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   OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17   

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https://dejure.org/2017,10566
OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17 (https://dejure.org/2017,10566)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2017 - 13 W 9/17 (https://dejure.org/2017,10566)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2017 - 13 W 9/17 (https://dejure.org/2017,10566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EGGVG § 22; EGGVG § 23; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 573; KapMuG § 3 Abs. 2; KapMuG § 6 Abs. 3; KlagRegV § 2 Abs. 2; KlagRegV § 4 Abs. 3
    Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister veröffentlichten Daten; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Löschung durch das Prozessgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister veröffentlichten Daten

  • rechtsportal.de

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Löschung der mit dem Vorlagebeschluss veröffentlichten Daten der Kläger der Ausgangsverfahren; Umfang der Veröffentlichung des Vorlage-beschlusses im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1450
  • NZG 2017, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14

    Akteneinsicht: Zuständigkeit für Akteneinsichtsersuchen einer Behörde im Wege der

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Eine Kostenerstattung entspricht nur dann billigem Ermessen, wenn sie durch besondere Umstände gerechtfertigt ist, die über den Erfolg des Antrags hinausgehen ( KG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 1 VA 7/14 , juris Rn. 4; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 3. Juni 2014 - VAs 7/14, juris Rn. 17; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., § 30 EGGVG Rn. 3).
  • OLG München, 09.02.2007 - W (KAPMU) 1/06

    Anzahl der Anträge beim Musterfeststellungsantrag nach 4 Abs. 4 KapMuG

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    a) Beim Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG) handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 3 EGZPO und § 13 GVG , da der für den Gegenstand der Musterklageanträge maßgebliche Sachverhalt dem privaten Recht zuzuordnen ist, der vor den ordentlichen Gerichten zu verhandeln ist (OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2007 - W (KapMu) 1/06, juris Rn. 14 zu § 4 Abs. 4 KapMuG in der Fassung vom 16. August 2005).
  • KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Die Vorschrift besagt vielmehr, dass dieses Verfahren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen sein muss (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 VAs 64/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Auch im Verfahrensrecht gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame Prozesserklärung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht ( BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - VI ZB 36/14 , juris Rn. 7; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 14/10 , juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 2 VAs 10/13

    Anfechtung der Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Die bloße Behauptung einer Rechtsverletzung genügt nicht ( OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2013 - 2 VAs 10/13 , juris Rn. 5).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Allen zitierten Vorschriften ist jedoch gemein, dass für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Übermittlung direkt - oder vermittelt über § 22 EGGVG - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG der Rechtsweg zum Oberlandesgericht eröffnet wird, sofern kein anderer Rechtsweg zur Verfügung steht ( BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 , juris Rn. 25).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14

    Akteneinsicht im Zivilverfahren: Rechtliches Interesse an Akteneinsicht in

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Die Gerichtsgebühren nach §§ 1 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 19, 22 Abs. 1, 3 Abs. 2 GNotKG i. V. m. Teil 1, Hauptabschnitt 5, Abschnitt 3, Nr. 15301 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG hat die Antragstellerin zu tragen, soweit ihr Antrag zurückgewiesen worden ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 VA 3/14, juris Rn. 50; Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 30 EGGVG Rn. 1).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZB 36/14

    Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostentragung bei

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Auch im Verfahrensrecht gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame Prozesserklärung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht ( BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - VI ZB 36/14 , juris Rn. 7; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 14/10 , juris Rn. 9).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann ( BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16 , juris Rn. 9; Wulff in BeckOK, ZPO, 23. Edition, § 567 Rn. 30.2; Beil in Musielak/Voit, a. a. O., § 567 Rn. 14).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung voraus, wobei sich dieses Interesse aus den besonderen Beziehungen des Ermächtigten zum Rechtsinhaber ergeben kann und auch wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen sind ( BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14 , juris Rn. 30; Hübsch in BeckOK ZPO, a. a. O., § 51 Rn. 46).
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