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   OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12   

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OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12 (https://dejure.org/2013,34530)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2013 - 2 VAs 22/12 (https://dejure.org/2013,34530)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 2 VAs 22/12 (https://dejure.org/2013,34530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 23 ff. EGGVG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch den Senat im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG; Spätere Ergänzung der Ermessensbegründung des Justizverwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren bei Ermessensentscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch den Senat im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG; Spätere Ergänzung der Ermessensbegründung des Justizverwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren bei Ermessensentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachschieben von Gründen zur Ausübung des Ermessens im gerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überprüfung von Justizverwaltungsakten - Absehen von der Strafvollstreckung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    a) An die von dem Antragsteller darzustellende Möglichkeit der Rechtsverletzung sind jedoch keine überzogenen Anforderungen zu stellen, insbesondere können die im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen, wonach zur Darstellung des Sachverhalts weder auf Anlagen zu dem Antrag noch auf die Akten, frühere Eingaben oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden darf, nicht ohne weiteres auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 - Senat, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -).

    Diese Grundrechtsrelevanz führt dazu, dass Art. 19 Abs. 4 GG besondere Bedeutung gewinnt und an den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz nicht dieselben strengen Anforderungen wie im Klageerzwingungsverfahren gestellt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Sie bewirken für den Regelfall eine rechtliche Bindung des Ermessens (Eyermann/Fröhler-Rennert § 114 Rdnr. 28), ihnen kommt jedoch nicht der Charakter einer Rechtsnorm zu (vgl. BVerwGE 58, 45 ff.; BVerwGE 100, 262 ff.; Eyermann/Fröhler-Rennert a. a. O.).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 1 VAs 58/11

    Abschiebung, Vollstreckung, Absehen, ausländischer Verurteilter

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Dies bedeutet, dass zwar die persönlichen Verhältnisse und Belange eines Verurteilten bei der zu treffenden Entscheidung angemessen zu berücksichtigen sind, aber nicht im Vordergrund stehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 -).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    aa) Die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde müssen die in die Ausübung ihres Ermessens eingestellten wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. OLG Hamm, NStZ 1993, 524; KG Berlin StV 1989, 27; OLG Hamburg, StV 1996, 328).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Im Verfahren nach § 172 StPO hat der Verletzte einer Straftat kein subjektives Recht auf Erhebung der öffentlichen Klage gegen den Beschuldigten (vgl. BVerfGE 51, 176 ff.).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Eine solche Verwaltungsvorschrift kann aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden (vgl. BVerwGE 126, 33 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.10.2004 - 1 VAs 48/04

    Absehen von Strafvollstreckung; lange Freiheitsstrafe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Bei der Bestimmung der Anforderungen, die an die Darlegung der Ermessensentscheidung zu stellen sind, ist zudem zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern ausschließlich aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik geschaffen hat, um diese in vertretbarem Rahmen von der Last der Strafvollstreckung zu befreien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 VAs 48/04 - und vom 25.03.2004 - 1 VAs 1/04 -).
  • OLG Jena, 27.02.2004 - 1 VAs 1/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Bei der Bestimmung der Anforderungen, die an die Darlegung der Ermessensentscheidung zu stellen sind, ist zudem zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern ausschließlich aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik geschaffen hat, um diese in vertretbarem Rahmen von der Last der Strafvollstreckung zu befreien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 VAs 48/04 - und vom 25.03.2004 - 1 VAs 1/04 -).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    Sie bewirken für den Regelfall eine rechtliche Bindung des Ermessens (Eyermann/Fröhler-Rennert § 114 Rdnr. 28), ihnen kommt jedoch nicht der Charakter einer Rechtsnorm zu (vgl. BVerwGE 58, 45 ff.; BVerwGE 100, 262 ff.; Eyermann/Fröhler-Rennert a. a. O.).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
    a) An die von dem Antragsteller darzustellende Möglichkeit der Rechtsverletzung sind jedoch keine überzogenen Anforderungen zu stellen, insbesondere können die im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten Darlegungsanforderungen, wonach zur Darstellung des Sachverhalts weder auf Anlagen zu dem Antrag noch auf die Akten, frühere Eingaben oder andere Schriftstücke Bezug genommen werden darf, nicht ohne weiteres auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG übertragen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 - Senat, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1980 - 3 VAs 9/80
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

  • BayObLG, 20.12.2021 - 203 VAs 389/21

    Auskünfte und Akteneinsicht für andere öffentliche Stellen

    Die wohl herrschende Meinung geht inzwischen davon aus, dass dies auch bei Ermessensentscheidungen möglich ist, selbst wenn angestellte Überlegungen zur Ausübung des Ermessens in der Begründung des Verwaltungsakts nicht oder nur unvollständig zum Ausdruck gekommen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2021, Az.: 4 VAs 2/21, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2020, Az.: 6 VA 24/20, JZ 2021, 687, juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.04.2020, Az.: 2 VAs 1/20, juris Rn. 24; OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2013, Az.: 2 VAs 22/12, OLGSt EGGVG § 23 Nr. 31, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.1980, Az.: 3 VAs 9/80, Justiz 1980, 450; KK-StPO/Mayer, a.a.O., EGGVG § 28 Rn. 8; Kissel/Mayer/Mayer, 10. Aufl. 2021, EGGVG § 28 Rn. 8), obwohl in § 28 EGGVG keine dem § 114 Satz 2 VwGO entsprechende Regelung aufgenommen worden ist, die ein Nachschieben von Gründen ausdrücklich erlaubt (Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 21; BeckOK GVG/Köhnlein, a.a.O., EGGVG § 28 Rn. 13).

    Nach einhelliger Ansicht ist ein Nachschieben von Gründen aber jedenfalls dann unzulässig, wenn der Verwaltungsakt dadurch in seinem Wesen geändert würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2020, Az.: 6 VA 24/20, JZ 2021, 687, juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.04.2020, Az.: 2 VAs 1/20, juris Rn. 24; OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2013, Az.: 2 VAs 22/12, OLGSt EGGVG § 23 Nr. 31, juris Rn. 19; Böttcher in Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 28 EGGVG Rn. 2; MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 28 Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 6 VA 24/20

    Veröffentlichungswürdigkeit einer Gerichtsentscheidung; Anforderungen an die

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Justizverwaltungsaktes vorlagen, der Justizverwaltungsakt durch sie in seinem Wesen nicht geändert und der hiervon Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2013, 2 VAs 22/12 - juris Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 20 VA 14/15

    Anforderungen an Erteilung einer anonymisierten Urteilsabschrift nach § 299 II

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Justizverwaltungsaktes vorlagen, der Justizverwaltungsakt durch sie in seinem Wesen nicht geändert und der hiervon Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2013, Az. 2 VAs 22/12, zitiert nach juris Rn. 19 m. w. N.), wofür es vorliegend keine Anhaltspunkte gibt.
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20

    Recht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen Berücksichtigung der Rechte

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Justizverwaltungsaktes vorlagen, der Justizverwaltungsakt durch sie in seinem Wesen nicht geändert und der hiervon Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2013, 2 VAs 22/12 - juris - Rn. 19), wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen.
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