Rechtsprechung
OLG Celle, 03.11.2021 - 14 U 73/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 133 BGB; § 305c Abs. 2 BGB; § 631 BGB; § 648 S. 2 BGB; a.F. ; § 649 BGB; § 91 Abs. 1 ZPO; § 97 S. 1 ZPO; § 101 Abs. 1 ZPO
Anspruch auf Werkvergütung aus einem Verbraucherbauwerkvertrag; Auslegung von AGB; Vertragsrücktritt bei Vorliegen eines günstigeren Vertragsangebotes - baurechtsiegen.de
Verbraucherbauwerkvertrag - Auslegung einer Rücktrittsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Rücktrittsklausel in einem Verbraucherbauwerkvertrag
- rechtsportal.de
Auslegung einer Rücktrittsklausel in einem Verbraucherbauwerkvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücktritt vom Verbraucherbauvertrag: Keine Umdeutung in freie Kündigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rücktritt oder freie Kündigung im Bauvertrag mit einem Verbraucher? (IBR 2022, 10)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 31.03.2021 - 14 O 176/19
- OLG Celle, 03.11.2021 - 14 U 73/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 19.02.2018 - 28 U 3641/17
Planung anderweitig vergeben: Bauvertrag gekündigt?
Auszug aus OLG Celle, 03.11.2021 - 14 U 73/21
Mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen von Rücktritt und freier Kündigung ist sie in aller Regel nicht vereinbar (Anschluss an OLG München, Hinweisverfügung vom 19.02.2018 - 28 U 3641/17 Bau).Mit einem solchen Auslegungsmaßstab ist die Umdeutung einer Rücktrittserklärung in eine freie Kündigung (mit den für den Besteller weitreichenden ungünstigen Folgen) insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen von Rücktritt und freier Kündigung in aller Regel nicht vereinbar (vgl.OLG München, Hinweisverfügung vom 19.02.2018 - 28 U 3641/17 Bau - juris Rn 42 u. 49).
- OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10
Fertighausvertrag: Annahme per Telefax bei einfacher Schriftformklausel; …
Auszug aus OLG Celle, 03.11.2021 - 14 U 73/21
Abgesehen davon ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Kündigungs- oder Rücktrittsgründe im allgemeinen Zivilrecht - von Sonderkonstellationen abgesehen - i. d. R. auch noch nach der eigentlichen Erklärung nachgeschoben werden können, soweit sie zum Zeitpunkt der Erklärung vorgelegen haben (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.06.2011 - 4 U 165/10 - juris Rn 52 ebenso zum Rücktritt von einem Fertighausbauvertrag).
- AG München, 11.01.2022 - 154 C 14319/21
Hochzeitsausfall
Die Widerrufserklärung ist auch nicht als Kündigung gemäß § 648 BGB auszulegen, da diese für die Kläger rechtlich nachteilhaft wäre (vgl. OLG Celle Urt. v. 3.11.2021 - 14 U 73/21, BeckRS 2021, 33640).