Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24534
OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09 (https://dejure.org/2009,24534)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 (https://dejure.org/2009,24534)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. November 2009 - 2 W 310/09 (https://dejure.org/2009,24534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; Nachholung einer unterlassenen Kostentrennung; Festsetzung trotz Nichtverwertung der Beweisergebnisse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 ZPO; § 96 ZPO; § 104 ZPO
    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an die Identität des Streitgegenstandes im Hauptsacheverfahren Voraussetzungen der gesonderten Festsetzung der Kosten eines erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an die Identität des Streitgegenstandes im Hauptsacheverfahren Voraussetzungen der gesonderten Festsetzung der Kosten eines erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 96; ZPO § 104
    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an die Identität des Streitgegenstandes im Hauptsacheverfahren Voraussetzungen der gesonderten Festsetzung der Kosten eines erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
    3 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens (Gebühren sowie Auslagen für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) stellen nach allgemeiner Meinung gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar und zählen daher zu den Kosten des Rechtsstreites, die grundsätzlich über § 91 ZPO erstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1279, 1281; BGH RPfl 2006, 338; RPfl 2004, 588; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30.11.2007 (Az.:2 W 123/07) und vom 23.12.2008, Az.: 2 W 285/08).

    Wird eine Kostentrennung nach § 96 ZPO in der Kostengrundentscheidung unterlassen, kann dies nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nachgeholt werden (vgl. BGH RPfleger 2006, 338f., zitiert nach JURIS Rdz. 14; BGH RPfleger 2004, 588; zitiert nach JURIS Rdz. 9; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, § 96 Rdz. 2).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2006 (= RPfleger 2004, 588) klargestellt, dass die gerichtlichen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens auch dann festgesetzt werden könnten, wenn die Beweisergebnisse des selbstständigen Beweisverfahrens nicht verwertet worden seien, weil Gerichtskosten stets als notwendig i.S. von § 91 Abs. 1 ZPO zu anzusehen seien (BGH, aaO; vgl. BGH RPfleger 2006, 338f., zitiert nach JURIS Rdz. 18).

    Das Gericht der Hauptsache kann hier in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO auch über die anteiligen Kosten auf den überschießenden Teil entscheiden (vgl. BGH RPfl 2006, 338f., zitiert nach JURIS Rdz. 14; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 358, 359).

  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 176/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme im

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
    3 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens (Gebühren sowie Auslagen für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) stellen nach allgemeiner Meinung gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar und zählen daher zu den Kosten des Rechtsstreites, die grundsätzlich über § 91 ZPO erstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1279, 1281; BGH RPfl 2006, 338; RPfl 2004, 588; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30.11.2007 (Az.:2 W 123/07) und vom 23.12.2008, Az.: 2 W 285/08).
  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07

    Festsetzung einer Betreuervergütung: Zulässigkeit der sofortigen weiteren

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
    3 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens (Gebühren sowie Auslagen für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) stellen nach allgemeiner Meinung gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar und zählen daher zu den Kosten des Rechtsstreites, die grundsätzlich über § 91 ZPO erstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1279, 1281; BGH RPfl 2006, 338; RPfl 2004, 588; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30.11.2007 (Az.:2 W 123/07) und vom 23.12.2008, Az.: 2 W 285/08).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
    Das Gericht der Hauptsache kann hier in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO auch über die anteiligen Kosten auf den überschießenden Teil entscheiden (vgl. BGH RPfl 2006, 338f., zitiert nach JURIS Rdz. 14; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 358, 359).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
    Eine unterschiedliche Behandlung von gerichtlichen und außergerichtlichen ist mit Rücksicht darauf, dass es sich beim Kostenfestsetzungsverfahren um ein Masseverfahren handelt, welches einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf (vgl. BGH NJW 2007, 2048f., zitiert nach JURIS Rdz. 7), abzulehnen, zumal gerade § 96 ZPO einen interessengerechten Ausgleich gewährleistet.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
    3 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens (Gebühren sowie Auslagen für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) stellen nach allgemeiner Meinung gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar und zählen daher zu den Kosten des Rechtsstreites, die grundsätzlich über § 91 ZPO erstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1279, 1281; BGH RPfl 2006, 338; RPfl 2004, 588; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30.11.2007 (Az.:2 W 123/07) und vom 23.12.2008, Az.: 2 W 285/08).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 W 323/12

    Kostenentscheidung: Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Beendigung

    Haben die Parteien bei der im Vergleich getroffenen Kostenregelung von dieser Möglichkeit keinen Gebrach gemacht, scheidet eine Korrektur ebenso wie bei einer vom Gericht getroffenen Kostengrundentscheidung im Wege der Kostenfestsetzung aus und können die von dem Beklagten gegen die Notwendigkeit und Richtigkeit des Sachverständigengutachtens formulierten Einwendungen hier keine Beachtung finden (BGH, BauR 2006, 865, m.w.N.; OLG Celle, Beschl. v. 3. November 2011, 2 W 310/09, m.w.N.; OLG Stuttgart, MDR 2005, 358; Werner/Pastor, aaO, Rz. 125, 127, m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf Gebühren

    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht