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   OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00   

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https://dejure.org/2000,5151
OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Enteignungsrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Lärmbeeinträchtigung infolge gesteigerten Verkehrsaufkommens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 GG; Art. 15 GG
    Enteignungsgleicher Eingriff; Verkehrslärmentwicklung ; Wohnhaus; Ausgleichsanspruch; Zumutbarkeitsschwelle; Langzeitentwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enteignungsgleicher Eingriff; Verkehrslärmentwicklung ; Wohnhaus; Ausgleichsanspruch; Zumutbarkeitsschwelle; Langzeitentwicklung

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14, Art. 15
    Enteignungsgleicher Eingriff - Ausgleichsansprüche bei Verkehrslärmentwicklung eines Wohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steigerung des Verkehrslärms - Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers? (IBR 2001, 400)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00
    a) Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist (neben der vorzitierten Entscheidung u. a. auch auf BGHZ 97, 361, 364), berücksichtigt er nicht hinreichend, ob es um Lärmbeeinträchtigung im Rahmen von Alt- oder Neustraßen geht.
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00
    Im Übrigen hat selbst in solchen Fällen der Bundesgerichtshof dem Anlieger, der durch Enteignung eines Teils seines Grundstücks Enteignungsentschädigung verlangen kann, einen Entschädigungsanspruch für passive Schutzmaßnahmen - solche macht der Kläger im Rahmen der von ihm verlangten Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern auch geltend - bei Straßenmaßnahmen, die vor dem 12. Juni 1990, also dem Inkrafttreten der Verkehrslärmschutzverordnung abgeschlossen waren, jedoch abgesprochen (BGH NJW 1999, 1247 ff.).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Dieser Umstand würde eine für den einzelnen Anlieger - also auch für die Kläger - spürbare Lärmerhöhung bedeuten (vgl. Strick, Lärmschutz an Straßen, Rdnrn. 77 u. 118; Jarass, BImSchG, Komm., 4. Aufl., § 41 RdNr. 25; Nagel, a.a.O., § 37 Rdnrn. 8 u. 70 ff.; s.a. BVerwG, Urt. v. 05.10.1990, NVwZ-RR 1991, 129; OLG Celle, Urt. v. 04.12.2000 - 4 U 113/00, nachgewiesen bei juris), die dann nicht mehr als eine lediglich unwesentliche, völlig zu vernachlässigende Beeinträchtigung betrachtet werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, BVerwGE 74, 234).
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