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   OLG Celle, 03.06.2002 - Not 6/02   

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OLG Celle, 03.06.2002 - Not 6/02 (https://dejure.org/2002,21781)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.06.2002 - Not 6/02 (https://dejure.org/2002,21781)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - Not 6/02 (https://dejure.org/2002,21781)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2002 - Not 6/02
    Besonderer Bemühungen der unzuständigen Stelle, wie z. B. eines telefonischen Hinweises an den Antragsteller oder der Weiterleitung des Schriftsatzes per Telefax bedarf es dagegen zur Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen der Einreichung des Antrages bei der unzuständigen Stelle und der Fristversäumnis nicht (vgl. BVerfG NJW 2001, 1343).
  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 15/82

    Versäumung der Beschwerdefrist - Einreichung der Antragsschrift beim

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2002 - Not 6/02
    Insbesondere genügte der Eingang bei dem Antragsgegner als Verwaltungsbehörde nicht zur Fristwahrung (vgl. BGH DNotZ 1984, 186, 187).
  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 14/92

    Anspruch eines Notars auf Befreiung von der Residenzpflicht - Fehlende

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2002 - Not 6/02
    Zwar kann der Antragsteller im Verfahren nach § 111 BNotO bei unverschuldeter Fristversäumung analog § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (vgl. BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Wiedereinsetzung 1 und 2).
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91

    Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum

    Auszug aus OLG Celle, 03.06.2002 - Not 6/02
    Zwar kann der Antragsteller im Verfahren nach § 111 BNotO bei unverschuldeter Fristversäumung analog § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (vgl. BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Wiedereinsetzung 1 und 2).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Das mit Antrag vom 22. August 2002 auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, (sofort) zum Notar bestellt zu werden, hat das Kammergericht durch Beschluß vom 28. Mai 2003 (Not 6/02) - u.a. wegen des noch nicht abgeschlossenen Konkurrentenschutzverfahrens des Beteiligten - als zur Zeit unbegründet zurückgewiesen.
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