Rechtsprechung
OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Untersagungsverfügung gegen die Offenhaltung einer "virtuellen Annahmestelle" für Glücksspiele im Internet: Nichtigkeit eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages in Ansehung der Neuregelungen des Glücksspielstaatsvertrags; Vereinbarkeit dieser Regelungen mit ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 4 GlüStV; Art. 234 EGV; § 134 BGB
Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht
- Judicialis
GlüStV § 4 Abs. 4; ; EGV Art. 234; ; BGB § 134
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GlüStV § 4 Abs. 4; EGV Art. 234; BGB § 134
Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 4 Abs. 4 GlüStV; § 1 Abs. 3 NGlüspG; Art. 43, 49 EGV
Das Verbot öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit EU-Recht vereinbar - Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
Glücksspielverbot im World Wide Web mit Europarecht vereinbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Tipp24 darf in Niedersachsen keine Online-Lottospiele vermitteln
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.01.2009 - 21 O 105/08
- OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09 (Kart)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22
Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers
So liegt der Fall indes hier; denn es liefe dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Jugendschutz, zuwider, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen (…vgl. auch Vossler, in: BeckOGK, 01.09.2020, BGB § 134, Rn. 219; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2009 - 13 U 42/09, beck-online;Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 31.07.2009 - 3 U 27/09, juris). - OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des …
Die Verfügungsbeklagte verteidigt das angefochtene Urteil und verweist u.a. auf den erst in jüngster Zeit in einer parallelen Fallgestaltung ergangenen Hinweisbeschluss des OLG-Celle vom 4. Mai 2009, 13 U 42/09, veröffentlicht in juris.Diese Übergangsregelung verfolgte ersichtlich einzig den Zweck, dass zukünftige Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele über das Internet für die betroffenen Unternehmen zu mindern und ihnen eine Umstellung auf ein neues Geschäftsmodell zu eröffnen (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 30. Januar 2008 - 12 A 102/06 - ZfWG 2008, 69, 71; OLG Celle, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 13 U 42/09 - = juris Rn. 10).
Entgegen der Argumentation der Verfügungsklägerin zu 1. beruht dies nicht nur auf einer schlichten Vermutung des Gesetzgebers, sondern liegen dieser Einschätzung durchaus wissenschaftlich aufbereitete empirische Erkenntnisse zugrunde (so auch OLG Celle, B.v.4. Mai 2009, 13 U 42/09, bei juris Rn. 22).
Angesichts des weiten Ermessens, dass der EUGH für die Festlegung der Erfordernisse, die sich aus dem Schutzbedürfnis der Verbraucher und Sozialordnung ergeben, zugestanden hat, ist davon auszugehen, dass die vorstehenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts auch die vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen für eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs tragen (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 13 U 42/09 - bei juris Rn. 15 ff.).
- OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die …
Aber selbst dann, wenn man die Tätigkeit der Antragstellerin lediglich als untergeordneten, nicht erlaubnispflichtigen Hilfsdienst einstufte (…zur Erlaubnispflicht von unterstützenden Tätigkeiten vgl. Postel, a.a.O., § 4 Rz. 36), liegt die - für die Anwendung des § 134 BGB sprechende - Annahme nahe, dass der mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag verfolgte einzige Vertragszweck in der Offenhaltung eines nunmehr nach § 4 Abs. 4 GlüStV ausnahmslos verbotenen Vertriebskanals besteht (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 4.5.2009, Az. 13 U 42/09, juris- Rz. 9; LG Hannover, Urteil v. 28.1.2009, Az. 21 O 105/08, Umdruck S. 6f.).