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   OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20   

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https://dejure.org/2020,36467
OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20 (https://dejure.org/2020,36467)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.2020 - 13 Verg 7/20 (https://dejure.org/2020,36467)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 2020 - 13 Verg 7/20 (https://dejure.org/2020,36467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine schwierigen Sach- und Rechtsfragen: Anwaltskosten nicht notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewonnen - und trotzdem Anwaltskosten? (VPR 2021, 34)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verteidigung der Auftragswertschätzung braucht der Auftraggeber keinen Anwalt! (IBR 2021, 89)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2021, 208
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Gegen diesen Ausspruch der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts ist die sofortige Beschwerde nach § 171 Abs. 1 GWB statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2013 - Verg 40/12, juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015 - 15 Verg 11/14, juris Rn. 6).

    a) Grundlegend hat sich ein Auftraggeber in seinem Aufgabenbereich die Kenntnisse für auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen grundsätzlich selbst zu verschaffen, weshalb die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in Nachprüfungsverfahren, die im wesentlichen einfache auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen betreffen, regelmäßig nicht notwendig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2013 - Verg 40/12, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015 - 15 Verg 11/14, juris Rn. 9 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Gegen diesen Ausspruch der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts ist die sofortige Beschwerde nach § 171 Abs. 1 GWB statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2013 - Verg 40/12, juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015 - 15 Verg 11/14, juris Rn. 6).

    a) Grundlegend hat sich ein Auftraggeber in seinem Aufgabenbereich die Kenntnisse für auftragsbezogenen Sach- und Rechtsfragen grundsätzlich selbst zu verschaffen, weshalb die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in Nachprüfungsverfahren, die im wesentlichen einfache auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen betreffen, regelmäßig nicht notwendig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2013 - Verg 40/12, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2015 - 15 Verg 11/14, juris Rn. 9 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit etwa als Kriterium bezeichnet, ob die Vergabestelle über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein ein kaufmännisch gebildeter Geschäftsinhaber sich des Falles annehmen müsse (BGH, a.a.O.; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 36/19, juris Rn. 102).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Maßgeblich ist, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, juris Rn. 61).
  • VK Niedersachsen, 11.09.2020 - VgK-23/20
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 11. September 2020 (VgK-23/2020) unter Nr. 3 des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegnerin nicht notwendig war.
  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Da sich die sofortige Beschwerde nur gegen einen Teil der Kostenentscheidung der Vergabekammer richtet, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16, juris Rn. 25 f.).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen - der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 4/05

    Kosten des Projektsteuerers erstattungsfähig?

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20
    Entsprechend sind auch beispielsweise Honorare für Architekten, Ingenieure und andere Berater, die den Auftraggeber im Hintergrund unterstützen, regelmäßig nicht erstattungsfähig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2005 - Verg 4/05, juris).
  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung

    Über die nach § 171 Abs. 1 GWB statthafte (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 26/05, juris Rn. 7) sowie form- und fristgerecht erhobene sofortige Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie eine Nebenentscheidung der Vergabekammer betrifft (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, Rn. 24; Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 10; jeweils m. w. N.).

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München, Beschl. v. 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22; Beschl. v. 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31; Beschl. v. 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschl. v. 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschl. v. 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).

  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

    Über die nach § 171 Abs. 1 GWB statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005, X ZB 26/05, juris Rn. 7) sowie form- und fristgerecht erhobene sofortige Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie eine Nebenentscheidung der Vergabekammer betrifft (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, Rn. 24; Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 10; jeweils m. w. N.).

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer exante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Weitere Faktoren, die im Rahmen der Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. September 2015, Verg 6/15, juris Rn. 22; Beschluss vom 31. Mai 2012, Verg 4/12, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. Januar 2012, Verg 16/11, juris Rn. 31; Beschluss vom 11. Juni 2008, Verg 6/08, juris Rn. 13; auch Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21, NZBau 2022, 548 Rn. 114 [juris Rn. 123]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2021, Verg 7/21, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 17. Juni 2020, Verg 43/18, juris Rn. 13; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschl v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, juris Rn. 19 ff.; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, GWB § 182 Rn. 64).

  • KG, 14.12.2022 - Verg 10/22

    Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren

    Da sich die sofortige Beschwerde nur gegen einen Teil der Kostenentscheidung der Vergabekammer richtet, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - Verg 5/16 - juris Rn. 25 f.; OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2020 - 13 Verg 7/20 - juris Rn. 20).

    Ausgehend von einem bei vergabekonformer Schätzung ermittelten Brutto-Auftragswert von 305.116,00 Euro, einem danach entsprechend § 50 Abs. 2 GKG für die Rechtsanwaltsgebühren maßgeblichen Gegenstandswert von 15.255,80 Euro und - mangels Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer - dem Ansatz einer 1, 5-fachen Geschäftsgebühr (dazu OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2020 - 13 Verg 7/20 - juris Rn. 20 m.w.N.) ist dieses Interesse daher mit bis zu 1.500,00 Euro zu beziffern.

  • VK Südbayern, 16.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-62

    eVergabe: Beschaffungsdienstleister darf Angebote öffnen!

    Die Vergabestelle eines öffentlichen Auftraggebers muss dazu in der Lage sein, eine einfache Eignungsprüfung zur Vergleichbarkeit von Referenzen durchzuführen (OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2020 - 13 Verg 7/20), sowie grundlegende Kenntnisse zur Preisprüfung und den dazugehörigen Aufgreifschwellen haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2020 - Verg 38/18).
  • VK Westfalen, 09.11.2022 - VK 3-42/22

    Grafik-Karte kann nicht, was sie können soll: Angebot wird ausgeschlossen!

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 05.11 2020, 13 Verg 7/20).
  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22

    Vergabeverfahren: Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers im

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • VK Südbayern, 25.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

    Widersprüche im Angebot sind aufzuklären!

    Die anwaltliche Vertretung war nicht erforderlich, da die Antragsgegnerin über mehrere Vergabestellen mit etlichen im Vergaberecht erfahrenen Juristen verfügt und damit in der Lage hätte sein müssen, die streitgegenständlichen Fragen in diesem Nachprüfungsverfahren, die nicht über die Prüfung und Wertung von Angeboten hinausgingen, selbst zu beurteilen und zu vertreten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2020 - Verg 38/18; OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2020 - 13 Verg 7/20).
  • OLG Celle, 29.06.2022 - 13 Verg 3/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung durch eine Vergabekammer;

    Über diese zulässige (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, Rn. 9, juris) Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie eine Nebenentscheidung der Vergabekammer betrifft (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2020 - 13 Verg 7/20 -, Rn. 4, juris; Beck VergabeR/Vavra/Willner, 4. Aufl. 2022, § 175 GWB Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • VK Südbayern, 25.10.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

    Leistungen, Leistungsbeschreibung, Bieter, Zuschlag, Ausschreibung,

    Die anwaltliche Vertretung war nicht erforderlich, dadie Antragsgegnerin über mehrere Vergabestellen mit etlichen im Vergaberecht erfahrenen Juristen verfügt und damit in der Lage hätte sein müssen, die streitgegenständlichen Fragen in diesem Nachprüfungsverfahren, die nicht über die Prüfung und Wertung von Angeboten hinausgingen, selbst zu beurteilen und zu vertreten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2020 - Verg 38/18; OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2020 - 13 Verg 7/20).
  • BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen

    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
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