Rechtsprechung
OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; FamFG § 254; FamFG § 255; UVG § 7 Abs. 1 S. 1; AO § 226 Abs. 1; SGB I § 48 Abs. 1; ZPO § 114
Voraussetzungen der Rückforderung seitens der Unterhaltsvorschusskasse nach der Abgabenordnung aufgerechneter bzw. nach dem Sozialgesetzbuch abgezweigter Beträge durch den Unterhaltspflichtigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Rückforderung seitens der Unterhaltsvorschusskasse nach der Abgabenordnung aufgerechneter bzw. nach dem Sozialgesetzbuch abgezweigter Beträge durch den Unterhaltspflichtigen
- rechtsportal.de
Rechtsstellung des Unterhaltspflichtigen gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterhaltsvorschusskasse muss Unterhaltspflichtigem zu viel abgezweigten Unterhalt zurückzahlen
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 23.01.2013 - 37 F 303/12
- OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 252
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Würde der Aufrechnende die Klage vor dem anderen Gericht nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist erheben, könnte in dem in der Finanzgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren das Bestehen der Gegenforderung als nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast nicht erwiesen behandelt und ohne Berücksichtigung der Aufrechnung entschieden werden (BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 56/04-, veröffentlich bei juris und in BFH/NV 2005, 1759-1761, Tz. 13 und 16; Beschluss vom 6. August 1985 -VII B 3/85-, veröffentlicht bei juris und in: NVwZ 1987, 263, DStR 1985, 774; weiter gehend noch Finanzgericht Dessau, Urteil vom 17. Dezember 2009 -5 K 1157/04-, veröffentlicht bei juris, dort Tz. 20: Es könne auch mit Forderungen aufgerechnet werden, die vom Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind. - BFH, 31.05.2005 - VII R 56/04
Aufrechnung: rechtswegfremde Gegenforderung
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Würde der Aufrechnende die Klage vor dem anderen Gericht nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist erheben, könnte in dem in der Finanzgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren das Bestehen der Gegenforderung als nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast nicht erwiesen behandelt und ohne Berücksichtigung der Aufrechnung entschieden werden (BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 56/04-, veröffentlich bei juris und in BFH/NV 2005, 1759-1761, Tz. 13 und 16; Beschluss vom 6. August 1985 -VII B 3/85-, veröffentlicht bei juris und in: NVwZ 1987, 263, DStR 1985, 774; weiter gehend noch Finanzgericht Dessau, Urteil vom 17. Dezember 2009 -5 K 1157/04-, veröffentlicht bei juris, dort Tz. 20: Es könne auch mit Forderungen aufgerechnet werden, die vom Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind. - FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 5 K 1157/04
Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem …
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Würde der Aufrechnende die Klage vor dem anderen Gericht nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist erheben, könnte in dem in der Finanzgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren das Bestehen der Gegenforderung als nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast nicht erwiesen behandelt und ohne Berücksichtigung der Aufrechnung entschieden werden (BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 56/04-, veröffentlich bei juris und in BFH/NV 2005, 1759-1761, Tz. 13 und 16; Beschluss vom 6. August 1985 -VII B 3/85-, veröffentlicht bei juris und in: NVwZ 1987, 263, DStR 1985, 774; weiter gehend noch Finanzgericht Dessau, Urteil vom 17. Dezember 2009 -5 K 1157/04-, veröffentlicht bei juris, dort Tz. 20: Es könne auch mit Forderungen aufgerechnet werden, die vom Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind.
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf …
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Rechtshängigkeit setzt indessen ein kontradiktorisches Erkenntnisverfahren voraus, woraus folgt, dass ein vor dem Rechtspfleger geführtes vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren, solange es noch nicht in das streitige Verfahren übergeleitet worden ist, nicht rechtshängig werden kann (BGH Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 34/05 - FamRZ 2008, 1428 [Tz. 17]). - KG, 18.12.2001 - 18 UF 35/01
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts gegenüber dem Träger der Sozialhilfe
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Zahlt der Unterhaltspflichtige einen höheren Betrag als er tatsächlich (an Unterhalt) schuldet, so erfolgt diese Zahlung nur auf eine vermeintlich bestehende Schuld und somit ohne Rechtsgrund (KG FamRZ 2002, 1357, Tz. 3 [juris]). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 9 AS 764/11
Abzweigung; Unterhaltsansprüche; Düsseldorfer Tabelle; Anwendbarkeit auch bei SGB …
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13
Liegt allerdings - wie hier - zum Zeitpunkt der Abzweigung (noch) kein Unterhaltstitel vor, ist der Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach im Verwaltungsverfahren materiell-rechtlich zu prüfen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 AS 764/11-, FamRZ 2012, 1834, Tz. 21).