Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3409
OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01 (https://dejure.org/2002,3409)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 U 201/01 (https://dejure.org/2002,3409)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 U 201/01 (https://dejure.org/2002,3409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Kein gutgläubiger Erwerb der Betriebsausstattung des Schuldners; fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 BGB ; § 932 BGB ; § 112 InsO
    Herausgabeanspruch; Gutgläubiger Erwerb; Insolvenzverwalter; Konkursverfahren; Nachforschungspflicht; Zahlungsverzug; Kündigungssperre ; Eröffnungsverfahren; Mietvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch; Gutgläubiger Erwerb; Insolvenzverwalter; Konkursverfahren; Nachforschungspflicht; Zahlungsverzug; Kündigungssperre ; Eröffnungsverfahren; Mietvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 993
  • NZI 2002, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97

    Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01
    Dabei sind strenge Anforderungen an die Gutgläubigkeit des Erwerbers zu stellen, wenn die Veräußerung außerhalb des gewöhnlichen oder ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Veräußerers erfolgt (BGH NJW 1999, 425; Baumbach/ Duden/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 366 Rz. 6).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Entscheidet sich der vorläufige Insolvenzverwalter andererseits aus Zweckmäßigkeitserwägungen gegen eine Fortsetzung des Nutzungsvertrages und zahlt er deshalb die geschuldete Miete oder Pacht nicht, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, den Vertrag wegen der nach dem Eröffnungsantrag neu eintretenden Zahlungsrückstände gegebenenfalls schon während des Eröffnungsverfahrens nach näherer Maßgabe des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB n.F. zu kündigen (OLG Celle ZInsO 2002, 326, 328; MünchKomm-InsO/Eckert § 112 Rn. 35 f m.w.N.; Heidelberger Kommentar zur InsO/Marotzke, aaO § 112 Rn. 8; Meyer DZWiR 2002, 40, 42; Pape, in Kölner Schrift aaO, Rn. 59 auf S. 569; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch aaO Rn. 5.212; Nerlich/Römermann/Balthasar, InsO § 112 Rn. 13; Sinz, aaO S. 597 Rn. 8; Smid, aaO § 112 Rn. 6; Schwörer, Lösungsklauseln für den Insolvenzfall, 2000, Rn. 471; Braun/Kroth, aaO § 112 Rn. 10).
  • OLG Celle, 11.12.2002 - 2 W 91/02

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes vormals

    Aus dieser Entscheidung ergibt sich auch, dass die fristlose Kündigung der Verfügungsbeklagten gegenüber der Schuldnerin wirksam war, weil die Schuldnerin während des Eröffnungsverfahrens einen Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten hatte auflaufen lassen, so dass der Kündigungsgrund des § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB gegeben war (so auch bereits Senat, Urt. v. 6.2.2002 - 2 U 201/01, ZInsO 2002, 326).
  • OLG Celle, 24.06.2003 - 2 W 73/03

    Bestehen einer Kündigungssperre; Auflaufen des Mietrückstandes, auf den die

    Diese Auffassung ist schon deshalb verfehlt, weil sowohl nach der Rechtsprechung des Senats (ZInsO 2002, 326, 328) als auch nach der Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2002, 819, 824) die fristlose Kündigung durch § 112 InsO nicht ausgeschlossen wird, wenn der Zahlungsrückstand, der den Vermieter zur Kündigung berechtigt, erst nach Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht