Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ss 103/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51047
OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ss 103/16 (https://dejure.org/2016,51047)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2016 - 2 Ss 103/16 (https://dejure.org/2016,51047)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2016 - 2 Ss 103/16 (https://dejure.org/2016,51047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; StGB § 46 Abs. 3; StGB § 353b Abs. 1
    Beihilfe zum Geheimnisverrat durch Annahme von Sachverhalts- und Lösungsskizzen des juristischen Staatsexamens durch einen Prüfungskandidaten

  • rechtsportal.de

    StGB § 27 ; StGB § 46 Abs. 3 ; StGB § 353b Abs. 1
    Beihilfe zum Geheimnisverrat durch Annahme von Sachverhalts- und Lösungsskizzen des juristischen Staatsexamens durch einen Prüfungskandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Prüfungskandidat mitschummelt, oder: Beihilfe zum Geheimnisverrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrechtlicher Geheimnisverrat von Prüfungsinhalten durch den Kandidaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbare Beihilfe eines Prüflings zum Geheimnisverrat bei Entgegennahme von Sachverhalts- und Lösungsskizzen für juristisches Staatsexamen - Prüfling forderte nach Bedenkzeit Sachverhalts- und Lösungsskizzen vom Referatsleiter des Prüfungsamtes

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafbarkeit der Weitergabe von Klausurmusterlösungen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafbarkeit der Weitergabe der Lösungen fürs Staatsexamen

Sonstiges

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Prüfungsbetrug: Der verbrecherische Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ss 103/16
    Als eine solche Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen kann insbesondere auch angesehen werden, dass durch das Tatgeschehen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Institutionen erschüttert wird, etwa - wie vorliegend - durch die Weitergabe von Prüfungsinhalten (vgl. BGHSt 11, 401; Fischer a. a. O., § 353b Rn. 23).
  • OLG Dresden, 29.09.2021 - 6 OLG 22 Ss 355/21

    Eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihres Studium für einen Aufstieg in den

    Auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses kommt nicht in Betracht, weil nicht festgestellt ist, dass die Angeklagte über eine passive Entgegennahme der Prüfungsaufgaben hinaus tätig geworden ist, um an die Aufgabentexte zu gelangen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. September 2016 - 2 Ss 103/16 -, juris).
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