Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09   

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OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09 (https://dejure.org/2009,2391)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.12.2009 - 13 Verg 14/09 (https://dejure.org/2009,2391)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 13 Verg 14/09 (https://dejure.org/2009,2391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss des Vergabeverfahrens bei Aufträgen mit dem Erfordernis besonderer Sicherheitsmaßnahmen; Zurückverweisung an die Vergabekammer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 100 Abs. 2 Buchst. d Alt. 2 GWB; § 123 S. 2 Alt. 2 GWB
    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Ausschreibung wegen staatlicher Sicherheitsbelange?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft führt nicht zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Wechsel erlaubt

Besprechungen u.ä. (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft führt nicht zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Celle zum Wechsel einer Bietergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Rechtspersönlichkeit eines Bietergemeinschaftsmitglieds: Kein zwingender Angebotsausschluss! (IBR 2010, 43)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer gemäß § 123 Satz 2 Alt. 2 GWB (IBR 2010, 1103)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abwägungserfordernis bei Berufung auf Bereichsausnahme nach § 100 Abs. 2 d Alt. 2 GWB a.F. (IBR 2010, 1457)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 670
  • VergabeR 2010, 230
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02

    Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    Auch in einem Fall, in dem die Sicherheitsbelange des Antragsgegner dem Grunde nach schwerer wiegen als die Bieterinteressen, hat der öffentliche Antragsgegner allerdings diejenige Art der Vergabe zu wählen, die die geringstmöglichen Einschränkungen für die Bieter mit sich bringt, gleichwohl aber das staatliche Sicherheitsinteresse wahrt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - VII - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20).

    (1) Wie bereits oben ausgeführt, kann von einem überwiegenden Interesse des öffentlichen Auftraggebers, ein Vergabeverfahren nicht durchzuführen, nur dann ausgegangen werden, wenn den Gefahren für die Sicherheitsbelange des Staates, die im Falle einer Ausschreibung des Auftrages drohen, auch nicht durch eine hierauf ausgerichtete Ausgestaltung des Vergabeverfahrens und der konkreten Ausschreibung entgegen gewirkt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - VII - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Der Vergabevermerk des Antragsgegners (vgl. dazu im Übrigen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20) einschließlich der "Angebotsauswertung und Vergabeempfehlung" der I. C. vom 7. August 2009 enthält zu einer etwaigen Gefährdung von Sicherheitsbelangen, die im Falle der weiteren Durchführung des Vergabeverfahrens eintreten könnten, keinerlei Ausführungen.

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    Von der Durchführung eines Vergabeverfahrens abzusehen, kommt danach nur in Betracht, wenn die gerade durch die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu besorgende Beeinträchtigung der staatlichen Sicherheitsbelange so schwer wiegend ist, dass demgegenüber die Bieterinteressen an einem förmlichen und mit subjektivem Rechtsschutz ausgestatteten Vergabeverfahren zurückzutreten haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 9 bis 12).

    cc) Dass die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall vorliegend gegeben sind, hat der - insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 12; EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - C - 157/06, zitiert nach juris, Tz. 23 und vom 8. April 2008 - C-337/05, zitiert nach juris, Rdn. 58) - Antragsgegner nicht hinreichend dargelegt.

    Der Vergabevermerk des Antragsgegners (vgl. dazu im Übrigen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 61/02, zitiert nach juris, Tz. 20) einschließlich der "Angebotsauswertung und Vergabeempfehlung" der I. C. vom 7. August 2009 enthält zu einer etwaigen Gefährdung von Sicherheitsbelangen, die im Falle der weiteren Durchführung des Vergabeverfahrens eintreten könnten, keinerlei Ausführungen.

  • OLG Dresden, 18.09.2009 - WVerg 3/09

    Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Geheimhaltungsinteresse

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage).

    Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer am 30. September 2009 hat der Antragsgegner dann erstmalig unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. September 2009 (WVerg 0003/09) geltend gemacht, dass die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB vorliegend gegeben seien.

  • EuGH, 02.10.2008 - C-157/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind nämlich derartige Ausnahmen von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - C-157/06, zitiert nach juris, Rdn. 23 und vom 8. April 2008 - C-337/05, zitiert nach juris, Rdn. 57).

    cc) Dass die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall vorliegend gegeben sind, hat der - insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 12; EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - C - 157/06, zitiert nach juris, Tz. 23 und vom 8. April 2008 - C-337/05, zitiert nach juris, Rdn. 58) - Antragsgegner nicht hinreichend dargelegt.

