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   OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12   

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https://dejure.org/2012,18900
OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12 (https://dejure.org/2012,18900)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2012 - 8 U 28/12 (https://dejure.org/2012,18900)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 8 U 28/12 (https://dejure.org/2012,18900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation einer versicherten Person bei Nichtinanpruchnahme durch den Versicherungsnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation einer versicherten Person bei Nichtinanpruchnahme durch den Versicherungsnehmer

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Betriebshaftpflichtversicherung - Feststellungsklage des geschädigten Dritten bei Insolvenz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 ; VVG § 108; VVG § 110; VVG a. F. § 156; VVG a. F. § 157; ZPO § 256 Abs. 1
    Ausnahmsweise besteht für den Geschädigten unmittelbar gegenüber dem Versicherer des insolventen und untätig bleibenden VN ein rechtliches Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebshaftpflichtversicherung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des geschädigten Dritten bei Insolvenz des Versicherungsnehmers; Auslegung von "Maurerarbeiten" als versichertem Risiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsnehmer insolvent: Was macht der Geschädigte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauhaftpflichtversicherung für "Maurerarbeiten" umfasst auch Schäden aus mangelhafter Errichtung einer Sohlplatte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen Haftpflichtversicherung zulässig? (IBR 2012, 1254)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 750
  • AnwBl 2013, 57
  • BauR 2012, 1824
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Der Klausel liegt u. a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil BGH, VersR 1991, 293, ist schon vom Sachverhalt her kaum als einschlägig zu bezeichnen.
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07

    Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Der Klausel liegt u. a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Im "Gaszug-Fall" (BGH, NJW 1983, 810) hat der BGH zum Verhältnis der beiden abzugrenzenden Fallgruppen ausgeführt: "Fallgestaltungen, in denen der Mangel die Sache von vornherein derart ergreift, dass sie von Anfang an insgesamt wertlos ist und schon deshalb solche "Stoffgleichheit" bejaht werden muss, wenn der Mangel später in der Zerstörung oder "Beschädigung" der Sache offen zutage tritt (...), werden seltener sein; weit häufiger wird es um Fälle gehen, in denen der Mangel zunächst nur einem mehr oder weniger begrenzten Teil der Sache anhaftet" (ebenda, 811 f. unter II. 2. vor a).
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08

    Zulässigkeit der Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    35 Anders als in dem Urteil des BGH vom 2. April 2009 (IX ZR 23/08, VersR 2009, 821), durch das eine Vereinfachung der Beurteilung der Aktivlegitimation eingetreten ist, hat vorliegend der Insolvenzverwalter keine Freigabe der Forderung erklärt.
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454).
  • LG Hannover, 17.11.2011 - 8 O 221/10

    Errichtung eines Fertighauses auf einer fehlerhaft erstellten Sohlplatte als ein

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    das Urteil des Landgerichts Hannover vom 17.11.2012, Az.: 8 O 221/10, abzuändern,.
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
    Rechtsmissbräuchlichkeit in vergleichbaren Fällen ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, wenn der Versicherer zuverlässig weiß, dass der in Frage stehende Dritte zum Kreis der versicherten Personen zählt, und wenn darüber hinaus der Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er selbst den Versicherer nicht in Anspruch nehmen werde (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 964, Rdnr. 10 bei juris, für die Rechtsschutzversicherung).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99

    Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück

  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Denn sie richtet sich primär an Werkunternehmer, die ihr bei unbefangenem Verständnis entnehmen, dass der Sachschaden der maßgebliche Auslöser für die Deckung sein soll und daher sämtliche Mängelbeseitigungsnebenkosten versichert sind, solange nur ein über den Mangel hinausgehender Folgeschaden eingetreten ist und dieser die Mängelbeseitigung erforderlich macht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 5. Juli 2012 - 8 U 28/12, juris Rn. 49; von Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 26 Rn. 118).
  • OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13

    Privathaftpflichtversicherung: Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten

    Dies ist angenommen worden, wenn der Versicherungsnehmer insolvent ist und weder der Versicherungsnehmer noch der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter gegen eine unberechtigte Deckungsversagung vorgehen und deshalb (auch ohne Verweigerung der Übernahme des Rechtsschutzes durch den Haftpflichtversicherer) der Rechtsverlust durch Verjährung droht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2000, IV ZR 223/99, VersR 2001.90 - in juris Tz. 10 m.w.N.; OLG Celle, Urteil v. 05.07.2012, 8 U 28/12 VersR 2013, 750).
  • LG Detmold, 05.11.2014 - 12 O 275/12

    Aufklärungspflicht bei Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an einer

    Die Kenntnis welche weitere Hilfsperson tätig war, ist nicht erforderlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 5.7.2012- Az. 8 U 28/12; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 278, Rn. 9).
  • OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    8 U 28/12.
  • LG Regensburg, 20.07.2016 - 3 O 5/16

    Pflichthaftpflichtversicherung: Feststellungsklage des Geschädigten gegen den

    Es ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer untätig bleibt oder aber etwa in Insolvenz gefallen ist (OLG Celle, VersR 2013, 750).
  • LG Stade, 08.03.2016 - 3 O 186/15

    Betriebshaftpflichtversicherung - auftragsbezogene Nebentätigkeiten

    Es reicht nach § 5 Handwerksordnung im Übrigen auch aus, wenn die Vornahme solcher Tätigkeit "wirtschaftlich" geboten ist, weil es unverhältnismäßig wäre, für solche Arbeiten einen anderen Handwerker zu beauftragen (vgl. Koch a.a.O. Rn. 126 mwN.; vgl. auch OLG Celie VersR 2013, 750).
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