2014 - 5 U 168/13 (https://dejure.org/2014,18650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 599 BGB; § 690 BGB
    Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit i.R.e. Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Anbringen eines Waschbeckens)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit i.R.e. Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Anbringen eines Waschbeckens)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeitsarbeit eines Handwerkers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; §§ 599, 690 BGB

  • RA Kotz

    Gefälligkeitstätigkeit eines Handwerkers - Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusatzarbeiten "netterweise" mit ausgeführt: Haftung des Auftragnehmers beschränkt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Waschbecken falsch montiert - Haftet ein Handwerker für die Folgen einer Gefälligkeit gegenüber dem Bauherrn?

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Haftung des Auftragnehmers bei bloßen Gefälligkeiten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Konkludente Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeiten eines Handwerkers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reduzierter Haftungsmaßstab für Gefälligkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verminderte Gewährleistung bei Kulanzarbeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Arbeiten aus reiner Gefälligkeit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt - Unerheblich ist dabei das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung bei Gefälligkeiten am Bau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Waschbecken "netterweise" montiert: Haftung des Solateurs beschränkt! (IBR 2014, 734)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 775
  • BauR 2014, 1980
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.11.2000 - 29 U 47/00

    Stillschweigender Haftungsausschluss bei Nachbarschaftshilfe?

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2014 - 5 U 168/13
    Anders als in dem vom Oberlandesgericht Hamm ( Urteil vom 07.11.2000, Az.: 29 U 47/00 ) entschiedenen Fall handelt es sich vorliegend um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, nicht etwa um einen (unentgeltlichen) Auftrag.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung: Anspruch gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2014 - 5 U 168/13
    Eine solche Haftungsmilderung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte sich aufgrund besonderer Umstände einem ausdrücklichen Ansinnen des Schädigers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2003, III ZR 87/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007, 13 U 62/05 , zitiert nach [...]).
  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2014 - 5 U 168/13
    Allein dieser Umstand begründet eine Haftung nicht ( BGH, Urteil vom 27.10.2009, VI ZR 296/08 , zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 9 U 26/15

    Kein Haftungsprivileg bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten

    An diesen Voraussetzungen fehlt es regelmäßig, wenn der Schädiger gegen Haftpflicht versichert ist .Denn eine Haftungsbeschränkung, die nicht den Schädiger, sondern den Haftpflichtversicherer entlastet, entspricht in der Regel nicht dem Willen der Beteiligten (vgl. BGH VI ZR 28/08, - U.v.10.02.2009 - juris m.w.N., a.A. für einen vergleichbaren Fall, OLG Koblenz, U.v. 07.07.2015 -3 U 1468/14 -, juris, im Anschluss an OLG Celle, U.v. 03.04.2014 - 5 U 168/13 -, juris ).
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Nach den Umständen des hier vorliegenden Falles bestand aber eine konkludente Absprache dahin, dass die Beklagte nicht nur für die Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen ( "diligentia quam in suis" ) sondern hier auch eine Haftung auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit möglich ist (§ 690 BGB; OLG Celle , Urteil vom 03.04.2014, Az.: 5 U 168/13, u.a. in: MDR 2014, Seite 775; OLG Koblenz , Beschluss vom 17.02.2014, Az.: 3 U 1335/13, u.a. in: IPRspr 2014, Nr. 204, 512; OLG Köln , Beschluss vom 08.11.2011, Az.: 5 U 174/11, u.a. in: KHE 2011, Seite 186 ).
  • OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14

    Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

    Das gilt unabhängig davon, ob der Schädiger über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt (so auch OLG Celle, vom 03.04.2014 - 5 U 168/13, IBR 2014, 734).*).

    Das gilt unabhängig davon, ob der Schädiger über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt (so auch OLG Celle, vom 03.04.2014 - 5 U 168/13, IBR 2014, 734).*).

    Teilweise wird angenommen, dass bei alltäglichen Gefälligkeiten ohne rechtsgeschäftliche Verpflichtung das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung der Annahme einer Haftungsbeschränkung nicht entgegen steht (OLG Celle, Urteil vom 3. April 2014 - 5 U 168/13, MDR 2014, 775: Montage eines Waschbeckens; LG Duisburg, Urteil vom 31. August 2004 - 6 O 99/04, VersR 2006, 223: geringfügige Reparaturarbeit im Haushalt durch einen befreundeten Arbeitskollegen; AG Plettenberg, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 1 C 345/05, NJW-RR 2007, 1038: Umzugshelfer für eine allgemeine Haftungsbegrenzung bei Übernahme einer Gefälligkeit: Gehrlein, VersR 2000, 415, 418; Littbarski, VersR 2004, 940, 955).

  • LG Münster, 17.12.2014 - 12 O 192/14

    Schadensersatzbegehren einer Versicherung aus übergegangenem Recht aus einem

    Dass diese Haftungsbeschränkung nicht gelten soll, wenn auf Seiten des Schädigers eine Haftpflichtversicherung besteht, wird zwar vielfach angenommen (z.B. BGH VersR 2009, 558; a.A. OLG Celle MDR 2014, 775), ist aber nach Auffassung der Kammer insoweit wieder einzuschränken, dass diese Ausnahme nicht gelten kann, wenn auf Seiten des Geschädigten - wie hier - eine Gebäude- und Hausratversicherung besteht, die den Schaden ausgeglichen hat.
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