  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind nämlich derartige Ausnahmen von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - C-157/06, zitiert nach juris, Rdn. 23 und vom 8. April 2008 - C-337/05, zitiert nach juris, Rdn. 57).

    cc) Dass die Voraussetzungen für einen solchen Ausnahmefall vorliegend gegeben sind, hat der - insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - VII - Verg 12/09, im Umdruck Seite 12; EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2008 - C - 157/06, zitiert nach juris, Tz. 23 und vom 8. April 2008 - C-337/05, zitiert nach juris, Rdn. 58) - Antragsgegner nicht hinreichend dargelegt.

  • VK Bund, 12.12.2006 - VK 1-136/06

    Wartungs- und Instandsetzungsvertrag TV-Überwachungsanlagen für Flughäfen

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage).
  • VK Bund, 30.05.2008 - VK 1-48/08

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage).
  • VK Bund, 03.02.2006 - VK 1-01/06

    Bewachungsdienstleistung

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB biete im Gegensatz zur 3. Alt. dieser Vorschrift schon vom Wortlaut her keinen Raum für eine Abwägung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Mai 2008 - VK 1 - 48/08; VK Bund, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - VK 1 - 136/06; VK Bund, Beschluss vom 3. Februar 2006 - VK 1 - 01/06; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 12. Oktober 2009, § 100 GWB, 9.3.4.3.3; die Entscheidung OLG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - WVerg 0003/09, macht diesbezüglich keine Aussage).
  • OLG Jena, 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

    Hinweispflicht der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    Da das endgültige Ergebnis des Beschwerdeverfahrens in der Sache noch nicht feststeht, war der Vergabekammer mit der Zurückverweisung zugleich die Entscheidung über die Verfahrenskosten zu übertragen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 6 Verg 11/02, zitiert nach juris, Tz. 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 1999 - Verg 1/99, zitiert nach juris, Tz. 60).
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 Verg 9/07

    Ausschluss einer Bietergemeinschaft aus einem Vergabeverfahren wegen der

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 5. September 2007 (13 Verg 9/07) ausgeführt, dass er diese - die dortige Entscheidung nicht tragende - Ansicht für unzutreffend hält.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

  • VK Niedersachsen, 08.10.2009 - VgK-48/09
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Dem Erfordernis einer Verhältnismäßigkeitsprüfung hat der nationale Gesetzgeber durch den Wortlaut der Ausnahmebestimmungen nach § 100 Abs. 2 Buchst. d GWB Rechnung getragen ("erfordert", "gebieten"; vgl. im Übrigen zur Rspr.: EuGH, Urt. v. 7.6.2012 - C-615/10, InsTiimi, Rn. 45; Urt. v. 8.4.2008 - C-337/05, NZBau 2008, 401, Agusta-Hubschrauber, Rn. 2, 53; Urt. v. 2.10.2008 - C- 157/06, NZBau 2008, 401, Polizei- und Feuerwehrhubschrauber, Rn. 30, 31; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003 - Verg 61/02, VergabeR 2004, 371, Afghanistan-Flüge; Beschl. v. 30.3.2005 - VII-Verg 101/04, BND-Neubau; Beschl. v. 10.9.2009 - VII-Verg 12/09, VergabeR 2010, 83; Beschl. v. 12.7.2010 - VII-Verg 27/10, NZBau 2010, 778, Handgepäckkontrollanlagen; OLG Dresden, Beschl. v. 18.9.2009 - WVerg 3/09, VergabeR 2010, 90, BOS-Digitalfunk; OLG Celle, Beschl. v. 3.12.2009 - 13 Verg 14/09, VergabeR 2010, 230, Großleitstelle).
  • OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von

    Dabei nimmt der Vergabesenat eine Gesamtabwägung der von seiner Entscheidung tangierten, berechtigten Interessen vor (vgl. Senat, Beschl. v. 3. Dezember 2009 - 13 Verg 14/09, juris Rn. 53 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

    Vergabenachprüfung: Wirksamkeit einer unvollständigen Rüge bei verzögerter

    Eine Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer nach § 123 Satz 2, 2. Alt. GWB kommt zwar, gerade wegen der Eilbedürftigkeit des Beschaffungsvorganges, nur im Ausnahmefall in Betracht (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 03.12.2009 - 13 Verg 14/09, VergabeR 2010, 230, zitiert nach Juris Rn. 53).

