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   OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03   

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https://dejure.org/2004,28606
OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03 (https://dejure.org/2004,28606)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.03.2004 - 7 W 103/03 (https://dejure.org/2004,28606)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. März 2004 - 7 W 103/03 (https://dejure.org/2004,28606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 HöfeO; § 13 HöfeO; § 108 Abs. 2 BGB; § 158 BGB; § 162 Abs. 1 BGB; § 177 Abs. 1 BGB; § 2100 BGB; § 2104 BGB; § 2105 BGB; § 2346 Abs. 1 BGB; § 12 FGG; § 27 Abs. 1 FGG; § 29 Abs. 1 FGG; § 546 ZPO
    In einem Hofübergabevertrag enthaltener Erbverzicht; Unterscheidung des Erbverzichts als abstraktes Rechtsgeschäft von dem Grundgeschäft in Form eines mit dem Erbverzicht verbundenen Hofübergabevertrages und Abfindungsvertrages; Verknüpfung des Erbverzichtsvertrages mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In einem Hofübergabevertrag enthaltener Erbverzicht; Unterscheidung des Erbverzichts als abstraktes Rechtsgeschäft von dem Grundgeschäft in Form eines mit dem Erbverzicht verbundenen Hofübergabevertrages und Abfindungsvertrages; Verknüpfung des Erbverzichtsvertrages mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1977 - IV ZR 20/76

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Ankaufsrechts; Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Vielmehr kommt der im Erbrecht geltende Grundsatz zum Tragen, wonach die mit dem Tod des Erblassers eingetretene Erbfolge auf eine feste Grundlage stehen muss und nicht nachträglich durch die Erklärung eines Dritten verändert werden darf (vgl. BGH, NJW 1978, 1159; BGH, NJW-RR 1997, 1092, 1093 [OLG Schleswig 27.05.1997 - 3 U 148/95] ; BGH, NJW 1999, 789 [BGH 04.11.1998 - IV ZR 327/97] ; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1450; OLG Celle OLGR 2004, 95 ff).
  • OLG Schleswig, 27.05.1997 - 3 U 148/95
    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Vielmehr kommt der im Erbrecht geltende Grundsatz zum Tragen, wonach die mit dem Tod des Erblassers eingetretene Erbfolge auf eine feste Grundlage stehen muss und nicht nachträglich durch die Erklärung eines Dritten verändert werden darf (vgl. BGH, NJW 1978, 1159; BGH, NJW-RR 1997, 1092, 1093 [OLG Schleswig 27.05.1997 - 3 U 148/95] ; BGH, NJW 1999, 789 [BGH 04.11.1998 - IV ZR 327/97] ; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1450; OLG Celle OLGR 2004, 95 ff).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Damit war es dem Beteiligten zu 1 vorbehalten, dem gegenüber der Verzicht nach der erfolgten Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu erklären war, die Beteiligten zu 2 und 3 zu einem ihm geeignet erscheinenden Zeitpunkt unter Fristsetzung aufzufordern, sich endgültig zu dem Verzicht zu äußern (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1985, 1556).
  • OLG Celle, 08.07.2003 - 6 W 63/03

    Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge ; Verzicht auf Erb- und

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Vielmehr kommt der im Erbrecht geltende Grundsatz zum Tragen, wonach die mit dem Tod des Erblassers eingetretene Erbfolge auf eine feste Grundlage stehen muss und nicht nachträglich durch die Erklärung eines Dritten verändert werden darf (vgl. BGH, NJW 1978, 1159; BGH, NJW-RR 1997, 1092, 1093 [OLG Schleswig 27.05.1997 - 3 U 148/95] ; BGH, NJW 1999, 789 [BGH 04.11.1998 - IV ZR 327/97] ; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1450; OLG Celle OLGR 2004, 95 ff).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Dies gilt aber nur in Bezug auf das Verhalten der Partei, die die Entscheidung zu treffen hat (vgl. BGH, NJW 1996, 3338, 3340).
  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 327/97

    Gültigkeit eines Erb- oder Zuwendungsverzichts

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Vielmehr kommt der im Erbrecht geltende Grundsatz zum Tragen, wonach die mit dem Tod des Erblassers eingetretene Erbfolge auf eine feste Grundlage stehen muss und nicht nachträglich durch die Erklärung eines Dritten verändert werden darf (vgl. BGH, NJW 1978, 1159; BGH, NJW-RR 1997, 1092, 1093 [OLG Schleswig 27.05.1997 - 3 U 148/95] ; BGH, NJW 1999, 789 [BGH 04.11.1998 - IV ZR 327/97] ; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1450; OLG Celle OLGR 2004, 95 ff).
  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Der von dem Beteiligten zu 1 erklärte Erbverzicht sollte nur wirksam werden, wenn er zum einen durch Umschreibung im Grundbuch das Eigentum am Hof erlangt und wenn zum anderen die Beteiligten zu 2 und 3 auf ihre Ansprüche aus §§ 12, 13 HöfeO verzichten, wobei auch diese so genannte Wollensbedingung, die im freien Belieben eines der Beteiligten steht, unter § 158 BGB fällt (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1167).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus OLG Celle, 04.03.2004 - 7 W 103/03
    Trotz der bestehenden Amtsermittlungspflicht ( § 12 FGG ) kann von einer Sachaufklärung abgesehen werden, wenn von ihr ein sachdienliches Ergebnis nicht zu erwarten ist (vgl. Bumiller/Winkler, FG, 7. Auflage, zu § 12 Rdnr. 43 m.w.N.; BayObLG, FamRZ 1997, 123, 125).
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