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   OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09   

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https://dejure.org/2009,3936
OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09 (https://dejure.org/2009,3936)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.2009 - 16 W 19/09 (https://dejure.org/2009,3936)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 2009 - 16 W 19/09 (https://dejure.org/2009,3936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Beachtlichkeit von Einwendungen nach Ablauf einer richterlich gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Beachtlichkeit von Einwendungen nach Ablauf einer richterlich gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 411 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 4
    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Beachtlichkeit von Einwendungen nach Ablauf einer richterlich gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablauf der Stellungsnahmefrist zu Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Wann endet das selbstständige Beweisverfahren?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Frist für Einwendungen gegen Gutachten muss Hinweis auf Rechtsfolgen enthalten! (IBR 2009, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1364
  • NZBau 2009, 385
  • BauR 2009, 864
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07

    Möglichkeit zum Ersatz einer fehlenden Unterschrift unter einem nicht in einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09
    Allerdings kann die Fristsetzung nach §§ 411 Abs. 4 Satz 2, 296 Abs. 1 ZPO nach der Rechtsprechung des BGH (NZBau 2006, 119 = NJW-RR 2006, 428, zitiert nach juris. ebenso OLG Celle, 14. Zivilsenat, IBR 2008, 246) nur dann die Präklusionswirkung nach Ablauf der richterlichen Frist herbeiführen, wenn bei der Partei keine Fehlvorstellungen über diese Wirkung aufkommen können.
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht allerdings darauf abgestellt, dass das Beweisverfahren im Falle einer nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme mit Fristablauf beendet ist (BGHZ 150, 55).
  • BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.2009 - 16 W 19/09
    Allerdings kann die Fristsetzung nach §§ 411 Abs. 4 Satz 2, 296 Abs. 1 ZPO nach der Rechtsprechung des BGH (NZBau 2006, 119 = NJW-RR 2006, 428, zitiert nach juris. ebenso OLG Celle, 14. Zivilsenat, IBR 2008, 246) nur dann die Präklusionswirkung nach Ablauf der richterlichen Frist herbeiführen, wenn bei der Partei keine Fehlvorstellungen über diese Wirkung aufkommen können.
  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13

    Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen

    Die Antragsgegnerin Ziff. 1 beruft sich auf Entscheidungen des BGH (Urteil vom 22.5.2001, VI ZR 268/00), des OLG Braunschweig (Beschluss vom 18.7.2012, 8 W 33/12) und des OLG Celle (Beschluss vom 6.3.2009, 16 W 19/09).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2012 - 4 W 86/12

    Selbstständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung wegen der Nichtnutzung

    Darüber hinaus rechtfertigt eine Fristsetzung die Präklusion nur dann, wenn die Fristsetzung unmissverständlich erfolgt (BGH, Urt. v. 22.5.2001 - VI ZR 268/00, MDR 2001, 1130) und einen Hinweis auf die Folgen der Nichtbeachtung enthält (BGH, Beschl. v. 25.10.2005 - V ZR 241/04, NJW-RR 2006, 428; Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2009, 1486; OLGR Celle 2009, 446; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 411 Rdnr. 26; P/G/Katzenmeier, aaO, § 411 Rdnr. 31; vgl. Zöller/Greger, aaO, § 411 Rdnr. 5a).
  • OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

    Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, d.h. durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde (Ingenstau/Korbion/ Joussen , VOB, 17. Aufl., Anh. 3 Rn 91; OLG Celle, Beschl. v. 15.8.2005 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; Beschl. v. 6.3.2009 - 16 W 19/09 - NZBau 2009, 385; OLG Schleswig, Beschl. v. 21.8.2003 - 16 W 115/03 - OLGR 2003, 470).
  • OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Ein Ausschluss mit Einwendungen, Fragen oder Anträgen kann aber nur dann ausgelöst werden, wenn die Parteien zuvor auf die Folgen einer Nichtbeachtung der richterlichen Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2010, Tz. 13 - VII ZR 172/09 - BauR 2011, 287; OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2009 - 16 W 19/09 - NJW-RR 2009, 1364, 1365; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.06.2012 - 4 W 86/12 - zitiert bei juris)).
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