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   OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06   

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OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06 (https://dejure.org/2007,11330)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2007 - 16 U 103/06 (https://dejure.org/2007,11330)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 16 U 103/06 (https://dejure.org/2007,11330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten

  • spiegel.de (Pressemeldung, 05.06.2007)

    Eltern eines ertrunkenen Soldaten gehen leer aus

  • hiergeblieben.de (Pressemeldung, 06.06.2007)

    Toter Soldat: Marine haftet nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten: Berufung der Eltern zurückgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht weist Schadensersatzanspruch der Eltern eines beim Nato-Manöver ertrunkenen Marinesoldaten ab - Keine Amtshaftung - kein Vorsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 19/92

    Beschränkung von Amtshaftungsansprüchen bei Gesundheitsschäden nach

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    b) Diese Beschränkung der Ansprüche für den Soldaten und seine Hinterbliebenen ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 31, 212 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] für § 91 a SVG ; BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1992, 2 BvL 9/88 für die entsprechende Vorschrift des § 46 BeamtVG ; vgl. auch BGHZ 120, 176 zu § 91 a SVG ).

    Zumindest muss der Amtsträger mit der Möglichkeit eines solchen Verstoßes rechnen und diesen billigend in Kauf nehmen (BGHZ 120, 176).

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    b) Diese Beschränkung der Ansprüche für den Soldaten und seine Hinterbliebenen ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 31, 212 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] für § 91 a SVG ; BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1992, 2 BvL 9/88 für die entsprechende Vorschrift des § 46 BeamtVG ; vgl. auch BGHZ 120, 176 zu § 91 a SVG ).

    Die entscheidende Begründung findet § 91 a SVG in der Überlegung, dass der Bund durch die Versorgung der Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nach dem SVG im Hinblick auf das zwischen ihm und dem Soldaten bestehende Treue- und Fürsorgeverhältnis in jedem Fall einen sofort wirksamen, angemessenen Ausgleich des Schadens gewährleistet, ohne dass es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankommt (BVerfGE 31, 212 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] ).

  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    b) Diese Beschränkung der Ansprüche für den Soldaten und seine Hinterbliebenen ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 31, 212 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] für § 91 a SVG ; BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1992, 2 BvL 9/88 für die entsprechende Vorschrift des § 46 BeamtVG ; vgl. auch BGHZ 120, 176 zu § 91 a SVG ).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 79/88

    Voraussetzung der Amtshaftung bei ärztlicher Behandlung von Soldaten durch

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    Durch Art. 34 GG wird die Haftung für Amtspflichtverletzungen mithin auf den Staat verlagert und der Amtsträger von der unmittelbaren Verantwortlichkeit gegenüber dem Geschädigten befreit (BGHZ 108, 230 m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden naher Angehöriger bei einem Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    c) Nach einer neueren Entscheidung des BGH (VU v. 6. Februar 2007, VI ZR 55/06 ) soll der Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII allerdings nicht für Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen oder Hinterbliebenen eines Versicherten aufgrund so genannter Schockschäden infolge eines Arbeitsunfalls des Versicherten gelten.
  • BGH, 12.05.1971 - VIII ZR 196/69

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsbeschädigungen, die nach Art und Schwere diesen Rahmen überschreiten (BGHZ 56, 173; BGH NJW 1976, 673 [BGH 13.01.1976 - VI ZR 58/74] ).
  • BGH, 13.01.1976 - VI ZR 58/74

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsbeschädigungen, die nach Art und Schwere diesen Rahmen überschreiten (BGHZ 56, 173; BGH NJW 1976, 673 [BGH 13.01.1976 - VI ZR 58/74] ).
  • OLG Celle, 21.08.2002 - 9 U 13/02

    Ansprüche der Witwe eines tödlich verunglückten Bahnbeamten

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06
    Dem entgegenstehende Rechtsprechung ist nicht ersichtlich (im hier vertretenen Sinn zu § 46 BeamtVG auch OLG Celle, OLGR 2002, 231).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung durch bei Nässe zu glattem Straßenbelag

    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 171/07

    Gegenstandswert bei teilweiser Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Insbesondere liegt entgegen der Auffassung des Klägers zu 1 eine solche unrichtige Sachbehandlung nicht darin, dass der Senat im Beschluss vom 26. Juni 2008, mit dem die Beschwerde beider Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2007 - 16 U 103/06 - zurückgewiesen worden ist, gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO von einer näheren Begründung abgesehen hat.
  • OLG Naumburg, 11.12.2008 - 1 U 12/08

    Begründetheit des ärztlichen Honoraranspruchs für die unvollständige Erhebung von

    Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsbeschädigungen, die nach Art und Schwere diesen Rahmen überschreiten (BGHZ 56, 173; BGH NJW 1976, 673; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 548-551).
  • AG Blomberg, 28.10.2011 - 4 C 137/09

    Anwaltshaftung, Mandatsniederlegung zur Unzeit, Weisungen des Mandanten

    Die Beklagten nahmen in dem Verfahren 13 O 217/05 (LG Hannover) und 16 U 103/06 (OLG Celle) die Bundesrepublik Deutschland und den Kommandanten XXX auf Zahlung von 24.012,38 Euro an sie als Gesamtgläubiger und von 14.000,00 Euro an jeden von ihnen in Anspruch und klagten zudem auf Feststellung, daß die Beklagten im dortigen Verfahren ihnen als Gesamtschuldner den materiellen und immateriellen Schaden aus dem Tötungsdelikt vom 06.03.2002 zu ersetzen hätten.
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