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   OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16   

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https://dejure.org/2016,39706
OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16 (https://dejure.org/2016,39706)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 Ss 15/16 (https://dejure.org/2016,39706)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 Ss 15/16 (https://dejure.org/2016,39706)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Leichtfertig im Sinne des § 378 AO handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 (Rn. 40) = HFR 2010, 866; Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 (RdNr. 17) = wistra 2011, 465).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Bei der Steuerhinterziehung, bei der die Strafvorschrift des § 370 AO durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften materiell-rechtlich ausgefüllt wird, müssen die jeweiligen Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 = NJW 2009, 2546).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Leichtfertig im Sinne des § 378 AO handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 (Rn. 40) = HFR 2010, 866; Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 (RdNr. 17) = wistra 2011, 465).
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - 2 Ss OWi 187/11

    Ordnungswidrigkeit: Warenverkauf an Sonntagen in Mecklenburg-Vorpommern;

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Mehrere Geldbußen können zwar gemeinsam festgesetzt werden, sind aber getrennt anzugeben und auch nicht - wie hier geschehen - zusammenzuziehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 Ss 289/06, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 23. November 2011- 2 Ss (OWi) 187/11 I 208/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01, juris).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Ob und in welchem Umfang eine Steuerverkürzung eingetreten ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen der Steuer, die aufgrund der unwahren Angaben festgesetzt wurde, und der Steuer, die zu erheben gewesen wäre, wenn an Stelle der unrichtigen die der Wahrheit entsprechenden Angaben zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1985 - 1 StR 284/85 = NStZ 1986, 79).
  • BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11

    Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Bei der Steuerhinterziehung, bei der die Strafvorschrift des § 370 AO durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften materiell-rechtlich ausgefüllt wird, müssen die jeweiligen Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 = NJW 2009, 2546).
  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Dies ist ständige Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit (vgl. nur BFH, Urteil vom 8. Mai 2007 - VIII R 13/06 = BFH/NV 2007, 2249).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Tateinheit liegt nur dann vor, wenn die Hinterziehungen durch dieselbe Erklärung bewirkt werden oder wenn mehrere Steuererklärungen durch eine körperliche Handlung gleichzeitig abgegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15 = NJW 2016, 965).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Mehrere Geldbußen können zwar gemeinsam festgesetzt werden, sind aber getrennt anzugeben und auch nicht - wie hier geschehen - zusammenzuziehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 Ss 289/06, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 23. November 2011- 2 Ss (OWi) 187/11 I 208/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01, juris).
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16
    Mehrere Geldbußen können zwar gemeinsam festgesetzt werden, sind aber getrennt anzugeben und auch nicht - wie hier geschehen - zusammenzuziehen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 Ss 289/06, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 23. November 2011- 2 Ss (OWi) 187/11 I 208/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2001 - 2 Ss OWi 985/01, juris).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

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