Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1008
OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17 (https://dejure.org/2018,1008)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.01.2018 - 22 W 9/17 (https://dejure.org/2018,1008)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 22 W 9/17 (https://dejure.org/2018,1008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG; Anforderungen an die Bestimmtheit des zugrunde liegenden Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG; Anforderungen an die Bestimmtheit des zugrunde liegenden Verwaltungsakts

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Verhängung einer Ersatzzwangshaft nach § 68 Nds. SOG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOG ND § 68
    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16

    Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft wegen Zuwiderhandlung gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Die Ersatzzwangshaft greift massiv in die durch Art. 2 Abs. 2 i. V. m. Art. 104 GG gewährleistete persönliche Freiheit ein (Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16).

    Dieser Verfahrensfehler des Amtsgerichts ist aber durch Anberaumung eines Termins zur persönlichen Anhörung des Betroffenen durch den Senat geheilt worden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 12; Rüntz, in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 34, Rn. 12).

    Ein weniger einschneidendes Zwangsmittel wäre die Ersatzvornahme (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 - juris: Rn. 5; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991

    Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier der Ordnungsverfügung des Beschwerdegegners vom 1. August 2016) ist zwar grundsätzlich bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zu prüfen, da nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt zwar dessen Wirksamkeit, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraussetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - juris: Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 - juris: Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 249/13 - juris: Rn. 17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2017 - 20 ZB 16.991 - juris: Rn. 17).

    Der Einwand der mangelnden Bestimmtheit des Grundverwaltungsaktes kann, jedenfalls wenn die angebliche Unbestimmtheit erst im Rahmen der Vollstreckung zu Tage tritt, aber auch noch nach dem Eintritt der Bestandskraft mit Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2017 - 20 ZB 16.991 - juris: Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 20 E 210/09

    Anspruch eines Vollstreckungsgläubigers auf Anordnung einer Ersatzzwanghaft bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Ist der Vollstreckungsschuldner trotz Anstrengung aller seiner Willenskräfte nicht in der Lage, das zu tun, was von ihm verlangt wird, sind das Zwangsgeld und nach Uneinbringlichkeit die Ersatzzwangshaft ungeeignet und darf nicht verhängt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 - juris: Rn. 21) und würde die Durchsetzung der Ordnungsverfügung auch nicht voranbringen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).

    Ein weniger einschneidendes Zwangsmittel wäre die Ersatzvornahme (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 - juris: Rn. 5; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16

    Anordnung von Ersatzzwangshaft aufgrund Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Ein weniger einschneidendes Zwangsmittel wäre die Ersatzvornahme (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 - juris: Rn. 5; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 249/13

    Belastung; kumulierte Belastung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholung; Zwangsgeld;

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier der Ordnungsverfügung des Beschwerdegegners vom 1. August 2016) ist zwar grundsätzlich bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zu prüfen, da nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt zwar dessen Wirksamkeit, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraussetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - juris: Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 - juris: Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 249/13 - juris: Rn. 17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2017 - 20 ZB 16.991 - juris: Rn. 17).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes setzt voraus, dass für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10/12 - juris: Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Dass dem Betroffenen als Adressaten eines Verwaltungsaktes die Freiheit der Wahl zwischen mehreren vorgegebenen Handlungsalternativen eingeräumt wird, lässt die hinreichende Bestimmtheit der Grundverfügung des Beschwerdegegners nicht entfallen (vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 2008 - 13 B 1461/08 - juris: Rn. 16; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. September 2012 - 10 CS 12.1791 - juris: Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 10 E 168/04
    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Aus diesem Grund muss trotz eingetretener Unanfechtbarkeit der zu Grunde liegenden Zwangsgeldfestsetzung geprüft werden, ob es geboten gewesen wäre, die Anordnung der Ersatzvornahme als ein weniger einschneidendes Zwangsmittel gegen den Betroffenen einzusetzen als es die Ersatzzwangshaft darstellt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2004 - 10 E 168/04 - juris: Rn. 7).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16

    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Bei einer Freiheitsentziehung handelt es sich um einen so erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen, dass eine persönliche Anhörung nur ganz ausnahmsweise unterbleiben kann, um das rechtliche Gehör des Betroffenen zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - juris: Rn. 10).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17
    Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier der Ordnungsverfügung des Beschwerdegegners vom 1. August 2016) ist zwar grundsätzlich bei Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zu prüfen, da nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt zwar dessen Wirksamkeit, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraussetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - juris: Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 - juris: Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 249/13 - juris: Rn. 17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2017 - 20 ZB 16.991 - juris: Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1996 - 20 A 3523/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 13 B 1461/08

    Pflicht zur Angabe des zur Erreichung des erwünschten Ziels einzusetzenden

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.1991 - 1 A 10724/90

    Ersatzvornahme; Vollstreckung vertretbarer Handlungen; Zwangsgeld; Ungeeignetes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht