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   OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17   

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https://dejure.org/2017,18556
OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17 (https://dejure.org/2017,18556)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2017 - 9 UH 1/17 (https://dejure.org/2017,18556)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 9 UH 1/17 (https://dejure.org/2017,18556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 51; ZPO § 937; ZPO § 943; GmbHG § 16 Abs. 3 S. 4
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG; Zulässigkeit der Vertretung der Kläger- und der Beklagten-GmbH durch denselben Geschäftsführer in einer Beschlussmängelstreitigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 16 Abs. 3 S. 4; ZPO §§ 51, 937, 943
    Widerspruch zur Gesellschafterliste ohne anhängige Hauptsache beim Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG; Zulässigkeit der Vertretung der Kläger- und der Beklagten-GmbH durch denselben Geschäftsführer in einer Beschlussmängelstreitigkeit

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gesellschafterliste, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Eintragung eines Widerspruchs, Gesellschafterliste, Widerspruch gegen Listenkorrektur, Widerspruch Gesellschafterliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen Gesellschafterliste der GmbH beim Berufungsgericht; Zulässigkeit der Klage bei Vertretung zweier vor Gericht streitender GmbHs durch denselben Geschäftsführer

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzuständigkeit des Berufungsgerichts für Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste ohne anhängiges Verfahren gegen den in Gesellschafterliste vermeintlich zu Unrecht Eingetragenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klage bei Personenidentität des Geschäftsführers von Kläger- und Beklagten-GmbH unzulässig

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 26 O 50/16
  • OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1120
  • ZIP 2018, 900
  • NZG 2017, 1030
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 22.06.1907 - I 40/07

    Mangel der Prozessvoraussetzungen.

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17
    Werden in einer Beschlussmängelstreitigkeit die den Beschluss als Gesellschafterin anfechtende Kläger-GmbH und die Beklagten-GmbH, in deren Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst wurde, durch denselben Geschäftsführer vertreten, so ist die Klage unzulässig (Anschluss an RGZ 66, 240, 242 und BGH II ZR 220/94).

    Zwischen den gesetzlichen Vertretern der beiden Parteien darf jedoch keine Personenidentität bestehen; anderenfalls kann die Klage (und auch ein Verfügungsantrag) nicht wirksam erhoben werden (vgl. RGZ 66, 240, 242 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995, II ZR 220/94, Rn. 8 m. w. N.).

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2017 - 9 UH 1/17
    Werden in einer Beschlussmängelstreitigkeit die den Beschluss als Gesellschafterin anfechtende Kläger-GmbH und die Beklagten-GmbH, in deren Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst wurde, durch denselben Geschäftsführer vertreten, so ist die Klage unzulässig (Anschluss an RGZ 66, 240, 242 und BGH II ZR 220/94).

    Zwischen den gesetzlichen Vertretern der beiden Parteien darf jedoch keine Personenidentität bestehen; anderenfalls kann die Klage (und auch ein Verfügungsantrag) nicht wirksam erhoben werden (vgl. RGZ 66, 240, 242 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995, II ZR 220/94, Rn. 8 m. w. N.).

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