    Da das endgültige Ergebnis des Beschwerdeverfahrens in der Sache noch nicht feststeht, war der Vergabekammer mit der Zurückverweisung zugleich die Entscheidung über die Verfahrenskosten zu übertragen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 03.12.2009 - 13 Verg 14/09, VergabeR 2010, 230, zitiert nach Juris Rn.55 m.w.N.).

  • OLG Celle, 31.01.2011 - 13 Verg 21/10

    Vergabeverfahren: Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    aa) Als solches zutreffend weist die Antragstellerin allerdings darauf hin, dass der Senat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2009 (13 Verg 14/09) dem Antragsgegner vorgeworfen hat, dass dieser sich nach seiner Einschätzung auf die Vorschrift des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB a. F. im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer allein aus prozesstaktischen Gründen gestützt hat.

    cc) Der Senat hat in dem Beschluss vom 3. Dezember 2009 (13 Verg 14/09) ausgeführt, dass der Antragsgegner aufgrund des Umstands, dass sich die Zusammensetzung der Beigeladenen nachträglich geändert hat, für die Beurteilung von deren Eignung von Bedeutung sein kann, welche der Antragsgegner vorzunehmen haben werde.

  • VK Südbayern, 09.10.2013 - Z3-3-3194-1-27-08/13

    Vergabeverstoß erkannt: Wie weit ist das Verfahren zurückzuversetzen?

    Dazu wurde auf die Rechtsprechung des OLG Celle Beschluss vom 03.12.2009 - Az.: 13 Verg 14/09 sowie 0509.2007 - 13 Verg 0/07 verwiesen.

    Auch die Rechtsprechung des OLG Celle vom 05.09.2007, 13 Verg 9/07 und vom 03.12.2009, 13 Verg 14/09 führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 49/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken

    Das reicht jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 10.09.2009 - VII-Verg 12/09 = VergabeR 2010, 83; Beschluss vom 16.12.2009 - VII-Verg 32/09; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2009 - 13 Verg 14/09 = VergabeR 2010, 230; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.09.2010 - 1 Verg 7/10 = NZBau 2010, 778; Summa, in juris-PK VergabeR, § 100 GWB Rdnr. 38 ff.; teilweise anders OLG Dresden, Beschluss vom 18.09.2009 - WVerg 3/09 = VergabeR 2010, 90; kritisch auch Noch, VergabeR 2010, 93; Diehr, in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 100 Rdnrn. 42/43; zurückhaltend auch Otting, VergabeR 2010, 236) für eine Anwendung der 2. Alt. nicht aus.
  • VK Niedersachsen, 20.12.2010 - VgK-48/09

    Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

    Das OLG Celle hat auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin den Beschluss der Vergabekammer mit Beschluss vom 03.12.2009 - Az.: 13 Verg 14/09 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an die Vergabekammer zurückverwiesen.

    Die Antragstellerin hat einen nach wie vor anhängigen zulässigen Nachprüfungsantrag gemäß § 107 GWB gestellt, durch dessen Zustellung der Suspensiveffekt des § 115 Abs. 1 GWB ausgelöst wurde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2009, Az.: 13 Verg 14/09).

  • KG, 21.12.2018 - Verg 7/18

    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der

    Dabei nimmt der Vergabesenat eine Gesamtabwägung der von seiner Entscheidung tangierten, berechtigten Interessen vor (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 5.10.2010, 11 Verg 7/10, Rdnr. 77 ff. zit. nach Juris; OLG Celle , Beschl. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/09, Rdnr. 53 f. zit. nach Juris).
  • VK Niedersachsen, 06.09.2016 - VgK-39/16

    Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens im Bereich des bodengebundenen

    Die Vergabekammer hat die Erfahrung gemacht, dass selbstständig anfechtbare Zwischenentscheidungen den Ablauf des Vergabenachprüfungsverfahrens deutlich verlangsamen (vgl. VgK-48/2009; OLG Celle, 13 Verg 14/09).
  • VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10

    Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten

    Dezember 2009 - 13 Verg 14/09; a.A. offenbar OLG Dresden, Beschl. v. 18. September 2009 - WVerg 0003/09) hat die Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung jedoch nicht ohne weiteres den Ausschluss des Vergaberechtsregimes und damit die Unstatthaftigkeit des Nachprüfungsantrags zur Folge.
  • OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 Verg 7/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Sanierungsarbeiten an der Start- und Landebahn

  • KG, 06.01.2020 - Verg 10/19

    Nachprüfungsantrag unzulässig: Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht?

  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

    Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

  • VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09

    Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für

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