Rechtsprechung
OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 51; ZPO § 937; ZPO § 943; GmbHG § 16 Abs. 3 S. 4
Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG; Zulässigkeit der Vertretung der Kläger- und der Beklagten-GmbH durch denselben Geschäftsführer in einer Beschlussmängelstreitigkeit - Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 16 Abs. 3 S. 4; ZPO §§ 51, 937, 943
Widerspruch zur Gesellschafterliste ohne anhängige Hauptsache beim Berufungsgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG; Zulässigkeit der Vertretung der Kläger- und der Beklagten-GmbH durch denselben Geschäftsführer in einer Beschlussmängelstreitigkeit
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gesellschafterliste, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Eintragung eines Widerspruchs, Gesellschafterliste, Widerspruch gegen Listenkorrektur, Widerspruch Gesellschafterliste
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Verfügung gegen Gesellschafterliste der GmbH beim Berufungsgericht; Zulässigkeit der Klage bei Vertretung zweier vor Gericht streitender GmbHs durch denselben Geschäftsführer
- rechtsportal.de
Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzuständigkeit des Berufungsgerichts für Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste ohne anhängiges Verfahren gegen den in Gesellschafterliste vermeintlich zu Unrecht Eingetragenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klage bei Personenidentität des Geschäftsführers von Kläger- und Beklagten-GmbH unzulässig
Verfahrensgang
- LG Hannover - 26 O 50/16
- OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1120
- ZIP 2018, 900
- NZG 2017, 1030
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 22.06.1907 - I 40/07
Mangel der Prozessvoraussetzungen.
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17
Werden in einer Beschlussmängelstreitigkeit die den Beschluss als Gesellschafterin anfechtende Kläger-GmbH und die Beklagten-GmbH, in deren Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst wurde, durch denselben Geschäftsführer vertreten, so ist die Klage unzulässig (Anschluss an RGZ 66, 240, 242 und BGH II ZR 220/94).Zwischen den gesetzlichen Vertretern der beiden Parteien darf jedoch keine Personenidentität bestehen; anderenfalls kann die Klage (und auch ein Verfügungsantrag) nicht wirksam erhoben werden (vgl. RGZ 66, 240, 242 f.; BGH…, Urteil vom 11. Dezember 1995, II ZR 220/94, Rn. 8 m. w. N.).
- BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94
Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für …
Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17
Werden in einer Beschlussmängelstreitigkeit die den Beschluss als Gesellschafterin anfechtende Kläger-GmbH und die Beklagten-GmbH, in deren Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst wurde, durch denselben Geschäftsführer vertreten, so ist die Klage unzulässig (Anschluss an RGZ 66, 240, 242 und BGH II ZR 220/94).Zwischen den gesetzlichen Vertretern der beiden Parteien darf jedoch keine Personenidentität bestehen; anderenfalls kann die Klage (und auch ein Verfügungsantrag) nicht wirksam erhoben werden (vgl. RGZ 66, 240, 242 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995, II ZR 220/94, Rn. 8 m. w. N.).